Überlastete Polizei

  • Mal wieder was mit Unterhaltungswert zum Thema überlastete Polizei: Bußgeldverfahren
    Das zuständige Gericht hat die Angelegenheit zwischenzeitlich folgerichtig eingestellt.

  • Insbesondere dieses Argument finde ich sehr schön:


    3. Aber selbst wenn man all dies anders sehen wollte, musste mein Mandant die „Weisung“ nicht befolgen. Nach § 36 Abs. 1 StVO entbindet die Anweisung des Polizeibeamten nicht von der eigenen Sorgfaltspflicht.

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