Fotografieren bei Observation

  • Guten Mittag zusammen,


    folgender Fall: Mitarbeiter A übt schwarz neben dem Hauptjob eine nebenberufliche Tätigkeit aus.
    Der Arbeitgeber schickt einen Mitarbeiter los, um dies auf Foto´s zu dokumentieren.


    Nun die Frage an die Fachkollegen:
    Was muss / sollte darauf zu sehen sein?


    - Der Mitarbeiter bei der Arbeit
    - Großaufnahme des Arbeitsortes?


    Wie dokumentiert man, das man genau zu diesem Zeitpunkt am besagten Ort war?
    Sreenshot Iphone?
    Wie Aussagekräftig wäre der Datumsstempel der Kamera ansich?


    Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Falls zu Sensibel dann per PN bitte.


    Tom

  • Okay, ich fange mal ganz von vorne an. Wenn man eine Person observiert, dann erstellt man ein relativ genaues Protokoll der Aktivitäten, den Fahrtweg, wen die Person getroffen hat, etc. Alles möglichst genau dokumentieren und zwar in Schriftform. Ein Diktiergerät ist da relativ nützlich! Wenn nämlich irgendwann ein halbes Jahr später der Fall vor Gericht verhandelt wird, sieht der Richter bei dir eine saubere Dokumentation und man kann– auf Basis der Unterlagen eine saubere Aussage machen.


    Bildbeweise sind sehr nützlich, um den Observationserfolg dem Auftraggeber zu zeigen. Allerdings würde ich dem Auftraggeber die Fotos entweder garnicht erst geben oder nur mit dem schriftlichen Hinweis, dass er die Verwendung der Bilder mit einem Rechtsanwalt bespricht.


    Wenn man eine Person observiert, dann hat man oft keine Wahl, was auf dem Bild zu sehen ist und die Fotos sind oft Käse, weil die unscharf werden, der Bildausschnitt nicht stimmt, die Kamera eine unpassende Blende genommen hat oder oder oder.... Wenn man also tatsächlich fotografiert oder filmt, dann nimmt man eben mit, was möglich ist. Punkt!


    Nun zum Datumsstempel:
    Grundsätzlich kannst du bei einer Kamera - egal ob Smartphone oder DSLR - das Datum selbst setzen. Bei Fotos mit dem Smartphone kannst du das Datum auch hinterher beliebig manipulieren. Bei Canon gibt es bei den DSLRs die Möglichkeit, das Bild digital zu signieren. Dann wird eine Signatur über das Bild und die Metadaten gelegt und mit einer speziellen Software lässt sich überprüfen, ob Änderungen am Bild und den Metadaten vorgenommen wurden.


    Generell kann man aber auch anhand des Ortes und der Uhrzeit anhand bestimmter Merkmale wie Sonne und Schattenwurf die Plausibilität eines Datums prüfen.

  • Zitat von D_R


    Bildbeweise sind sehr nützlich, um den Observationserfolg dem Auftraggeber zu zeigen. Allerdings würde ich dem Auftraggeber die Fotos entweder garnicht erst geben oder nur mit dem schriftlichen Hinweis, dass er die Verwendung der Bilder mit einem Rechtsanwalt bespricht.


    Würdest du mir das etwas näher erläutern, warum der Auftraggeber die Bilder nicht oder nur mit Hinweis erhalten sollte?


    Eine Aussage an sich würde theoretisch reichen, aber das ganze sollte wasserdicht sein :mrgreen:

  • Zitat von Tom511


    Würdest du mir das etwas näher erläutern, warum der Auftraggeber die Bilder nicht oder nur mit Hinweis erhalten sollte?


    Weil ein Foto oder eine Videoaufnahme das Persönlichkeitsrecht verletzt. Das kann sogar zu einem kleinen Schmerzensgeld für den / die Observierten führen. Als Nicht-Jurist ist es für "uns" schwierig zu überprüfen, ob ein Foto tatsächlich das Persönlichkeitsrecht verletzt bzw. ob ein Gericht abwägen kann, ob dieser Eingriff ins Persönlichkeitsrecht gerechtfertigt war oder nicht.

  • Also das würde heißen, wenn der ertappte sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht, das Foto vor Gericht nicht als Beweismittel eingereicht werden könnte?


    Interessanter Hinweis.


    Zur Vorlage bei einem eventuellen Kündigungsgespräch reicht es aber?

  • Fotos, welche mich selbst kompromittieren könnten, gehen überhaupt nicht an meinen Mandanten. Dessen Rechtsanwalt vertritt ihn und nicht dich oder mich und entsprechend wird er ihm zu einem Sieg vor Gericht helfen.


    Dann müsst ihr trennen zwischen StPO und ZPO. Die Verwertungsverbote vor dem Arbeitsgericht werden anders beurteilt als vor dem Strafgericht. Mit anderen Worten: Das Arbeitsgericht lässt den Beweis zu, sieht aber eine strafrechtliche Relevanz in der Beschaffung und leitet dies weiter an einen Staatsanwalt oder der Betroffene nimmt das selbst in die Hand. Rache ist bekanntlich süß. Ein Schmerzensgeld ist da oft das kleinere Problem.

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