CS Gas oder Pfefferspray ?

    • Erster Beitrag

    Hallo,
    ich bin 18 Jahre alt ,und mache eine Ausbildung.Ich fahre jeden Tag mit dem Auto,und erlebe einiges im Straßenverkehr.Nur weil ich ein Fahranfänger bin,meinen die alten Hasen mir auf die Nerven zu gehen.Ich lasse mir in der Regel von niemanden etwas sagen,auch schonmal mit dem Chef streß gehabt.Nun zum Thema:
    Ich habe Streß mit meinen Nachbarn.Seine Frau hat mich Körperlich letzen Freitag angegriffen,ich habe sie durch Hände ausstrecken auf Distanz gehalten.Der Mann kam dann feige von hinten,und hat mir eine geklatscht.Ich hätte ihm dann fast auch eine geklatscht,dann wäre der aber im Krankenhaus wieder aufgewacht.
    Seit neusten versucht man mich meiner Meinung nach Umzubringen( Auto wird beschädigt,bislang war es nur der Reifen aber mal schauen wann die Bremsschleuche dran sind.Darin vermute ich ebenfalls den Nachbarn,was ich aber noch nicht beweissen kann.Ich bin nicht der Typ,der sich gerne schlägt.Ich habe im Internet mal mich ein bisschen umgeschaut.


    Ich habe Anti-Attack CS-Reizgas Serie 40ml Sprühnebel gefunden ( ist nicht als Tierabwehr) sondern gegen Mensch reklamentiert,aber hat ein BKA Siegel.


    Dann noch Pfefferspray,was als Tierabwehr reklamentiert ist.


    Die einen sagen,man darf CS Reizgas zur Selbstverteidigung nutzen,und die anderen nicht.Auf diversen Seiten bereits geschaut.Dieses Forum ist auf Bereich Schutz und Sicherheit aufgebaut,( so wie ich es sehe) und würde gerne euere Hilfe bekommen.Pfefferspray oder CS Reizgas würde ich im schlimmsten Fall benutzen,da weggehen nichts bringt,weil mein Nachbar mir folgt,und ich ihm ungerne den Rücken zeige.


    Eine 9mm ist leider in Deutschland verboten,sonst hätt ich ihm ein ganzes Magazin gegeben.


    Gegen den Nachbarn habe ich keine Anzeige erstellt.In DE würde der sowieso keine ordentliche Strafe bekommen,wie z.b. in anderen Ländern.Doch sollte es nochmal vorkommen,ist mein Vater schneller mit seinen Kumpels da,als er schauen kann und regelt das auf seine Art,dann bleibt von meinem Nachbarn nicht mehr viel übrig.


    Ich weiss nicht,ob der Nachbar ein Auto hat,der geht glaubig nichteinmal arbeiten.


    Der Streit mit der Frau war,dass ich zu der gesagt hab die soll sich verziehen weil die mich zugeparkt (oma) hat.Dann kam die wie eine Hexe auf mich.



    Hoffe auf eine schnelle Antwort,ich hab keine lust jeden morgen zu schauen ob was am Auto beschädigt ist !


    Lg Phantom96


    Das CS Reizgas oder Pfefferspray würde ich entweder im Handschuhfach(während der Fahrt) oder wenn ich aus dem Auto bin in der Hosentasche haben.Ein Messer 4cm lang,eine seite geschliffen und zweihändig geöffnet möchte ich mir nicht holen,da mir sowas ein bisschen zu hart ist.

  • Zitat von D_R

    Hm? Dann nenne mir mal bitte eine Situation, in der ich zwar ein CS Spray verwenden dürfte, die Verwendung von OC aber rechtswidrig bzw. kein Rechtfertigungsrund ist?


    Das ein Sicherheitsdienstmitarbeiter auf der Arbeit\Heimweg\Freizeit, der sich bereits im vornherein mit Selbstverteidigungsmitteln wissend ihrer nicht-zulassung ausstattet, Rechtfertigungsgründe nach §32 StGB anführen kann, hängt wohl stark vom Richter ab. Daher gilt es hier erst einmal Risiko zu minimieren.


    Davon ab, um deine Rückfrage ganz einfach zu beantworten : Sobald du z.b. ein CS Gas dabei hast, oder ein anderes Mittel, welches auch den Angriff unterbinden würde und den Aggressor weniger beeinträchtigt :D und im Optimalfall auch dafür zugelassen ist.


    Beispiel: Raubt ein zierlicher Mann eine Pensionistin aus ist deren „notwendige“ Reaktion (bspw. die Verwendung von Pfefferspray) eine andere als die eines Profiboxers.



    Mir ist schon klar, das es keine Verhältnismäßigkeit wie im Notstand oder §34 StgB gibt, trotzdem sollte man den Einsatz von OC\Pfeffer schon differenzierter betrachten. So kann man sich gerichtliche Scherereien ersparen.


    Aber ich hab auch ne Rückfrage an dich D_R :
    Warum ist Pfefferspray gegen Menschen nicht zugelassen und der Einsatz gegen diese ist verboten, CS-Gas dagegen ist aber zugelassen gegen Menschen eingesetzt zu werden, wenn ich bei beiden ein Straf-Verfahren zu erwarten habe? Und in einem Notwehr-Vorgang soll beides gleichwertig sein?
    Wozu dann das Verbot es gegen Menschen einzusetzen?


    Nur mal so als Gedankenspiel :)

  • Zitat von Behrchen


    Aber ich hab auch ne Rückfrage an dich D_R :
    Warum ist Pfefferspray gegen Menschen nicht zugelassen und der Einsatz gegen diese ist verboten, CS-Gas dagegen ist aber zugelassen gegen Menschen eingesetzt zu werden, wenn ich bei beiden ein Straf-Verfahren zu erwarten habe? Und in einem Notwehr-Vorgang soll beides gleichwertig sein?
    Wozu dann das Verbot es gegen Menschen einzusetzen?


    Nur mal so als Gedankenspiel :)


    Einen Moment mal, da schmeißt du verschiedene Sachen durcheinander. Der Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist nicht verboten - es fängt schon früher an.


    Wir haben einmal den § 1 Abs. 2a des WaffG: "Waffen sind tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen."


    Es geht weiter mit Abs. 4: "Die Begriffe der Waffen und Munition sowie die Einstufung von Gegenständen nach Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe b als Waffen, die Begriffe der Arten des Umgangs und sonstige waffenrechtliche Begriffe sind in der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) zu diesem Gesetz näher geregelt."


    Das führt uns zur Anlage 1 des WaffG, genauer gesagt zu:
    Unterabschnitt 2:
    Tragbare Gegenstände 1.
    Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
    1.2.2
    aus denen Reizstoffe versprüht oder ausgestoßen werden, die eine Reichweite bis zu 2 m haben (Reizstoffsprühgeräte),


    So, an dem Punkt ist jetzt Zeit, ein Fazit zu ziehen. Ein "Pfefferspray" aka Reizstoffsprühgerät - egal ob OC ist oder CS ist nach dem Waffengesetz eine Waffe, wenn diese dem Wesen nach dazu bestimmt ist, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen."


    Dann gehen wir mal weiter. Wieso darf man jetzt doch ein CS-Spray haben?
    Verbote werden in § 40 WaffG behandelt, es verweist genauer auf die Anlage 2.


    Wir finden im WaffG Anlage 2:
    1.3.5
    Gegenstände mit Reiz- oder anderen Wirkstoffen, es sei denn, dass die Stoffe als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und die Gegenstände
    - in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und
    - zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit, der Reichweiten- und der Sprühdauerbegrenzung ein amtliches Prüfzeichen tragen;


    Okay, das ist jetzt bekannt. Ein CS-Spray hat ein amtliches Prüfzeichen, also ist es keine Waffe nach WaffG. Doch was unterscheidet ein CS-Spray von einem OC-Spray rein rechtlich?


    Das CS-Gas wurde von der PTB auf die gesundheitliche Unbedenklichkeit untersucht und für unbedenklich eingestuft. OC (bisher) nicht. Wird es nach aktueller Rechtslage auch nicht, da es Tierversuche erfordert, die wiederum nach § 7 TierSchG nicht zulässig wären.


    Kommen wir also mal zum Ende und zur Zusammenfassung:
    Das CS-Spray ist eine Waffe gem. WaffG, der Umgang mit der Waffe ist allerdings nach Anlage 2 des WaffG nicht verboten.
    Das OC-Spray ist eine Waffe, wenn es dazu eingesetzt werden soll, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. Demnach wäre der Umgang damit entweder verboten oder bedarf einer Ausnahmegenehmigung. Aus diesem Grund ist ein OC-Spray ein Tierabwehrspray und somit dem Wesen nach nicht dazu bestimmt, gegen Menschen eingesetzt zu werden. Deshalb ist es auch hier kein Problem, die Dose zu führen, wenn sie zur Abwehr von Tieren eingesetzt werden soll.


    Kommen wir dann mal zum § 32 StGB. Nur weil es für einen Stoff eine Unbedenklichkeit vom PTB gibt und für einen anderen nicht, bedeutet es nicht zwangsläufig, dass der eine Stoff ein milderes Mittel ist als ein anderer. Deshalb ist der Einsatz eines OC oder CS Sprays als Notwehr gleich gut / schlecht.

  • ganz einfach....


    (echte) Notwehr -> OC Spray (zur Abwehr von Tieren mitgeführt) -> gerechtfertigt
    Das ganze ohne Zweifel an der Verhältnismäßigkeit etc....


    Was anderes habe ich auch noch nicht seitens Polizei/Staatsanwalt erlebt.... sofern es wirklich Notwehr war.


    Ich spare mir jetzt die nächsten 3 Seiten Text und fröne dem WWW ;)

  • Och nöööö.


    Wie oft denn noch diese alte Leier? Das Thema solte doch wirklich mal langsam durch sein.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • :twisted: Deo spray oder harlack aus der dose hat man immer dabei und ist nicht verboten ^^ ggf n Feuerzeug als raucher wen man beides kombinieren tut kann man leute auf abstand halten aber mein tipp ist das zu tuhn was dein gegner nicht erwartet umarmen und gesicht ablecken das schockt viel mehr und sie lassen dich angewiedert stehn rein rechtlich ist das eine Körperverletzung aber wer soll dem das glauben hilfe mich hat mein nachbar abgeleck häää?^^

  • Zitat von D_R

    nicht dein Ernst, oder?


    Nein nicht wirklich :mrgreen: aber geht durchaus selbst getestet mit nem deo war aber nicht geplant hatte nix anderes und war 16 der wollte meine schuhe hab ihm nur gratis duft gegeben ... was draus wurde weis ich nicht der hat geschriehen wie blöde und ich bin in den bus eingestiegen ...

  • Aufgrund meines neuen Nachtjobs bin ich am übelegen, ob ich mir eine Pfefferspray Pistole zulege. Hab mal gegoogelt und hab diese gefunden:
    JPX
    Hat jemand Erfahrung mit solchen Pfefferspray Pistolen? Würde mich sehr über ein Feedback freuen.
    Lg Sina

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