Hallo,
vorab bezgl. G&W bin ich unwissend Habe keine Kenntnisse von den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen, die für eure Arbeit notwendig sind. Deshalb hier eine konkrete Frage. Wäre schön, wenn ich handfeste und belegbare Antworten bekomme. Ich nenne allerdings keine Firmennamen!
Gegeben ist ein Großunternehmen, in dem im Gebäude ein Geldautomat steht, der regelmäßig von einem G&W Unternehmen befüllt wird. Das Gelände ist vollständig umfrieded und Zugang zum Geldautomat haben nur Mitarbeiter und Besucher des Hauses. Die Hausordnung sieht vor, dass das Tragen von Waffen untersagt ist. Dieses Verbot schließt auch G&W Transporte mit ein. Das heißt, dass die Kollegen erst das Gebäude betreten dürfen, wenn die Waffe im Fahrzeug bleibt. Das Befüllen des Geldautomaten geschieht demnach ohne Waffe. Am Haupttor ist ein Tresor installiert, wo die Waffen deponiert werden können. Das wird aber nicht genutzt, da die Kollegen des hausinternen Sicherheitsdienstes angeblich die Kombination zum Öffnen kennen. Somit verbleiben die Waffen im Fahrzeug.
Diese Regelung stößt nun nicht immer auf Akzeptanz. Dem Sicherheitsdienst sind die Hände gebunden. Sie müssen nach Dienstanweisung handeln. Entweder ohne Waffe ins Gebäude oder der Einlass wird verweigert.
Was haltet ihr davon? Gibt es gesetzl. Vorlagen, die ein Mitführen der Waffe voraussetzen?