Tragepflicht der Waffe bei G&W Transporten?

  • Hallo,


    vorab bezgl. G&W bin ich unwissend :-) Habe keine Kenntnisse von den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen, die für eure Arbeit notwendig sind. Deshalb hier eine konkrete Frage. Wäre schön, wenn ich handfeste und belegbare Antworten bekomme. Ich nenne allerdings keine Firmennamen!


    Gegeben ist ein Großunternehmen, in dem im Gebäude ein Geldautomat steht, der regelmäßig von einem G&W Unternehmen befüllt wird. Das Gelände ist vollständig umfrieded und Zugang zum Geldautomat haben nur Mitarbeiter und Besucher des Hauses. Die Hausordnung sieht vor, dass das Tragen von Waffen untersagt ist. Dieses Verbot schließt auch G&W Transporte mit ein. Das heißt, dass die Kollegen erst das Gebäude betreten dürfen, wenn die Waffe im Fahrzeug bleibt. Das Befüllen des Geldautomaten geschieht demnach ohne Waffe. Am Haupttor ist ein Tresor installiert, wo die Waffen deponiert werden können. Das wird aber nicht genutzt, da die Kollegen des hausinternen Sicherheitsdienstes angeblich die Kombination zum Öffnen kennen. Somit verbleiben die Waffen im Fahrzeug.


    Diese Regelung stößt nun nicht immer auf Akzeptanz. Dem Sicherheitsdienst sind die Hände gebunden. Sie müssen nach Dienstanweisung handeln. Entweder ohne Waffe ins Gebäude oder der Einlass wird verweigert.


    Was haltet ihr davon? Gibt es gesetzl. Vorlagen, die ein Mitführen der Waffe voraussetzen?

  • Also bis auf einige wenige Ausnahmen (vor allem im Bereich Wert und nicht Geld) sehe ich keinen Grund, wieso ein GWT bewaffnet durchgeführt werden muss. Die Gründe für die Waffe sind eher wirtschaftliche. So kenne ich keine Versicherung, die dem Transport hoher Geldwerte ohne Bewaffnung zustimmen würde und bei kleinen Geldbeträgen ist der Versicherungsbeitrag eben so hoch, dass der Transport schon gar nicht mehr lohnt. So, das erst einmal zum Thema Transport.


    Nun zum Thema Waffe abgeben, Tresor & co.


    Eine geladene Waffe darf nicht abgelegt oder übergeben werden. Demnach müssten die Waffen entladen und im Anschluss wieder geladen werden. Hierzu ist aber eine Ladeecke erforderlich. Die Frage wäre, ob so etwas vor Ort überhaupt vorhanden ist. Im Fahrzeug die Waffe zu entladen und dort zu belassen, ist nach den BGV Richtlinien somit nicht möglich.


    Und die Geschichte mit dem Tresor ist auch so ein Witz. Irgendein fremder Tresor unbekannter Sicherheitsklasse mit der Ungewissheit wer die Kombination kennt bzw. einen Schlüssel hat, wird kaum in der Lage sein, eine Waffe effektiv vor der Wegnahme zu sichern.


    Wenn ich ehrlich bin, würde ich mich nicht auf das Spiel mit dem Unternehmen einlassen. Entweder lassen sie die Bewaffnung der Transporteure die ganze Zeit zu oder die bauen den Geldautomaten wieder ab. Ich persönlich kenne sogar einige Fälle, wo bei einer öffentlichen Veranstaltung die Sparkasse einen mobilen Geldautomaten aufgestellt hat, der natürlich im laufenden Betrieb mit frischem Geld versorgt werden musste. Da gab es auch keine Probleme, eine Ausnahmegenehmigung für das Führen von Waffen bei einer öffentlichen Veranstaltung zu bekommen.

  • Ich persönlich kann diese Regelung eh nicht verstehen. Niemand würde sich stören, wenn sie ihre Waffen am Mann hätten. Deshalb suche ich jetzt konkrete Gesetzestexte o.ä., um eine Argumentationsgrundlage beim Unternehmen zu haben. Wenn ich z.B. was schriftliches Vorlegen kann, wo bestätigt wird, dass man ohne Waffe keine Geldautomat befüllen darf, würde ich das gern den Verantwortlichen im Unternehmen vorlegen.

  • Zitat von rici3000

    Wenn ich z.B. was schriftliches Vorlegen kann, wo bestätigt wird, dass man ohne Waffe keine Geldautomat befüllen darf, würde ich das gern den Verantwortlichen im Unternehmen vorlegen.


    Wie ich schon sagte, gibt es kein Gesetz, dass bei einer Belüftung eines Geldautomaten eine Schusswaffe erforderlich ist. Alles andere sind wirtschaftliche bzw. Gründe der Arbeitssicherheit. Siehe dazu auch z.B. folgenden Thread.


    Da ich momentan nicht so ganz weiß, wer du bist und was du genau in der Sicherheitsbranche machst, kann ich dir nur einen Tipp geben. Wenn ein System funktioniert (die Leute lassen ihre Waffen im Auto und alle sind zufrieden), dann rüttele bloß nicht dran. Sonst wirst du schneller abgesägt, als es dir lieb ist - auch wenn du recht hast!

  • http://securitytreff.de/viewtopic.php?f=29&t=13385&start=45


    In diesem Thread, irgendwo, wurde das Thema ablegen der Waffe in einen Innentresor im Fahrzeug beschrieben. Dort "könne" diese inklusive Munition eingeschlossen werden ohne das diese im "Sandkasten" entladen worden ist.


    Habe gerade keine Zeit den Text herauszusuchen, werde ich aber bei Gelegenheit tun.


    Das Ablegen der Dienstwaffe ist ja sowieso ein großes Streitthema :wink:


    Nachtrag:


    Zumal es in der Firma einen Waffenverantwortlichen geben muss. Dieser kann genau Auskunft zum obigen Thema geben.
    Frage habe ich bereits schriftlich an entsprechende Behörden gestellt.
    Innenministerium verweist auf die Landeswaffenbehörde und diese an den Verantwortlichen der Firma.


    Tom

  • ... erinnert mich an die Kindergartenzeit: "Schraps hat den Hut verloren..." Der eine verweist auf den anderen und der wieder zurück.
    Die Frage nach dem Ablegen der Waffe tauchte schon mal beim "Dönerkauf" während der Arbeitszeit auf. Eine Antwört, die mich befriedigt hätte, habe ich nicht bekommen.
    Ähnliche Probleme sind mir aus der Wertelogistik bekannt, wo wir Probleme hatten, wenn der Empfänger ein Gericht war und der "Pförtner" darauf bestand: entweder die Waffe im Schließfach deponieren oder im Panzer lassen.

    Unter den Blinden ist der Einäugige König...

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