BMZ und Sprinklerzentrale

  • Servus,..


    Da ich auf meinem Objekt die EMA und BMZ sowie die Sprinklerzentrale bedienen muss, frage ich mich schon seit geraumer Zeit ob ich dieses überhaupt darf!


    Gehört habe ich das man z.b die BMZ nur bedienen darf wenn man darauf auch eingewiesen ist, reicht es dann das der Objektleiter einem die Bedienung vermittelt oder muss jemand anderes den Bediener der BMZ darauf einweisen ( Errichterfirma etcpp) ? Genauo im Falle der Sprinklerzentrale bzw der EMA?


    Für jedes Objekt muss man dann genau auf die Anlage eingewiesen sein, die dann dort auch steht. Oder gibt es soetwas wie einen BMZ Lehrgang der für alle Brandmeldezentralen berechtigt?


    Vielleicht mögt Ihr mir einige Infos geben - das wäre klasse :)

  • Hey,


    also ich habe bisher noch nichts von einem Lehrgang gehört. Vielleicht gibt es in den verschiedenen Ausbildung zur GSSK, SSS und FSSK im technischen Teil bezüge zu dem Thema.


    An meinem zuständigen Objekt, wird die Einweisung entweder durch die Abteilung des Kunden, der Wartungsfirma oder einfach durch mich gemacht.


    Und machen darfst du das alle mal, denke ich persönlich zumindest. Lasse mich aber gerne berichtigen.


    Tom

  • Danke erstmal für die Antwort. :)


    Nur ist das auch wieder halbwissen, hilft mir also nicht weiter.


    Ging eigentlich davon aus das mir jemand die fragen zu 100% korrekt beantworten kann. Scheint wohl nicht der Fall zu sein.
    Das alles muss doch irgendwie geregelt sein.

  • Nein, muss nicht alles geregelt sein.


    Was bedeutet denn "bedienen"? Schon das scharf- bzw. unscharfschalten einer EMA ist ein Bedienen. Alarm rückstellen ist auch ein Bedienen.


    Bedient wird eine GMA in der Regel durch den Betreiber, sowie ggf. dessen Beauftragten.
    Für die Einweisung in die GMA ist dann auch der Betreiber verantwortlich, wenn er will dass jemand anders als er selbst die GMA bedient, z.B. ein Dienstleister.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • In meinem Fall ist es halt so gewesen das mich mein Objektleiter eingewiesen hat. Auf die Ema, Bmz und die Sprinklerzentrale. Wenn er also die Erlaubnis gibt und der Kunde es abnickt ist es so ausreichend ?


    Sollte ich irgendwann etwas falsch machen und ggf zuviel Druck auf die Wasserleitungen in der Sprinklerzentrale geben beim Nachfüllen der Leitungen und es Platzen die Sprinkler. Dann stellt sich also nicht die frage wer mir die Bedienung erlaubt hat. Ich verweisse dann mit ruhigen gewissen auf meinen Objektleiter. Sehr gut :wink:


    Also heisst es dann nicht: Hr. Wachmann sie wussten das sie in der Sprinklerzentrale nichts betätigen dürfen ohne Einweisung der Errichterfirma ?

  • Hast du eine DA? Da sollte drinstehen, was deine Aufgaben sind.


    Sonnst ist es doch völlig egal, wer dich eingewiesen hat, es sei denn, es ist in deiner DA schon geklärt.

  • Viele machen es sich immer zu einfach und sagen dann "Der hat mich falsch eingewiesen"...


    Er wird dir sicher gezeigt haben, wie viel Wasserdruck okay ist usw.
    Bei uns muss man immer unterschreiben, wenn man sich was hat zeigen lassen. Somit ist man dann auch selbst verantwortlich dafür...


    Liebe Grüße
    Danny

  • So bin ich nicht nur geschützt sondern auch mein Objektleiter. Stimmt.


    Es geht im grunde auch nicht darum das ich etwas falsch mache.. die frage die ich mir halt stelle ist in wie weit ich abgesichert bin.. falls etwas passiert.


    Über die Firma, im Versicherungsschutz.. nur dann kann ich meinen Job wohl vergessen :D


    Ist auch egal... ist halt alles riskant :P

  • Wenn du eventuelle Schäden nicht absichtlich herbeiführst, dann kann dir in der Regel keiner etwas anhaben. Sonnst haftet das Unternehmen, für das du arbeitest, bzw. die Haftpflichtversicherung (tatsächlich eine Pflichtversicherung) des Unternehmens.


    Ich würde jetzt auch nicht sagen, dass ein "Schaden" gleich dazu führt, dass man den Job verliert. Ich kenne momentan genug Fälle, in denen die Mitarbeiter einige Fahrzeuge in Schrotthaufen umgewandelt haben oder denen Schlüssel von Schließanlagen entwendet wurden, wo der Austausch dann einige Tausend Euro gekostet hat.


    Konsequenzen gab es für die Mitarbeiter aber so gut wie keine....

  • jede firma hat ne betriebshaftpflicht, die deckt sowas in der regel sowieso ab, dazu ist sie ja da.. und bei vorsätzlich verursachten schäden kann der ma froh sein, wenn ihm nur die kohle abgezogen wird..

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