Rufbereitschaft

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zu dem Thema Rufbereitschaft:


    Meinem Arbeitgeber habe ich in einem Gespräch mitgeteilt, das ich als einziger Sicherheitsmitarbeiter in einem Einkaufszentrum keinen Nachtdienst machen möchte, aus Eigensicherungsgründen, aufgrund eines Vorfalles (Einbruch - nachts beim Kollegen in der Nachtschicht) und ehrhebliche Sicherheitsmängel im Objekt.


    Der Kunde (Insolvenzverwalter) hat laut einer meiner Quellen davon Kenntnis, durch einen Sicherheitsbeauftragten unseres Unternehmens. Weder der Kunde noch das Sicherheitsunternehmen möchten dagegen etwas unternehmen, trotz das der Betriebsrat und die Berufsgenossenschaft (laut einem Kollegen) davon Kenntnis hat ( aber nicht aktiv wird).


    Nun bin ich seid 20.12.2014 bis in das neue Jahr in Rufbereitschaft. Frage: Wie wird das bezahlt ?

  • Ich vestehe deine Frage nicht so ganz.


    Im Regelfall werden Sicherheitsunternehmen angeheuert weil es Sicherheitsprobleme gibt. Daher ist nicht so ganz logisch was genau dein Problem ist. Fehlen Kommunikationsmittel oder hast du einfach nur Angst das es zu einem Vorfall kommen kam?


    Ist Letzteres der Fall solltest du über deine Motivation für diese Tätigkeit nachdenken.


    Es ist eigentlich der Job eines Sicherheitsmitarbeiters bei einem Einbruch tätig zu werden, also informieren und kontrollieren.


    Der Insolvenzverwalter ist übrigens tätig geworden, er hat veranlasst das ein Sicherheitsunternehmen eingesetzt wurde :wink: .


    Dann zu der zweiten Frage, woher soll hier einer wissen wie die Rufbereitschaft geregelt wird. Schau in deinen Arbeitsvertrag, gibt es eine Regelung, welches Tarifgebiet.

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