Rechtliche Behauptungen um Thema Teleskopschlagstock

  • Hallo Leute,


    ich hatte gestern eine Diskussion mit meinem Cheff, die das Thema Teleskopschlagstock betreffen.


    1) "Mein Teleskopschlagstock liegt momentan im abgeschlossenen Handschuhfach meines Autos"
    Cheff: Bei einer Verkehrskontrolle wirst du Probleme bekommen.
    Ich: Es ist nur nicht erlaubt, den Teleskopschlagstock zu führen. Ich darf ihn aber im verschlossenen Behältnis (=abgeschlossenes Handschuhfach) problemlos durch die Gegend fahren


    2) "Einige SMA nehmen trotz Führverbot den Teleskopschlagstock mit, auch wenn sie wissen, dass es nicht erlaubt ist. Sie setzen ihn aber tatsächlich nur in einer Notwehrsituation ein."
    Cheff: Auch bei einer Notwehrsituation wird der Richter einen SMA verurteilen können, weil er vorsätzlich (§ 15 StGB) eine Waffe mithatte.
    Ich: Wenn ich den Teleskopschlagstock als Notwehrmittel einsetze um einen rechtswidrigen Angriff abzuwehren, wird es keinen interessieren, wieso ich den Tele mit hatte. Im Worst Case sage ich, dass er in einem verschlossenen Behältnis war, der jetzt verschwunden ist. Und im Worst Case²: "Better judged by twelce than carried by six"


    3) Seminare und §7 WaffG
    Cheff: Du darfst den Teleskopschlagstock führen, da du die §7 WaffG Sachkundeprüfung für Berufswaffenträger hast.
    Ich: Um einen Teleskopschlagstock zu führen, bedarf es einer Dienstanweisung. Damit wäre ein berechtigtes Interesse gegeben und damit dürfte nach § 42a (3) WaffG ein Teleskopschlagstock geführt werden. Die §7 WaffG hat mit dem Teleskopschlagstock nichts zutun.


    4) Aufbewahrung des Teleskopschlagstocks zu Hause
    Cheff: Es gibt Teleskopschlagstöcke, die haben eine Seriennummer. Die müssen zu Hause, wie eine Schusswaffe im Tresor aufbewahrt werden. Denn sonst kann es Ärger geben, wenn diese Waffe auftaucht.
    Ich: Ich habe einen Teleskopschlagstock von ASP, selbst das 160€ Modell hat keine Seriennummer. Außerdem gibt das Gesetz nichts her, wieso der Schlagstock im Tresor aufbewahrt werden soll. Ein großes Küchenmesser lagerst du zu Hause ja auch nicht im Tresor, oder?


    Mich würde mal tatsächlich interessieren, was ihr dazu meint. Habe ich recht oder mein Cheff. Und wenn ich recht habe, weiß ich momentan nicht so ganz, wie ich damit umgehen sollte.

  • Zitat von guardian_bw

    Berliner


    zu 2: Warum?
    zu 3: Was hat das damit zu tun?


    zu 2
    Notwehr OK, da gibst keum Diskussionen aber manch ein Staatsanwalt setzt bei heimlicher Bewaffnung Vorsatzwillen es einzusetzen voraus . Stichwort Pfefferspray und Staatsanwaltschaft Heilbronn


    zu 3
    Privatgelände da darf man fast Tragen was man will in der öffentlichkeit nicht

  • Zitat von Berliner

    zu 2
    Notwehr OK, da gibst keum Diskussionen aber manch ein Staatsanwalt setzt bei heimlicher Bewaffnung Vorsatzwillen es einzusetzen voraus . Stichwort Pfefferspray und Staatsanwaltschaft Heilbronn


    zu 3
    Privatgelände da darf man fast Tragen was man will in der öffentlichkeit nicht


    zu 2: halte ich für etwas weit hergeholt mit dem vorsatz, aber fakt ist: wenn eine notwehrsituation gegeben ist, und das eingesetzte mittel verhältnismäßig war ist die verteidigungshandlung über die notwehr auch dann gerechtfertigt, wenn man das mittel nicht hätte dahaben sollen/dürfen.
    dennoch kann man ggf deswegen separat ärger bekommen, beispielsfall aus der realität war ein tankstellenpächter der ne waffe hatte (glaube wegen früherer überfälle), neuer überfall, räuber erschossen, freispruch wg notwehr (war alles sauber), danach verknackt wg verstoß gg waffengesetz... andererseits ist das natürlich nicht ganz so hoch in der strafandrohung wie ne vorsätzliche tötung..


    zu 3: grundsätzlich richtig wie von guardian gesagt, bedenken sollte man daß es noch bg vorschriften (dguv vorschrift 23, auch bekannt unter der alten bezeichnung bgv c7) die das ganze ausdrücklich untersagen solange es keine regelung vom chef gibt, und das wiederrum kann abgesehen von irgendwelchen owi's auch ne berechtigte abmahnung etc zur folge haben bzw auch im wiederholungsfall eine kündigung..

  • Berliner


    Das Führverbot aus dem 42a WaffG gilt ja nicht ausnahmslos für Jeden. Die gleiche Rechtsvorschrift erlaubt das Führen eines Schlagstocks wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt (42a Abs. 2, Ziff. 3 WaffG).
    42a Abs. 3 WaffG definiert als "berechtigtes Interesse" insbesondere u.a. das Führen im Zusammenhang mit der Berufsausübung.
    Ergo: Als Beispiel der Hans, der arbeitet im Sicherungs- und Ordnungsdienst im ÖPNV. Die Sicherheitsmitarbeiter dort sind offiziell vom Unternehmer mit Schlagstöcken (egal ob EKA, ASP, Tonfa oder was auch immer) ausgerüstet, diese FEM sind auch in der entsprechenden DA aufgeführt.
    Gesetzliche Erlaubnis des 42a Abs. 2, Ziff. 3 WaffG. Kein Führverbot.


    Ein Führverbot würde ggf. dann greifen, wenn der Chef es seinen Mitarbeitern untersagt, bestenfalls auch per DA.


    Wobei es sogar Behörden in Deutschland geben soll, die dem Wachmann das berechtigte Interesse auch unabhängig von der Erlaubnis des jeweiligen Chefs zugestehen. Wäre ja auch "nur" ne OWi.
    Allerdings gibt es auch Behörden, die das Ganze sehr streng auslegen und sogar bei vorhandener DA mit aufgelisteten Ausrüstungen incl. Schlagstock Probleme bereiten.


    Waffenrecht ist zwar Bundesrecht, der Vollzug obliegt jedoch den unteren Verwaltungsbehörden der Länder. Daher kann es auch von Ort zu Ort zu unterschiedlichen Behandlungen ein und desselben Sachverhalts kommen.



    Was jedoch überall gleich ist: Das mögliche Führverbot aus dem 42a WaffG mal aussen vor gelassen,
    für das Führen eines Schlagstocks ("Führen" ist rechtlich gesehen immer in der Öffentlichkeit) bedarf es keinerlei Scheine, Zertifikate oder sonstige Prüfungen. Für keinen Schlagstock. Die Dinger sind generell erlaubnisfreie Waffen und für Jedermann ab 18 frei zu erwerben, zu besitzen und (unter Beachtung des 42a WaffG) auch frei zu führen.
    Die Aussage, die Waffensachkunde nach 7 WaffG erlaube das Führen eines Schlagstocks ist damit völliger Schwachsinn - ungefähr der gleiche Schwachsinn, als wenn man (wie auch oft schon kolportiert) den kleinen Waffenschein damit in Verbindung bringt.


    plastus
    Guter Einwand mit den BG-Vorschriften. Diese müssen natürlich auch mit beachtet werden.
    Deine Äusserung bzgl. Verhältnismässigkeit und Notwehr hab ich jetzt aber überlesen... dazu wurde hier schon mehr als einmal ausgiebig aufgeklärt.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Diesen Blödsinn im Zusammenhang mit 7 WaffG hab ich schon mal von hoheitlicher Stelle gehört... sogar im Rahmen einer Fortbildung... Gott sei Dank ist man inzwischen "wissender"



    Zitat

    Allerdings gibt es auch Behörden, die das Ganze sehr streng auslegen und sogar bei vorhandener DA mit aufgelisteten Ausrüstungen incl. Schlagstock Probleme bereiten.


    auch hier schon mal Probleme mit der Obrigkeit und die goldenen Sterne erklärten dann den silbernen Sternen was Sache ist.... wobei es hier wohl eher um nen Schwanzvergleich ging "Wie Wachversager sagte grossen Beamten mit 3 silbernen Sternen wie es weitergeht.... nu aber...." dumm das der Wachversager die goldenen Sterne auf der Kurzwahl hatte....


    Gaaaaanz schwieriges Thema

  • Fump, das Schöne ist ja, dass es im Grunde egal ist was der Silberling (und im Endeffekt auch der Goldfasan) denken und tun.
    In den meisten Fällen, auf jeden Fall in unserem Ländle, ist die Polizei nicht die zuständige Behörde. Sie zeigt lediglich an - eben bei der zuständigen Behörde. Die Waffenbehörde ist die Verfolgungsbehörde, diese führt das OWi-Verfahren. Nicht die Polizei. Es kommt daher auf die Meinung dieser Behörde an. Da kann der anzeigende Polizist völlig anderer Meinung sein: Das juckt nicht.


    Es gibt natürlich auch Länder, in denen wäre die Polizei auch zugleich die zuständige Waffenbehörde. Berlin fällt mir da spontan ein.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • mitten im Einsatz juckt das schon... auch die Gewissheit sauber aus der Nummer raus zu kommen beruhigt nur begrenzt... Ich diskutiere gerne und ausführlich, wenn die Zeit dafür da ist...

  • Klar kann es nerven, wenn da einer einem ans Bein pissen will.


    Ich meinte ja nur, dass es auf die Ansicht der tatsächlich verfolgenden Behörde ankommt. Wenn man entsprechend jener handelt, sollte das eigentlich die nötige innere Ruhe geben. Immerhin kann man sich dann seinen Teil denken ('leck mich doch am Arsch, schreib Du Deine Anzeige, Ich weiss das da nix bei rum kommt').


    Dazu sollte man natürlich auch wissen, wie die zuständige Behörde den Sachverhalt beurteilt...als Wachmuckel weiss man das sicher nicht immer. Als Unternehmer oder Verantwortlicher im Unternehmen sollte man das jedoch. Und dann entsprechend agieren, und ggf. seine Mitarbeiter informieren.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Wenn ich es richtig verstehe, gibt es verschiedene Hürden, damit man Ärger bekommt.


    1) Die Polizei, die vor Ort alles aufnimmt.
    2) Die zuständige Waffenbehörde
    3) Die Staatsanwaltschaft
    4) Der Richter (stimmt es überhaupt bei einer owi)


    Und wenn man nicht an jeder Stufe Misst baut, kommt man aus der Nummer sauber raus.

  • Zitat von guardian_bw

    Waffenrecht ist zwar Bundesrecht, der Vollzug obliegt jedoch den unteren Verwaltungsbehörden der Länder. Daher kann es auch von Ort zu Ort zu unterschiedlichen Behandlungen ein und desselben Sachverhalts kommen.


    ich hab meinen wohnsitz auf dem land mit ner entspr ländlich geprägten zuständigen behörde in waffenrechtsfragen, was bedeutet daß diese wenig mit dem thema zu tun haben, sich daher nur bedingt auskennen und daher alles 1000%ig machen zu wollen, aber nicht wissen was, das ganze gepaart mit un- und halb-wissen und das wichtigste zuletzt: völliger beratungsresistenz! da macht genau dieser punkt dann irgendwann keinen spaß mehr, obwohl ich durchaus auch streitbar und dabei höflich sein kann.. :roll:


    zu meinen notwehrausführungen: das war für die, die neu sind und noch nicht genau wissen, was ne suchfunktion ist oder wie sie funktioniert :wink:

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