Festnahme - Rechtliche Analyse

    • Erster Beitrag

    Servus!
    Kann mir gerade jemand kurz bei der rechtlichen Einordnung helfen?


    Wir hatten gestern einen Streit zwischen zwei Personen. Ein Typ hat auf den anderen eingeschlagen. Nachdem wir beide getrennt hatten, wollte der Haupt-Aggressor immer wieder auf den anderen losgehen. Als wir ihn dann beiseite nehmen wollten, ging der Typ auf uns los. Nachdem er dann mal wieder einen Angriff gestartet hatte, ging er zu Boden, da wurden ihm dann Handfesseln angelegt und er dann ins Security-Office gebracht. Bei uns vor Ort hat er dann versucht sich selbst Schäden zuzufügen, wollte den Kopf gegen die Tischkante schlagen, etc. Parallel dazu wurde die Polizei angerufen. Nachdem der Typ sich beruhigt hatte, haben wir ihm die Handfesseln wieder abgenommen und nach seinem Ausweis gefragt. Der Typ war offensichtlich ein Asylbewerber und hatte nur ein Din A5 Papier ohne Foto drauf. Die Polizei kam und hat den Herren dann mitgenommen.


    Jetzt frage ich mich, wie man so eine Situation rechtlich am Besten beschreibt.
    Mir stehen da eigentlich drei Paragraphen zur Verfügung. Einmal die Notwehr nach § 32 StGB, § 227 BGB und § 127 StPo.


    Ich kann mein Handeln begründen, dass ich im Rahmen der Nothilfe eingegriffen habe. Das mir mildeste zur Verfügung stehende Mittel war in dem Fall die Fixierung bzw. das Rausbringen aus der Situation.


    Dann ist der Typ auf uns los. Da der Angriff rechtswidrig war, haben wir uns über die Notwehr gewehrt. Das nächste mildeste zur Verfügung stehende Mittel waren die Handfesseln.


    Als er dann bei uns im Büro war und sich beruhigt hatte, war der Angriff nicht mehr gegenwärtig und wir haben die Handfesseln wieder entfernt.


    Oder macht es eher Sinn über § 127 StPo zu gehen?
    Wir haben den Angreifer auf frischer Tat dabei erwischt, wie er eine KV begangen hat, also wurde er vorläufig festgenommen, um seine Personalien abzuklären. Und während der Festnahme hat er sich dann gewehrt.


    Oder kann man gleichzeitig über die vorläufige Festnahme und Notwehr das Handeln rechtfertigen?

  • Zitat von LaR.1



    Der ganze Rechtkram bringt mich noch um den Verstand, mein zitat besagt ja nur,dass auch Minderjährige dazu berechtigt sind,Personen festzunehmen. :evil:


    Ich werd ne Umschulung machen.... :roll:

  • Zitat von Fump

    Ich denke die Antwort ist primär von Deiner Antwort abhängig :wink:


    ich versuche nur zu verstehen worauf du hinauswillst?


    Was hat meine Qualifikation mit meiner Fragestellungen zum Sachverhalt zu tun? Bzw. Deine Antwort?


    Ich frage anders, wozu benötigst du die Info meiner quali für deine Antwort auf meine Frage im forum?


    Ich frage anders, wenn meine Branchenqualifikation Berufskraftfahrer ist,wie fällt dann deine Antwort aus?

  • Ich denke das die Schuldfrage bezüglich der Vorläufigen Festnahme nach §127 StPo Abs.1 geklärt ist indem man die Präsumtion der Unschuld hinzuzieht.


    Die Definition "frischer tat" bedeutet am Ereignis Ort unmittelbar bei der Tat (damit gemeint,was der Gesetzgeber unter strafe stellt) erwischt.


    Somit erklärt sich,dass der "Erlaubnistatbestandsirrtum " natürlich komplett wegfällt und nicht auf die Schuldfrage bezogen ist. Um den § 16 hin zu zuziehen bedarf sich anderer Situation.


    Ich hatte wohl leicht einen Rechtsknoten im Kopf und entschuldige mich für "irrtümliche " in die "irre" führende Diskussionen. Zumal ja nicht auf fragen geantwortet werden, bevor man nicht seine Branchenqualifikation nennt.


    PS:

    Zitat von Fump

    Wie schauts eigentlich mit Deiner Branchenqualifikation aus? Sachkunde?


    Eine Antwort auf meine Frage bezüglich der Vorläufigen Festnahme blieb weiterhin aus, daher entnehme ich dass seine Qualifikationen sich nicht mit meiner zufrieden gibt, gerne können wir künftig über "Rezepte für Kirchkuchen" sprechen....


    Schade nur,dass in einem Forum mit extra vielen Themengebiete, keine ernstzunehmende Antwort auf Fragen gegeben werden die Hilfreich für dieses Themengebiet sind. Damit spreche ich nur jetzt in diesem Fall und hoffe auf etwas mehr Nachsicht in den nächsten "Fragen"..


    Danke an " D_R " der wirklich hilfsbereit war und sich ernsthaft mühe gegeben hat.


    Lg

  • Du hast ja bereits geschrieben, dass Du gerade die SKP und die Waffensachkunde abgelegt hast - ich frage mich, ohne beleidigen oder mit dem erhobenen Finger zeigen zu wollen, ob Du in der Lage bist, dem "Nachwuchs" zu helfen, wenn Du als "Prüfungsvorbereiter" aktiv bist.


    Grundsätzlich ist es ein relativ einfaches Themengebiet. Man muss nur sattelfest sein.


    Ich zögere mit einer Beantwortung der Fragen, weil ich irgendwie gerade keine wirkliche Struktur in der Frage erkenne und ich befürchte, dass Du gerade irgendwie auf dem Holzweg bist und auch hier ein "Gedankenknoten" vorliegen könnte.


    Versuch mal, die Frage in Ruhe auszuarbeiten. Vielleicht kommst Du da ja selbst hinter - sonst helfen wir.

  • Zitat von stinkefuchs

    Du hast ja bereits geschrieben, dass Du gerade die SKP und die Waffensachkunde abgelegt hast - ich frage mich, ohne beleidigen oder mit dem erhobenen Finger zeigen zu wollen, ob Du in der Lage bist, dem "Nachwuchs" zu helfen, wenn Du als "Prüfungsvorbereiter" aktiv bist.


    Ich befinde mich derzeit in einem Praktikumsverhältnis,um genau solche Missverständnisse den anderen oder mir selbst "richtig" aufzuarbeiten bzw. Rechtlich zu lösen. Ich trete gerne meinen Dienst mit Wissen an und nicht,weil ich etwas mal eben so machen muss,dafür ist die "Sicherheitsbranche " verufen genug. Ich will nicht mehr dazu beitragen und mit meinen Äußerungen das bild verschlimmern. Nachdem motto schon wieder ein halbwissender Hilfsscherrif mit SKP....


    Ich habe mich daher hier angemeldet um meinen wissensstand auch prüfen zu lassen,nicht auf rechtlicher Basis,dass wäre ja vielleicht wieder eine Dienstleistung der Rechtsberatung :lol:


    Zitat von stinkefuchs


    Ich zögere mit einer Beantwortung der Fragen, weil ich irgendwie gerade keine wirkliche Struktur in der Frage erkenne und ich befürchte, dass Du gerade irgendwie auf dem Holzweg bist und auch hier ein "Gedankenknoten" vorliegen könnte.


    Bezweifel ich,denn ich weiß dass mein wissen über manch anderer Qualifikation steht. Hier zu lesen,dass (GSSK) oder Servicekraft für Schutz und Sicherheit glauben mit dem § 860 eine vorläufige festnahme rechtfertigen zu können ist traurig, daher wüsste ich gerne meine Qualifikation.


    So "falsch" kann meine Antwort gar nicht sein.


    Zitat von stinkefuchs


    Versuch mal, die Frage in Ruhe auszuarbeiten. Vielleicht kommst Du da ja selbst hinter - sonst helfen wir.


    Ich lasse mich gerne einens besseren belehren und bin Kritikfähig,aber bitte dann auch mit einem Statement, dass auch direkt auf die Fehler eingeht.



    Wenn ich das richtig sehe berechtigt die Vorläufige Festnahme,ich werde nicht immer Abs.1 schreiben, wir können uns bitte einig sein,dass ich auch hier von dem §127 StPo Abs. 1 rede, das hier vorläufig eine Person in dessen körperlichen Bewegungsfreihet geringfügig eingeschränkt werden darf (bloßes festhalten, oder auf dem boden z.b fixieren) ohne dabei "Handfesseln" zu benutzen, denn die wiederum rechtfertigen, wenn überhaupt der §32 Stgb, indem die Erforderlichkeit beachtet werden muss,also wehrt sich der festzunehmende mit Gewalt, kann ich in Notwehr "fesseln" jedoch verbringe ich diese Person nicht in andere räume, es sei denn, es würde eine erhebliche Beeinträchtigung für seine Gesundheit bestehen,ansonsten lasse ich ihn da wo er ist. In der Lage zu sein,seine Rechte anwenden zu können bzw. Zu trennen sollte klar sein. Da wir das ja geklärt haben und die anderen Vorraussetzungen einer Vorläufigen Festnahme kennen,werde ich diese nicht nochmal erwähnen. Es ging sich darum,ob Minderjährige festgenommen werden dürfen nach §127 StPo, die Antwort ist grundsätzlich erstmal "nein" jedoch,sollte es der zufall mal wollen und ich nehme eine Minderjährige Person fes...


    Ich könnte demnach richtig ärger bekommen:


    Tatbestand = §239 ggf. §240 und §223
    Rechtswidrigkeit = hab gegen geltendes Recht verstoßen, es sei denn ich hatte einen Rechtfertigungsgrund,der war aber nicht rechtmäßig.
    Schuld = klar natürlich. Ich hatte bei Begehung der tat die einsichtsfähigkeit Unrecht zu tun und war über 14 und nicht stark geistig gestört.


    Ich habe nicht rechtmäßig gehandelt weil Minderjährige unter 14 nicht bestraft werden können bzw. Nicht strafmündig sind, da aber nach Rechtsmeinung, die strafprozessuale Maßnahme §127 eine Eröffnung für einen Strafprozess ist und Minderjährige ein absolutes Prozesshindernis darstellen, bin ich vielleicht für max. 5 jahre hinter Stäbe.


    Jetzt habe ich nach einer Lösung gesucht, die mir es erlaubt rechtmäßig gehandelt zu haben und da kam mir die Vorläufige Festnahme und Notwehr. Notwehr ist ok,da das alter keine Rolle spielt,aber festnehmen darf ich die kids nicht um aber schlimmeres zu vermeiden, indem Sie Steine auf autos werfen, von einer Brücke. Ich mein jetzt nicht direkt volles Programm und die acht aufs kreuz,aber zumindest festhalten bis zum eintreffen der Polizei oder solange bis sie aufhören.


    Der "Erlaubnistatbestandsirrtum " war absolut daneben und hab zu schnell geschrieben und später bemerkt, dass es nicht richtig war. Der rechtfertig ja nur, dass ich irrtümlich annehme mich in einer Situation zu befinden wo ich denke rechtmäßig zu handeln durch die Umstände der Tat, dieses jedoch nicht so ist und mein Verhalten eigentlich rechtswidrig ist.


    Jedoch könnte man den "Erlaubnistatbestandsirrtum " in betracht ziehen,wenn man anfangs irrtümlich davon ausgeht die kinder sind 14 und nicht 13 wie sich dann herausstellen lässt, wäre aber sehr wackelig.


    Und die Präsumtion der Unschuld hat ja nichts mit der Rechtswidrigkeit zu tun,denn hier wird ja nicht die Schuld geprüft bei den Kindern, sondern bei mir die Rechtswidrigkeit, Schuld hatte ich ja :lol:


    Ich glaube solangsam leuchtet es bei mir ein,dass ich hier was durcheinander gebracht habe. Jedoch weiß ich immer noch nicht genau, auf was ich mich rechtlich stützen kann....


    Lg an stinkefuchs der hoffentlich nicht stinkig auf meine Aussage ist,dennoch fuchs genug mir sachgemäß zu erläutern was genau jetzt meine eventuelle Lösung für mein Problem wäre.


    Ps: so unfähig bin ich nicht zu unterrichten, glaubs mir :wink:

  • Woher willst Du wissen, ob jemand 14 ist oder nicht? Klar, wenn die Blagen mit dem Dreirad auf der Brücke stehen, wird das relativ einfach.
    Ob die aber elf oder 15 sind, lässt sich nicht immer einschätzen.


    Ich hinterfrage mal:
    Notwehr setzt bestimmte Dinge voraus, dazu gehört
    - die Gegenwärtigkeit
    - ein rechtswidriger Angriff gegen ein Rechtsgut
    - was noch?


    Du willst bei Kindern die Identität feststellen.
    Dazu bedarf es eines Ausweisdokuments.


    Wer ist orginär für diese Maßnahme zuständig?
    Wer ist für das Kindeswohl verantwortlich, wenn Du die Pansen vor Ort entlässt?
    Wer bekommt mächtig Stress, wenn die Blagen sich aus Angst vor elterlicher Repression vor den Zug werfen?


    Glaub mal, ich hab ein dickes Fell - aber ich schenke Dir die Antworten nicht, bin aber gewillt, Dich in die richtige Richtung zu drücken.

  • Zitat von stinkefuchs

    Woher willst Du wissen, ob jemand 14 ist oder nicht? Klar, wenn die Blagen mit dem Dreirad auf der Brücke stehen, wird das relativ einfach.
    Ob die aber elf oder 15 sind, lässt sich nicht immer einschätzen.


    Richtig, daher verstehe ich ehrlich gesagt immer noch nicht welche Rechtslage mir es erlaubt? Natürlich weiß ich das vorher nicht. Jedoch muss ich ja handeln, weil es sich um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr handelt und somit das leben anderer in Gefahr wäre. Handel ich in Notwehr, könnte ich in Nothilfe handeln,aber noch lange nicht festhalten... :?


    Erforderlich: das mildeste Mittel einsetzen, dass den Angriff sofort beendet.


    Angriff: geht immer von einem Menschen aus,es sei denn das Tier wird von einem Menschen aufgehetzt.


    Geboten: es darf kein krasses Missverhältnis zwischen dem angreifenden und verteidigenden mitteln stehen.


    Aber das hilft mir auch nicht bei der berechtigung zum festhalten, nur zum "fesseln" im bezug auf die Erforderlichkeit.... Aber das würde ja reichen,fällt mir gerade auf,denn das alter ist ja egal. Ich kann mich nur nicht bei der Polizei auf die Vorläufige stützen :idea: :idea:


    Oder ist das jetzt auch wieder falsch. Versteh mich bitte richtig, es wird rechtlich alles so auf die gold waage genommen, dass ich einfach nur richtig verstehen möchte /will....


    Zitat von stinkefuchs


    Du willst bei Kindern die Identität feststellen.
    Dazu bedarf es eines Ausweisdokuments.


    Wie soll ich das begründen, wenn ich nicht festnehmen darf? Ich könnte in die Nötigung laufen und mich strafbar machen.


    Zitat von stinkefuchs


    Wer ist orginär für diese Maßnahme zuständig?


    Polizei


    Zitat von stinkefuchs


    Wer ist für das Kindeswohl verantwortlich, wenn Du die Pansen vor Ort entlässt?


    Keiner mehr


    Zitat von stinkefuchs


    Wer bekommt mächtig Stress, wenn die Blagen sich aus Angst vor elterlicher Repression vor den Zug werfen?


    Ich


    Zitat von stinkefuchs


    Glaub mal, ich hab ein dickes Fell - aber ich schenke Dir die Antworten nicht, bin aber gewillt, Dich in die richtige Richtung zu drücken.


    Ich will nichts geschenkt haben,sondern es mir verdienen und gewillt mir zu helfen sieht anders aus, kleiner Spaß am rande,aber ich steh entweder auf dem Schlauch oder meine absolute Unwissenheit zerstört mich.

  • Ich wende im höchsten Maß die Notwehr bzw. Nothilfe (für die unbeteiligten Autofahrer) an, indem ich den Grundsatz der Erforderlichkeit bewahre und sie behutsam "fessel" wenn sie nach mehrmaliger Aufforderung es immer noch nicht gelassen haben die Steine zu werfen, die ich ihnen ständig abgenommen habe und warte auf Obrigkeitliche hilfe um nicht eventuell noch durch ein unterlassen bestraft werden zu können....


    Jetzt aber....!

  • Zitat von LaR.1

    Ich wende im höchsten Maß die Notwehr bzw. Nothilfe (für die unbeteiligten Autofahrer) an, indem ich den Grundsatz der Erforderlichkeit bewahre und sie behutsam "fessel" wenn sie nach mehrmaliger Aufforderung es immer noch nicht gelassen haben die Steine zu werfen, die ich ihnen ständig abgenommen habe und warte auf Obrigkeitliche hilfe um nicht eventuell noch durch ein unterlassen bestraft werden zu können....


    Jetzt aber....!

    Wir nähern uns einem Ziel - aber über den falschen Weg. Komm mal von der Fesselung weg. Darum geht es überhaupt nicht.
    Du kannst auch nicht ´ne Viertelstunde auf Blagen einreden, die gerade aktiv Steine auf Autos werfen. Aber auch darum geht es erstmal nicht.


    Nochmal:

    Zitat von LaR.1

    Richtig, daher verstehe ich ehrlich gesagt immer noch nicht welche Rechtslage mir es erlaubt? Natürlich weiß ich das vorher nicht. Jedoch muss ich ja handeln, weil es sich um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr handelt und somit das leben anderer in Gefahr wäre. Handel ich in Notwehr, könnte ich in Nothilfe handeln,aber noch lange nicht festhalten... :?

    Du unterliegst keinem Strafverfolgungszwang. Du musst nicht handeln. Du darfst aber.
    Unterlassene Hilfeleistung lassen wir auch mal außen vor.


    Wenn die Kinder gezielt Steine auf fahrende Autos werfen, Du das siehst und einschreitest, die Pansen aber keinen Ausweis mitführen - woher weißt Du dann, wie sie heißen und wie alt sie sind?
    Weißt Du, ob sie mindestens 14 sind, wenn Du keinen Ausweis gesehen hast?


    Was bleibt also?


    Notwehr/Nothilfe könnte später interessant werden.


    Wichtig ist erstmal, ob es eine Straftat gibt, nach der man die Rotzblagen festhalten darf.


    Da steht mindestens §315 StGB im Raum. Vielleicht auch mehr, das sollten wir aber erstmal außen vor lassen.



    Zitat von LaR.1

    Wie soll ich das begründen, wenn ich nicht festnehmen darf? Ich könnte in die Nötigung laufen und mich strafbar machen.

    Warum? Wo drohst Du mit einem empfindlichen Übel? Bis jetzt ist es eine rechtmäßige vorläufige Festnahme...


    Zitat von LaR.1

    Polizei

    Merkst Du schon, worauf ich hinaus möchte?


    Zitat von LaR.1

    Keiner mehr

    Da wäre ich mir nicht ganz so sicher, denn...


    Zitat von LaR.1

    Ich

    ...den Stress bekommst Du ja nicht ohne Grund...


    Zitat von LaR.1

    Ich will nichts geschenkt haben,sondern es mir verdienen und gewillt mir zu helfen sieht anders aus, kleiner Spaß am rande,aber ich steh entweder auf dem Schlauch oder meine absolute Unwissenheit zerstört mich.

    Du denkst gerade einfach viel zu kompliziert und kommst dadurch ins straucheln.


    Woher weißt Du, ob die Kinder strafmündig sind?
    Was machst Du, um das zu erfahren bzw. zu hinterfragen, wenn es schon nicht Deine Aufgabe ist?

  • Zitat von stinkefuchs


    Du denkst gerade einfach viel zu kompliziert und kommst dadurch ins straucheln.


    Woher weißt Du, ob die Kinder strafmündig sind?
    Was machst Du, um das zu erfahren bzw. zu hinterfragen, wenn es schon nicht Deine Aufgabe ist?


    ich würde jetzt sagen 163b StPo aber das darf ich ja nicht als privat mann. Das wäre die Identitätsfeststellung aber durch Hoheitliche Befugnisse nur erlaubt.


    Keine Ahnung echt...ich dreh ab...komm mir gerade richtig klein und dumm vor, sodass ich das einfachste Prinzip bzw. Die "Basics" nicht "kann"


    Ich ruf die Polizei und die sollen sich darum kümmern, nenn die Brücke wo die toggo gang ist und geh...renn nach hause und such mir nen neuen job


    Ich hab doch jetzt alles inkl. Notwehr rausgehauen, inkl. § Und Begriffe die noch nicht mal ein SKP in seiner besten Schulung gehört hat oder Unternehmer mit seiner 80 std. Unterrichtung


    Sorry

  • Zitat von LaR.1

    Keine Ahnung echt...ich dreh ab...komm mir gerade richtig klein und dumm vor, sodass ich das einfachste Prinzip bzw. Die "Basics" nicht "kann"

    Alles gut. Und auch überhaupt nicht schlimm.


    Zitat von LaR.1

    Ich ruf die Polizei und die sollen sich darum kümmern, nenn die Brücke wo die toggo gang ist und geh...renn nach hause und such mir nen neuen job

    Wenn Du jetzt den letzten Teil weglässt, ist doch alles tutti...


    Zitat von LaR.1

    Ich hab doch jetzt alles inkl. Notwehr rausgehauen, inkl. § Und Begriffe die noch nicht mal ein SKP in seiner besten Schulung gehört hat oder Unternehmer mit seiner 80 std. Unterrichtung

    Darin könnte das Problem liegen. Zu viele Gedanken im Kopf...

  • :shock:


    Also hab ich eigentlich alles erklärt gehabt mit der notwehr,es jedoch aber nicht in meiner "Pflicht " steht nach dem Legalitätsprinzip zu handeln,da dass ja nur die Polizei macht..??


    Ich dreh wieder ab..... Wahnsinn...


    Du unternimmst also genau so viel?? Du klärst das im Vorfeld telefonisch mit der Polizei ab und wartest bis die da sind. Bzw dass was sie dir am Telefon sagen,danach handelst du, so ungefähr zu vergleichen mit private public partnership, wenn dass jetzt richtig geschrieben ist, das würde ich ja auch im fall bei eventuellen verstoßen gegen das btmg oder waffg machen...


    ( das natürlich nur bei den Kindern angedacht,oder wie oben genannten verstoßen)


    Ich möchte mich gerne weiterbilden später, vielleicht zur GSSK oder Servicekraft aber ich sollte wohl ein paar gänge runter schrauben, obwohl ich es nur gut meine und nicht durch das lernen Hilfsscherrif spielen will. Ich möchte nur diejenigen unterstützen,die wirklich daran arbeiten sich dem negativen verhalten der Gesellschaft gegen private sicherheitsmitarbeiter / Dienstleister zu stellen.


    Wenn ich lese,dass 2 sicherheitsmitarbeiter einem ladendieb Handschellen anlegen, weil er einen diebstahl begangen hat und sich aber auf den Boden setzt und bittet die Polizei zu verständigen. Dann noch den Dieb ins Büro verbringen und später denken das die Vorläufige Festnahme so etwas rechtfertig, frage ich mich wirklich wie so welche einen Dienst antreten dürfen. Der fall war hier im forum diskutiert worden.


    Die Festnahme war völlig überzogen gewesen zudem sie durch das unsachgemäße anwenden der Handschellen noch eine KV begangen haben. so entschied wohl ein Urteil, meiner Ansicht nach richtig

  • Zitat von LaR.1

    ...frage ich mich wirklich wie so welche einen Dienst antreten dürfen.


    Diese Frage stellt sich mir auch öfter.
    Das wirklich schlimme ist aber, dass solche Ansichten mitunter auch bei Fachkräften (und damit meine ich auch tatsächlich Fachkräfte für Schutz und Sicherheit) zu finden sind.
    Nicht, dass es nicht auch schlimm ist, wenn sachkundegeprüfte Mitarbeiter so denken, aber da kann ich es doch noch etwas eher verzeihen wenn man sich so manche Dozenten der Vorbereitungskurse so ansieht.



    In der Hoffnung, Dich jetzt nicht vollends zu verwirren: Auch für unsere Branche kann es so etwas ähnliches wie das Legalitätsprinzip geben. Nennt sich dann etwas anders, und hat auch nicht zwangsläufig mit einem wie auch immer gelagerten Strafverfolgungszwang zu tun. Aber versuch dich mal in die Problematik der Garantenstellung etwas einzulesen.
    Das betrifft jetzt zwar nicht den Fall Deiner steinewerfenden Kinder, die Du völlig unabhängig von Deinem Auftrag als Sicherheitsmitarbeiter irgendo findest, aber mit Dingen, die im Rahnen unserer Tätigkeit des Bewachungsgewerbes auftreten können hat das durchaus zu tun.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat von guardian_bw


    (und damit meine ich auch tatsächlich Fachkräfte für Schutz und Sicherheit) zu finden sind.
    Nicht, dass es nicht auch schlimm ist, wenn sachkundegeprüfte Mitarbeiter so denken,


    Und wieder so abwertend, ich kann es ja verstehen dass Fachkräfte für Schutz und Sicherheit vielleicht nicht so gut auf SKP Beschäftigte zu sprechen sind,so hört es sich an, aber es sind nicht alle so...


    Auch wenn zwei das gleiche tun, ist das nicht immer das selbe..


    Also,dass ich als Garant später im Sicherheitsdienst in einer Garantenstellung mich befinde und ich den Eintritt eines bestimmten Erfolges, garantieren muss zu verhindern ist mir bekannt,dass es sich hierbei um ein unechtes unterlassungsdelikt handeln könnte, wonach ich eventuell bestraft werden könnte ist mir auch bewusst,dass dieser §13 auch echte unterlassungsdelikt e beinhaltet ist mir auch bewusst, die könnte ich im Detail auch noch erklären, aber dann müssten ja einige nicht mehr einen Kurs besuchen und nur hier lesen,wenn ich so weiter mach,obwohl es mir Spaß macht... :wink:


    Zitat von guardian_bw


    Aber versuch dich mal in die Problematik der Garantenstellung etwas einzulesen.


    Ich werde es bestimmt nicht lassen können...


    Danke für eure super Unterstützung, ehrlich ich bedanke mich dafür recht herzlich.


    Ihr wollt nicht wissen,was unser "Dozent" noch so drauf hat... Wir sind uns oft nicht einig und ich bin der, der ja nur SKP hat und keine Ahnung, also klappe halten angesagt, obwohl ich weiß dass ich recht habe

  • Zitat von LaR.1

    Und wieder so abwertend, ich kann es ja verstehen dass Fachkräfte für Schutz und Sicherheit vielleicht nicht so gut auf SKP Beschäftigte zu sprechen sind


    Da hast Du was in den falschen Hals bekommen.
    Das sollte weder abwertend sein, noch werte ich allgemein sachkundegeprüfte Mitarbeiter ab.


    Es ist allerdings so, dass ich an Fachkräfte andere, höhere Maßstäbe setze als an sachkundegeprüfte Mitarbeiter. Ich erwarte einfach von Fachkräften mehr. Viel mehr. Und daher halte ich es auch für wesentlich schlimmer, wenn eine ausgebildete und geprüfte Fachkraft solche Hämmer bringt.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Nur um das noch kurz klarzustellen - der Kollege und ich sind keine Fachkräfte für Schutz und Sicherheit.
    Wir haben eine andere Ausbildung genossen.


    Wir gucken auch nicht abwertend oder bewundernd zu den Fachkräften hinauf/herab, wir wundern und ärgern uns nur seit Schaffung der Ausbildung über die Inhalte, die dort vermittelt bzw. nicht vermittelt werden.
    Gleiches gilt für die Sachkundeprüfung.
    Auch hier ist der Großteil einfach mal am Thema vorbeigegangen.


    Wir reden tatsächlich über Basics. Über das kleine Einmaleins.
    Da hängen sogar Fachkräfte teilweise mit den Beinen in der Luft und wissen nicht, wie sie einfache Sachverhalte rechtlich betrachten müssen.


    Genau da ist der Punkt zu finden, den wir anprangern und über den wir uns aufregen.


    Der Kollege hat es ja schon erwähnt... Die Dozenten... Teilweise laufen die völlig neben der Spur und haben keine Ahnung. Manchmal sind sie gerade selbst mit Ach und Krach durch die Sachkundeprüfung gerutscht und haben schlicht keine Ahnung von der Materie. Ihr ganzes "Fachwissen" haben sie aus einem blauen Buch gezogen und sind jetzt in der Situation, dem "Nachwuchs" ihr "Fachwissen" zu vermitteln.
    Was kann daraus entstehen?


    Zwei Parteien, die sich mit Bauernschläue und schlechten Beispielen ein "Wissen" aneignen, mit dem nachher auf der Straße munter in den Grundrechten der Mitbürger rumgefingert wird.


    Scheiß auf Gesetze oder Vorschriften, unser Dozent hat gesagt, dass wir das dürfen... Also machen wir das, denn der Dozent wird ja wissen, was er uns erzählt...


    Ääääh... Falsch. Der Dozent ist häufig zu blöd ein Loch in den Schnee zu pinkeln und hat selbst überhaupt keine Ahnung. Die "Schule" ist eigentlich nur dazu da, dem Betreiber den Kontostand zu erhöhen, die AfA zahlt ja gut und pünktlich....


    Wir sehen und erleben regelmäßig, was dort vermittelt wird und bekommen trotzdem noch immer große Augen.


    Es gibt auch Schulen und Dozenten, die echt gut sind. Dozenten mit Fachwissen, die es beherrschen, auch dem letzten Doofen zu vermitteln, was er darf und was er nicht darf.


    Die liegen aber gefühlt im kleinen einstelligen Prozentbereich. Die Wahrscheinlichkeit, einen Blender zu erwischen, ist ungleich größer. Leider, denn von eben diesen Blendern wird nur schlecht ausgebildeter Schrott auf den Arbeitsmarkt gespült. Und dieser Schrott ist es, der den miesen Ruf der Branche verursacht. Das sind nicht die Kollegen, die sich täglich neu ins Zeug legen und immer bereit sind, ihr Wissen weiterzugeben.


    Vielleicht verstehst Du jetzt auch, warum sich unsere Nackenhaare schon leicht aufstellen, wenn Leute den Raum betreten und zuerst sagen "Hey, ich bin der Neue. Ich hab gerade meine Sachkundeprüfung bestanden und bilde jetzt die neuen Kollegen aus".


    In aller Regel trifft man da auf Leute, die nicht an sich arbeiten und besser werden wollen.
    Mir gefällt, dass Du da so drauf rumdenkst.

  • Ich denke zu wissen was du meinst,denn der einzige an der Vorbereitung für die Sachkundeprüfung, der wirklich "verdient" ist der, der da sitzt und Unterrichten lässt,nämlich genau durch die, die sich "Dozenten " nennen,wobei sie gerade selbst durch die Sachkundeprüfung gepflutscht sind, wie du schon erwähnt hast.


    Es ist eine Menge Geld und wenn ich sehe mit welch Verachtung manch einer da sitzt bzw. Mit welcher Selbstverständlichkeit, er dass Steuergeld verschwendet,von denen die hart Arbeiten müssen und im schlimmsten fall ihren Kopf hinhalten. Ich nehme mal schwer an,dass die Teilnehmer das nicht aus eigener Tasche zahlen, diese Vorbereitung in einer "Schule"..


    Ich rede nicht alles schlecht und will ess auch nicht in ein schlechtes Bild rücken, aber es sollte schon vorher geprüft werden ob derjenige geeignet ist für so eine "Umschulung/fort-Weiterbildung" ich für meinen Teil bin sehr froh und schätze diese Möglichkeit, die mir geboten wurde. Ich bekomme es selber finanziert durch einen Leistungsträger,jedoch fühle ich mich nicht so wohl dabei,weil ich weiß wie hart es ist zu arbeiten.


    Wenn ich eins hasse,dann die schleimigen typen,die ihre Teilnehmer förmlich "kaufen" wollen, damit meine ich,dass beste bild zu verschaffen um ihm das bild der perfekten Schule zu geben inkl. Berufs zusagen.


    Es gibt gute richtig, aber meinem "Dozent" dieses wort zu zu sprechen, dass einiges an wissen Vorraussetzt bzw. Abverlangt, ist so als würde ich Dozent zu jemandem sagen,der glaubt das §860 BGB die Vorläufige Festnahme rechtfertig :D


    Entschuldigt aber das musste jetzt sein :D


    Naja.... Ich soll morgen wieder unterrichten und muss der klasse mal wieder "beibringen" neu erklären, dass der unterschied zwischen dem Diebstahl und Raub doch etwas mit der Gewalt oder Androhung für Leben,Leib..... Etc. Den rest kennt ihr ja...zu tun hat, denn unser lieber herr meint, mich vor versammelter Klasse rund zu machen (neid) :D das hätte nichts damit zu tun, alle sollen die Scheiß Gewalt oder Androhung vergessen....


    Er wurde richtig aggressiv warum ich so was "falsches " erklären würde.


    Fall:


    X rennt in Tankstelle, griff in die Kasse und läuft wieder raus....


    Das wäre laut unserem Dozenten Raub....


    Ich bin,denke ich wie ihr nicht der Meinung. Ich könnte aus dem fall einen Raub darstellen,oder noch vieles mehr aber das ist echt schlimm und deprimierend.


    Entschuldigt das ich in diesem Thread vom Thema kurzzeitig gewischen bin.... Das gehört hier ja leider nicht hin,aber das hatte ich auf der Zunge im magen liegen, jetzt gehts mir besser


    PS: Wenn ich "unterrichte" sage,denkt bitte an die Nachsicht und nicht das ich hier der master of SKP bin. Ich lerne jeden tag und lese und lese und denke und denke und wenn mein Gedanke Gewissheit ist,erst dann gehe ich mit stolz in die klasse und kann es kaum erwarten,dass richtige wissen weiter zu geben.

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