Waffenschein und das nötige Bedürfnis

  • Hallo,


    bisher habe ich bewaffnete Aufträge nur als Angestellter durchgeführt. Darunter waren es hauptsächlich Geld- und Werttransporte, ich stand aber auch schon mal den einen oder anderen Tag vor einem Juwelier. Naja, da ich meine eigene Firma nun weiter ausbauen möchte, muss die WBK und der WS her. Allerdings stehe ich momentan etwas auf dem Schlauch, wie ich das Bedürfnis begründe.


    Nehmen wir mal an, ich führe einen Geld- und Werttransport durch, dann trage ich eine Waffe nicht um das Geld zu beschützen, sondern weil ich durch diese Aufgabe mehr als die Allgemeinheit gefährdet bin. Okay. Aber in wie weit ist eine Schusswaffe dazu geeignet, diese Gefährdung tatsächlich zu reduzieren?


    Okay, in der Realität würde ich sagen, dass 99% aller Angriffe schon durch das Tragen einer Waffe unterbunden werden. Die Angreifer überlegen sich dann drei Mal, ob die sich einer Auseinandersetzung mit einer Waffe stellen um etwas Geld zu stehlen. Dafür würde aber eine SSW auch reichen.


    SSW sind aber nicht erlaubt, da Täter eine scharfe Waffe vermutet und man mit einer SSW gegen eine scharfe Waffe des Täters wehrlos ist.


    Aber das Argument der Abschreckung scheinen weder die Waffenbehörden noch die Gerichte gelten zu lassen. Und die meisten Anträge scheitern bei den Waffenbehörden wohl an der Hürde, dass die Waffe als kein geeignetes Mittel angesehen wird, um eine Gefährdung der Mitarbeiter tatsächlich zu reduzieren.


    Deshalb mal die Frage in die Runde, in wie weit eine Waffe bei einem Geld- und Werttransport dazu geeignet ist, die Gefährdung der Mitarbeiter zu reduzieren?

  • @Okay, in der Realität würde ich sagen, dass 99% aller Angriffe schon durch das Tragen einer Waffe unterbunden werden. Die Angreifer überlegen sich dann drei Mal, ob die sich einer Auseinandersetzung mit einer Waffe stellen um etwas Geld zu stehlen. ...


    Jetzt, wo du das selber erwähnst - ist das denn wirklich so? Wie sieht die Überfallstatistik aus im Vergleich mit wirtschaftlich vergleichbaren Ländern, wo G&W-Wachen nie Schusswaffen tragen - Dänemark, Norwegen, Großbritannien, Malta, beispielsweise? Vielleicht findest du da Argumente dafür. Vielleicht auch das Gegenteil. Und wie sieht es aus mit der Verletzungs-/Tötungsstatistik in den Ländern, wo Schusswaffen getragen werden und wo keine getragen werden?

  • Wir können froh sein, dass in unserem Land Waffen nicht an der Tagesordnung sind. Schaut euch doch mal die Zahlen aus Amerika an. Die sind erschreckend.

  • Zitat von Robocop

    Wir können froh sein, dass in unserem Land Waffen nicht an der Tagesordnung sind. Schaut euch doch mal die Zahlen aus Amerika an. Die sind erschreckend.


    Wer sind wir?
    Welche Waffen?
    Wieso können wir(siehe oben) froh sein?
    Was meinst du mit "Tagesordnung"?
    Welche Zahlen soll ich mir aus Amerika anschauen?
    Und wieso sind die Zahlen erschreckend?


  • Wenn Du als Sicherheitsunternehmen eine WBK und auch den entsprechenden Waffenschein beantragen möchtest, brauchst Du zumindest einen Auftrag bzw. einen "Vorvertrag", aus dem hervorgeht, dass Du einen Auftrag hast, der aus Sicht des Auftraggebers die Bewaffnung des Sicherheitsmitarbeiters erforderlich macht.


    Es hilft auf jeden Fall das Gespräch mit der zuständigen Waffenbehörde. Evtl. ist die WaffBeh auch bereit, zur Vertragsakquise zeitlich befristet eine WBK sowie einen Waffenschein auszustellen. Das liegt jedoch im Ermessen der WaffBeh und ist sicherlich vom Goodwill abhängig.


    Deine Waffenbehörde leitet das dann an die zuständige Kriminalpolizeidienststelle zur Stellungnahme (Gefahreneinschätzung) weiter. Bei Bejahung des entsprechenden Risikos (Gefährdung) erfolgt dann die Erteilung der WBK (aller Voraussicht nach auf Faustfeuerwaffen begrenzt) und des Waffenscheins mit zeitlicher Befristung und diversen Auflagen.


    Auf jeden Fall brauchst Du dann auch eine angepasste Haftpflicht und immer brav an die Auffrischung gem. BGV C7/DGUV Vorschrift 23 denken.

  • Zu den Ausführungen von christoph_hb will ich jetzt nichts schreiben, aber hier im Forum fehlt die Möglichkeit Themen als Erledigt zu markieren.

  • Kleine Frage zu :

    Zitat

    Nehmen wir mal an, ich führe einen Geld- und Werttransport durch, dann trage ich eine Waffe nicht um das Geld zu beschützen, sondern weil ich durch diese Aufgabe mehr als die Allgemeinheit gefährdet bin. Okay. Aber in wie weit ist eine Schusswaffe dazu geeignet, diese Gefährdung tatsächlich zu reduzieren?


    Dem gegenüber steht § 28 WaffenGesetz :

    Zitat

    Ein Bedürfnis zum Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen wird bei einem Bewachungsunternehmer (§ 34a der Gewerbeordnung) anerkannt, wenn er glaubhaft macht, dass Bewachungsaufträge wahrgenommen werden oder werden sollen, die aus Gründen der Sicherung einer gefährdeten Person im Sinne des § 19 oder eines gefährdeten Objektes Schusswaffen erfordern. Satz 1 gilt entsprechend für Wachdienste als Teil wirtschaftlicher Unternehmungen. Ein nach den Sätzen 1 und 2 glaubhaft gemachtes Bedürfnis umfasst auch den Erwerb und Besitz der für die dort genannten Schusswaffen bestimmten Munition.


    Zur Definition : Eine gefährdete Person bist du nicht, nur weil du Geld ransportierst. Mit der gefährdeten Person sind genau bezifferte Schutzstufen verbunden, so z.b. Promis, die Morddrohungen erhalten oder Wirtschaftsbosse.
    Vielmehr gilt das Geld, bzw die Geldbehältnisse als gefährdete Objekte. Der Begriff Objekt bezieht sich nicht ausschließlich auf Immobilien, so sind nach diesem Paragraph auch Sachen gemeint.
    So weit die Ausführungen unseres Dozenten (Kriminalpsychologe und KriPo-Beamter)


    Seh ich das richtig, oder habt ihr eine andere Auffassung über diesen Themen-Komplex oder sogar andere Erfahrungen gemacht?


    Liebe Grüße

  • Zitat von Behrchen


    Zur Definition : Eine gefährdete Person bist du nicht, nur weil du Geld ransportierst. Mit der gefährdeten Person sind genau bezifferte Schutzstufen verbunden, so z.b. Promis, die Morddrohungen erhalten oder Wirtschaftsbosse.


    Nee, eben nicht!
    Weiteres siehe unten.

    Zitat von Behrchen


    Vielmehr gilt das Geld, bzw die Geldbehältnisse als gefährdete Objekte. Der Begriff Objekt bezieht sich nicht ausschließlich auf Immobilien, so sind nach diesem Paragraph auch Sachen gemeint.
    So weit die Ausführungen unseres Dozenten (Kriminalpsychologe und KriPo-Beamter)


    Nehmen wir jetzt einfach mal einen deutschen Waffenschein. Dieser ist in seinem Grundzustand relativ offen. Damit dürftest du Waffen einfach so (bis auf wenige Ausnahmen) mit dir führen. Das möchte die Waffenbehörde allerdings nicht. Deshalb schränkt sie den Waffenschein so gut es geht ein. Bei einem Firmenwaffenschein fängt es damit an, dass man die Waffe nur im Einsatz für die Firma tragen darf. Dann wird der Schein oft weiter eingeschränkt, in dem z.B. nur Geld- und Werttransporte erlaubt werden. Und genauso sieht der Waffenschein eines jeden GWT-SMA aus. Da ist kein Schutz gefährdeter Objekte eingetragen.


    Die Gefährdung eines SMA ergibt sich IMHO auch nicht durch das Geld oder das Objekt, sondern durch die Tätigkeit. Ein Angreifer weiß ja nicht, dass der Panzer gerade leer ist, dennoch ist das Risiko genauso groß überfallen zu werden. Aber genauso auch in der Freizeit. Was passiert, wenn die GWT-Leute das Fahrzeug verlassen um z.B. aufs Klo zu gehen? Da können die genauso überfallen werden.

  • Also in meinem Waffenschein steht, das ich die Waffe für alle Aufträge mit entsprechendem Hintergrund tragen darf.
    Keine Einschränkung auf GWT und dies war der erste Grund für die Beantragung.


    Den genauen Wortlaut suche ich bei Gelegenheit mal raus.

  • Zitat von Tom511

    Also in meinem Waffenschein steht, das ich die Waffe für alle Aufträge mit entsprechendem Hintergrund tragen darf. ...


    Stimmt!
    Bei mir steht:
    "...ist berechtigt, in Ausübung seiner Tätigkeit für die Firma ... eine auf die Firma eingetragene Schußwaffe ... zu führen."

    Unter den Blinden ist der Einäugige König...

  • Zitat von guwvieh


    Bei mir steht:
    "...ist berechtigt, in Ausübung seiner Tätigkeit für die Firma ... eine auf die Firma eingetragene Schußwaffe ... zu führen."


    Ähm.... Uuuuuuuuuuuuund der Spruch sagt jetzt genau was aus?
    Denn so wie du das beschreibst, ist der Spruch total Sinnlos. Denn eigentlich ist er dazu da, den Waffenschein einzuschränken.


    Also bei mir steht folgendes:


    Die Faustfeuerwaffe darf nur zur Bewachung besonders gefährdeter Personen bzw. Objekte sowie zur Durchführung von Geld- und Werttransporten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses bei der Fa. .... geführt werden. Nach Beendigung der Tätigkeit müssen die Waffen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vor dem Zugriff Unberechtigter verwahrt werden.


    Bei den GWT Jungs in meiner Stadt steht nur die Durchführung von Geld- und Werttransporten...


    Aber jede Waffenbehörde ist da etwas eigen. Ich selbst bin überhaupt schon froh, dass ich den Schein bekommen habe, da es keine Selbstverständlichkeit ist in meiner Region.

  • Zitat von D_R


    Ähm.... Uuuuuuuuuuuuund der Spruch sagt jetzt genau was aus?


    Ich bin damit zufrieden, dass die Formulierung sich auf die Ausübung der dienstlichen Tätigkeit bezieht.
    Irgendwas mit "Durchführung von Geld-und Werttransporten" würde mir auch reichen, denn etwas anderes tun wir nicht.
    Ob die Waffe Sinn macht oder nicht, darüber gehen die Meinungen wohl auseinander. Ich meine, dass sie abschreckende Wirkung hat aber mir ist auch "Wurscht" dass das manche genau gegenteilig sehen.

    Unter den Blinden ist der Einäugige König...

  • Ich muss mich revidieren. Bei mir steht der selbe Text wie bei D_R.


    Personen- und Objektschutz + GWT.


    Macht aber dennoch nichts, da diese drei Tätigkeitsfelder doch sehr weit sind. Für den Hintergrund, ob ich
    bei meinem Einsatz dann die Waffe regulär tragen darf, ist zum Schluss die Firma zuständig.

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.