Mindeststundenzahl Vollzeitkraft

  • In meinen Arbeitsvertrag steht drin, dass ich als Werkschutzfachkraft/Empfangsdame in Vollzeit eingestellt bin. Eine genaue Stundenzahl ist dort nicht vereinbart. Gültig ist aber der MTV für Deutschland da HH momentan keinen eigenen mehr hat. Nun kommt seit Einstellung häufiger vor, dass der Monatsdienstplan wesentlich weniger als die im MTV aufgeführte Mindeststundenzahl von 173 Stunden vorsieht. Es wurde bereits mehrfach angesprochen, es hat sich nicht geändert da Objekte weggefallen sind wird die Arbeit immer weniger. Diesen Monat bin ich laut Plan nur 130 Stunden eingesetzt, langsam reicht es mir und ich möchte die fehlenden Stunden einfordern auch wenn sie nicht geleistet worden sind. Laut MTV steht 173 Stunden im Durchschnitt eines Quartal, muß ich jetzt warten bis das Quartal abgelaufen ist oder kann ich die fehlenden Stunden am Ende des Monats einfordern. Ab wann zählt die 3 Monatige Ausschußfrist am Ende des Quartals oder am Ende des Monats wo die Stunden fehlen.


    Weiterhin wurde der Tariflohn in Hamburg erhöht, ich bekomme aber nicht mehr. Der Lohn der im Arbeitsvertrag vereinbart wurde ist mittlerweile niedriger als der Tariflohn einer Werkschutzfachkraft. Hatte ich bereits auch mehrfach angesprochen. Die Aussage war, das Objekt sieht keine Werkschutzfachkraft vor und außerdem bekommen sie ja im anderen Objekt mehr Geld als eine Werkschutzfachkraft. Ich bin zu 2/3 in einen anderen Objekt als Teamleiter eingestzt und bekomme dann natürlich mehr, aber das hat ja nicht mit den andern Objekten zu tun. Kann ich den Tariflohn Werkschutzfachkraft verlangen auch wenn ich nicht als Werkschutzfachkraft eingesetzt bin. Blöderweiße habe ich das /Empfangsdame hiner Werkschutzfachkraft im Arbeitsvertrag nicht richtig gesehen. Abgesprochen war aber das ich unter Werkschutzfachkraft nicht arbeite und steht ja auch im Vertrag drin das ich als Werkschutzfachkraft/Empfangsdame eingestellt bin. Ich hatte den Mist schon beim alten Arbeitgeber, da stand nichts von Werkschutzfachkraft dirn und ich konnte dann ständige für den Lohn einer 34 a arbeiten, da angeblich da Objekt das nicht vorsieht. Wozu habe ich dann den Job gelernt und 20 Jahrer Berufserfahrung.

  • Also ich kann nur soviel dazu sagen. Wenn ein Kunde keine GSSK verlangt aber du eine bist, bekommst du nur das was der Kunde verlangt und bezahlt (musst aber im Umkehrschluss auch nur das Tun/Wissen was z.B eine 34a Kraft weis)


    Das ist meines Wissen Deutschlandweit so. Aus diese Weise können Arbeitegber Hochqualifizierte Arbeitskräfte für einen Hungerlohn Arbeiten lassen und vll im Hinterzimmer bei AUschreibungen werben das man auch wenn nur 34a Kräfte eingestzt werden trotzdem was "besseres" da sitzt.

  • Zitat

    Also ich kann nur soviel dazu sagen. Wenn ein Kunde keine GSSK verlangt aber du eine bist, bekommst du nur das was der Kunde verlangt und bezahlt (musst aber im Umkehrschluss auch nur das Tun/Wissen was z.B eine 34a Kraft weis)


    Das kann ja nicht sein. Es muß das erfüllt werden was im Arbeitsvertrag steht und da steht nichts von 34 a. Wenn du als Kfz-Meister angestellt bist, dann bekommst du doch auch kein Gesellenlohn, nur weil dem Arbeitgeber ein Geselle fehlt und er dich dann dafür einsetzt. Vertraglich vereinbart ist der Einsatz als GSSK, wenn der Arbeitgeber dich als solche nicht einsetzen kann ist das sein Problem, er muß aber trotzdem dafür den Tariflohn zahlen. Woher soll man denn wissen ob der Auftraggeber wirkich keine GSSK fordert, dass kann der Arbeitgeber doch immer behaupten nur um Lohn zu sparen.

  • Genau als erstes kommt es darauf an, was im Arbeitsvertrag steht, wobei deine Arbeitszeit darin stehen muss.


    Wenn Du laut Arbeitsvertrag als Werkschutzfachkraft eingestellt bist musst Du auch so bezahlt werden.
    Wenn Du als Vollzeit eingestellt bist, vordere zum Monatsende schriftlich Deinen Arbeitgeber auf, die dir laut Arbeitsvertrag zustehende Stunden welche Du auch leisten wolltest zu vergüten, ansonsten auf zum Arbeitsgericht.


    Wenn Du eine Klausel im Vertrag hast, welche Regelt, das Du beim Einsatz auf anderen Tätigkeiten einen anderen Lohn bekommst, kann dies die Werkschutzfachkraft Vergütung kippen.



    Es gibt so viele Wenn und Aber, wobei man einfach Deinen Arbeitsvertrag kennen muss, also los zum Anwalt und Du hast eventuell die Chance auf Dein Geld.

    Gruß saw1977


    wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten ^^
    hier noch ein paar Satzzeichen ....,,,,,!!!!!!??????

  • Hamburg hat durchaus einen gültigen MTV...
    Aber: Jener regelt gar nichts zur Monatsarbeitszeit.


    Ansonsten hat saw1977 die passende Antwort gegeben. Es gibt hier so viele für uns unbekannte Variablen, da wäre es das Beste wenn Du dich anwaltlich beraten lässt. Davon abgesehen könnte hier ohnehin nur allgemein geantwortet werden, Rechrsberatung machen wir hier nach wie vor nicht.
    Alternativ, wenn Du Mitglied bei verdi bist: Die kümmern sich auch darum.


    Übrigens: KampfKraut liegt nicht sooo falsch. In den meisten Tarifgebieten ist die Bezahlung als Fachkraft (egal ob nun Werkschutzfachkraft, Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft oder Fachkraft für Schutz und Sicherheit) tariflich derart geregelt, dass neben der entsprechenden Qualifikation des Mitarbeiters noch zwingend der Einsatz als solche durch den Auftraggeber erfolgen muss. Das bedeutet in jenen Tarifgebieten: Wenn der oder die Auftraggeber keine Fachkraft anfordern, gibts nach Tarif auch keine Bezahlung als solche.
    Einziger Ausweg wäre dort die (arbeits)vertragliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, generell den höheren Lohn der Qualifikation entsprechend zu erhalten, unabhängig vom Auftraggeber.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
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  • Du solltest auch lesen, was da in deinem Link steht beim MTV HH...
    "Wieder in Kraft gesetzt".
    Das Ding ist gültig, erneut kündbar zum 31.12.2014, was bislang nicht geschah.

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  • Da steht auch:


    Hamburg: MTV und LTV wurde gekündigt
    Freitag, 19 September 2014


    Die Gewerkschaft ver.di hat den für die Landesgruppe Hamburg abgeschlossenen Manteltarifvertrag und den Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen am 17. September 2014 gekündigt.


    http://www.bdsw.de/cms/index.p…gcategory&id=17&Itemid=49


    Außerdem ist der für Deutschland ja Länderübergreifend und falls noch einer für HH besteht vorgeschaltet.


    Dieser dort aufgeführte MTV für Hamburg ist mir nicht bekannt, hat den vielleicht jemand oder ist der irgendwo im Netz.

  • Zitat von tomhsv

    Da steht auch:


    Hamburg: MTV und LTV wurde gekündigt
    Freitag, 19 September 2014


    Die Gewerkschaft ver.di hat den für die Landesgruppe Hamburg abgeschlossenen Manteltarifvertrag und den Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen am 17. September 2014 gekündigt.


    Nein, das steht dort nicht. Das steht auf einer anderen Seite des BDWS.
    Das "gek." auf der Übersichtsseite der Tarifverträge (also die Seite, die zu zuerst verlinkt hast) habe ich übersehen, das gebe ich gerne zu.


    Wichtigste Aussage ist und bleibt aber dennoch: Für das Bewachungsgewerbe in Hamburg gibt es (derzeit) einen gültigen MTV.




    Zitat von tomhsv

    Außerdem ist der für Deutschland ja Länderübergreifend und falls noch einer für HH besteht vorgeschaltet.


    Äh, nein. Da ist nichts vorgeschaltet. Im dümmsten Fall kommt der MRTV (der MTV, den Du als "länderübergreifend" bezeichnest) mangels Tarifbindung gar nicht zur Anwendung.
    Eine "Rangordnung" der Tarifverträge gibt es so auch nicht. Die Tarifverträge bestehen nebeneinander, sie regeln jeweils auch unterschiedliche Dinge.


    Kurze Tarifkunde:
    Es gibt
    - den MantelRAHMENtarifvertrag (MRTV)für das Bewachungsgewerbe in Deutschland
    - den Manteltarif(ergänzungs)vertrag (MTV), länderspezifisch bzw. für einzelne Tarifgebiete
    - den Lohn- oder Entgelttarifvertrag (LTV bzw. ETV), ebenfalls länderspezifisch bzw. für einzelne Tarifgebiete


    darüber hinaus gibt es noch eine Reihe weiterer Tarifverträge, je nach Tarifgebiet und/oder Tätigkeit.


    Der MRTV regelt Grundsätzliches, wie eben z.B. die (Regel)Arbeitszeit, Begriffsbestimmungen, Lohnabrechnung und dergleichen.
    Die MTV sind in der Regel als Ergänzungstarifverträge zu verstehen, diese regeln zusätzlich zum MRTV weitere grundsätzliche Arbeitsbedingungen. Unter anderem eben Dinge, die im MRTV nicht geregelt sind. Urlaubsentgelt z.B., oder die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
    Die LTV regeln, wie der Name schon sagt, die Lohnzahlung - was ist für welche Tätigkeit zu bezahlen.


    Problem: Der MRTV ist nicht allgemeinverbindlich. Das bedeutet, nicht jedes Unternehmen der Branche ist an die Regelungen des MRTV gebunden.
    Wenn also der Arbeitgeber nicht im BDSW ist, kann es schnell eng werden mit der Tarifbindung. Eine Tarifbindung wäre dann nur über eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich (z.B. durch Regelung im Arbeitsvertrag "Der MRTV findet auf das Beschäftigungsverhältnis Anwendung" oder so ähnlich)



    Zitat von tomhsv

    Dieser dort aufgeführte MTV für Hamburg ist mir nicht bekannt, hat den vielleicht jemand oder ist der irgendwo im Netz.


    Sofern der MTV (der ja ebenso wenig allgemeinverbindlich ist wie der MRTV) auf Dein Beschäftigungsverhältnis Anwendung findet, muss Dein Arbeitgeber Dir diesen Tarifvertrag zur Einsicht geben bzw. ihn an geeigneter Stelle aushängen... Also: Ab zum Arbeitgeber.

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  • Zitat

    Der MRTV regelt Grundsätzliches, wie eben z.B. die (Regel)Arbeitszeit, Begriffsbestimmungen, Lohnabrechnung und dergleichen.


    Genau um die Arbeitszeit geht es ja auch und da im MTV von Hamburg nichts anderes zur Arbeitszeit geregelt ist gelten die Bestimmungen aus diesem MRTV der mir auch vorliegt und dort ist eine Mindeststundenzahl von 173 Stunden aufgeführt. Mein Arbeitgeber ist im BDSW und hat auch nicht bestritten, dass die dortigen Regelungen auf mein Arbeitsverhältnis nicht andwendbar sind.


    Somit ist der MTV ob es nun einen gültigen für HH gibt für mich in Bezugauf die Arbeitszeit unerheblich, da dieses im MRTV gereglt wird.


    Ansonsten könnte ja jeder Arbeitgeber den Kündigungsschutz aushebeln, indem er unbeliebten Vollzeitarbeitnehmern nur die hälfte der Stunden im Monat zuweist und somit der AN ja gezwungen ist sich eine andere Arbeitsstelle zu nehmen, da er ja von den wenigen Stunden nicht leben kann.

  • Wollte nur mal berichten, dass ich nach Eintritt in die Verdi dieses Thema mal angesprochen habe und die Rechtsberatung mir eindeutig gesagt hat, dass mir die Mindesstunden zustehen egal ob ich sie tatsächlich geleistet habe. Da mein AG nun auch den letzten Monat nur 140 Stunden vergütet hat und auf meine Schreiben nicht reagiert, werde ich nun zum Anwalt gehen.

  • Es ist so wie ich gesagt habe, der AG muss bei einer Vollzeitbeschäftigung mind. 173 Stunden im Durchschnitt eines Quartal vergüten, egal ob die Stunden tatsächlich geleistet worden sind. Nach Einschaltung meines Anwalt, war das Geld sofort auf dem Konto, obwohl ich die Stunden tatsächlich nicht geleistet habe. Auch muss der Lohn einer Werkschutzfachkraft vergütet werden, auch wenn man als solche nicht eingesetzt wird. Wichtig ist der Arbeitsvertrag, dort muss klar drin stehen, dass man als Werkschutzfachkraft beschäftigt ist und auch das man Vollzeit beschäftigt ist. Zum Glück hatte ich diesmal beim Arbeitsvertrag darauf geachtet.

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