Behörde zieht Konsequenzen nach Missbrauch in Flüchtlingshei

    • Erster Beitrag

    Ob ich mich nur noch wundern muß "ob so einer Aussage" oder ...


    Die Tante gehört sofort verklagt, da nun nachweislich gegen den Mindestlohn verstoßen wurde..


    Eine Sprecherin des Betreibers der Aufnahmeeinrichtung, der über NRW hinaus Unterkünfte betreut, betonte im ZDF, es seien neue Standards verabschiedet worden, um solche Vorfälle künftig zu vermeiden. Die Bezirksregierung hat zur Auflage gemacht, dass nur noch geprüftes Sicherheitspersonal mit Führungszeugnis die Flüchtlinge schützen darf. Außerdem ist ein Mindestlohn zu zahlen.


    Nicht nur der Wachfirma gehört gekündigt auch der Betreiberfirma. Denn so wie das aussieht, haben die das gewusst...

    Sicherheitsfachwirt i.A.
    (Anmeldebogen hab ich schon mal ausgefüllt)

  • Da bin ich mal gespannt.


    ich habe mir schon überlegt, ob ich mal ein Infoschreiben erstelle (bezgl. Löhne, usw.) und mir mal ein paar Stunden um die Ohren haue, und diese verteile. Nachts natürlich, damit die Geschäftsleitungen nicht so schnell reagieren können.
    Wäre bestimmt ein heiden Spaß.... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :todlachen: :todlachen:


    Multilingual natürlich....

    Sicherheitsfachwirt i.A.
    (Anmeldebogen hab ich schon mal ausgefüllt)

  • dann mach auch gleich noch nen flyer auf dem du mal ne mindest-kostenkalkulation veranschaulichst und gleichzeitig das thema haftung für nachunternehmer (mag zwar bei weitem nicht überall zum tragen kommen, aber wer hat sich auf auftraggeberseite damit schon befasst!?) aufgreifst...


    dann würde auch auf der vergabeseite eine gewisse gruppe an (sub)unternehmern vielleicht auch irgendwann garnicht mehr berücksichtigt... :roll:


    und in den bundesländern, in denen der tariflohn nicht oberhalb des mindestlohns liegt oder nicht verbindlich ist wäre vielleicht auch die bußgeldhöhe für verstöße gegen den mindestlohn erwähnenswert.. :!:

  • in dem Zusammenhang.... Organisationshaftung... da kann der Sub dem Auftraggeber auch schnell mal das Genick brechen, wenn die Scheisse nur hoch genug ist... (Arbeitsschutz, Sozialversicherungsbetrug etc)

  • Zitat von plastus


    und in den bundesländern, in denen der tariflohn nicht oberhalb des mindestlohns liegt oder nicht verbindlich ist wäre vielleicht auch die bußgeldhöhe für verstöße gegen den mindestlohn erwähnenswert.. :!:


    So viele Tariflöhne sind ja nicht mehr unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns. Meist darüber, nur noch HH liegt unterhalb von 8,50 womit dort als einziges Tarifgebiet des Bewachungsgewerbes die gesetzliche Regelung zum 01.01.2015 gegriffen hat.


    Und für jene Tarifgebiete mit höherem Tariflohn und Tarifverträgen mit AVE sei gesagt: Auch da droht bei Verstössen ein Bußgeld. Nicht nach MiLoG, aber nach ArbEntG.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • ich muß gestehen, da ich schon länger nciht mehr für nen mindestlohn arbeite war/ist mir die akutelle tariflandschaft eher unbekannt.


    gibt es denn bei ArbEntG-Verstößen für Generalunternehmer etc auch ne Durchgriffshaftung für die Subler wie beim MiLoG? Oder nur die üblichen Bußgelder?

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