Teleskopschlagstock-Leidiges Thema für Anfäner

    • Erster Beitrag

    Hallo zusammen,
    ich bin noch frisch in der Sachkundeprüfung,
    und mir wurde bereits der Zahn gezogen, was Waffen im Dienst angeht.
    Nachdem mir empfohlen wurde Pfefferspray ganz zu vergessen
    und Gas-Signalwaffen im Dienst generell verboten sind und CS Gas"nutzlos" ist
    entscheide ich mich zum Erwerb des Teleskopschlagstockes.
    Konkrete Frage:
    Ich fahr mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit,
    der Transport von Teleskopschlagstöcken ist wie Ihr ja wisst
    nur in verschlossenen Behältnissen möglich.
    Kennt Ihr dafür ein vernünftiges, kompaktes kleines Behältnis?
    Mein Dozent sagt, ich könnt mir quasi auch
    ne Tasche aneignen welche ich mit einem Schloss verschließen kann.
    Aber ich muss erst einmal ne Kostenaufstellung machen,
    und da ist die Tasche nicht an 1. Stelle.
    Hat da jemmand einen Vorschlag/Tipp/Methode
    wie ich den Stock ordnungsgemäß mit mir zum Arbeitsplatz führen kann,
    ohne dass mir das Führen auf dem Weg zu viel Platz wegnimmt?
    Danke im Vorraus,
    Gruß Urban!

  • Diese Lehrgangs-Geschichte mitsamt "Tonfa-Schein" als Voraussetzung zum Führen eines Schlagstocks und was es da noch so alles gibt geistert immer wieder durch die Welt.
    Fakt ist: Rechtlich für den Jedermann (zu dem auch bekanntlicherweise wir gehören) nirgends vorgeschrieben.
    Auch mit einem solchen Lehrgang werden die Bestimmungen der Dienstanweisung (Unternehmen), der Gesetze (WaffG + entsprechende VwV, VO) sowie BG nicht ausser Kraft gesetzt.


    Zu dem erlaubenden Bürgermeister: Je nach Örtlichkeit ist der Bürgermeister durchaus für derartige Erlaubnisse zuständig. Er ist dort die zuständige Waffenbehörde.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Kleinkleckersdorf?
    Bad Meingarten?
    Hansestadt Balkonien?
    Hintertupfingen?


    Ich finde es mittlerweile weder lustig, noch erschreckend. Mich berührt irgendwie nichtmal mehr, dass Leute mit so´nem Bullshit unterwegs sind.


    Klar, der Bürgermeister kann was bewirken - ich glaube aber nicht, dass er als Entscheider der Waffenbehörde Bundesrecht aushebeln will.
    Die Verwaltungsvorschrift ist da etwas konkreter - und da wird auch kein Bürgermeister sein Parteibuch (sofern vorhanden) riskieren und sich mit der nächsthöheren Behörde anlegen...

  • Das war der Bürgermeister einer 15.000 Einwohner Gemeinde in Baden-Württemberg. Wie gesagt, die Info kam mir relativ spanisch vor, obwohl sie vom Einsatzleiter (nicht Chef der Firma) kam. Deshalb frage ich lieber nach.


    Unabhängig von der Ausnahmegenehmigung hat der Herr auch behauptet, dass z.B. bei Fußballspielen ein Tele geführt werden kann, wenn "das Grundstück dem Stadionbetreiber gehört". Denn dann führt man den Schlagstock im Hausrechtsbereich und wenn der Grund der Stadt gehört, dann düfte man einen Tele nicht führen.


    Ich bin aber der Meinung, dass es egal ist. Ein Fußballspiel ist eine Veranstaltung im Sinne des §17a VersG und da gilt ein Waffenverbot.

  • Zitat

    Zudem habe ich eine Ausnahmegenehmigung vom Bürgermeister gesehen, die den Teilnehmern an dem Kurs anschließend das führen des Tele bei öffentlichen Veranstaltungen erlaubt.


    Baden Württemberg? Macht es einfacher.... wie hieß der Ort jetzt doch gleich?


    Zitat

    ie gesagt, die Info kam mir relativ spanisch vor, obwohl sie vom Einsatzleiter (nicht Chef der Firma) kam


    Was jetzt? Doch nicht selber gesehen nur gehört?

  • Bez. des Ortes habe ich dir eine PN Geschickt.


    Zitat von Fump


    Was jetzt? Doch nicht selber gesehen nur gehört?


    Also nochmal zur Klarstellung:
    Die Ausnahmegenehmigung wurde für das Unternehmen herausgegeben. Ich habe mich mit dem Einsatzleiter des Unternehmens unterhalten, er hat mir eine Kopie der Ausnahmegenehmigung gezeigt, die er bei sich trägt.

  • langsam wird ein Schuh draus, Unternehmen beantragt Ausnahmegenehmigung und erhält diese auch... grundsätzlich kann das auch jedes andere Unternehmen.... nur die Teilnahme an einem Kurs wird da nix bewegen.... die Genehmigung ist in der Regel zeitlich befristet und auf ein Unternehmen ausgestellt. Grundsätzlich schwer vorstellbar das es nicht auch auf bestimmte VA/Örtlichkeiten festgelegt ist... vielleicht passiert in dem Kaff aber auch sonst nix....

  • Zitat von Fump

    langsam wird ein Schuh draus, Unternehmen beantragt Ausnahmegenehmigung und erhält diese auch...


    So sehe ich das auch. Das Bürgermeisteramt ist in manchen Fällen eben die Behörde, die über diesen Antrag entscheidet.


    Übrigens, Torben: Fußballspiel -> Veranstaltung? Ja. Was hat da das Versammlungsgesetz mit zu tun?
    Das Verbot des Führens von Waffen auf Veranstaltungen regelt sich im WaffG, §42.
    Und eben genau in diesem ist auch die Ausnahmegenehmigung geregelt, die die zuständige Behörde (in manchen Fällen eben der Bürgermeister, resp. das Bürgermeisteramt) erteilen kann.



    Zitat von Fump

    grundsätzlich kann das auch jedes andere Unternehmen.... nur die Teilnahme an einem Kurs wird da nix bewegen....


    Zumindest nicht in dieser Art, dass die Teilnahme am Kurs eine rechtliche Voraussetzung für die Erlaubnis darstellt. Was der Eraubniserteiler jedoch für persönliche Wünsche hat... solange diese Wünsche nicht dem geltenden Recht entgegenstehen, kann er durchaus diese Wünsche in Auflagen für die Erlaubnis niederlegen.



    Zitat von Fump

    die Genehmigung ist in der Regel zeitlich befristet und auf ein Unternehmen ausgestellt. Grundsätzlich schwer vorstellbar das es nicht auch auf bestimmte VA/Örtlichkeiten festgelegt ist...


    Richtig.
    Ich habe mir auch mittlerweile abgewöhnt, bei einem Tönespucker ("wir haben die Erlaubnis, auf jeglicher Veranstaltung, egal wo und wie, Hiebwaffen zu führen") noch zu widersprechen...

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