Blau- bzw. Gelblicht bei Einsätzen

    • Erster Beitrag

    Hallo,


    ich habe aktuell einen Auftrag als Objektleiter bekommen. Meine Aufgabe wird es sein, für die Sicherheit auf dem Gelände zu sorgen bzw. wahrscheinlich auch als First Responder bei irgendwelchen medizinischen Vorfällen sein. Das Gelände auf dem ich arbeite ist riesengroß. Von einer Ecke bis zur anderen braucht man zu Fuß gute 40 Minuten. Und wie sich heute herausgestellt hat, gilt das Gelände als öffentlicher Verkehrsraum, das bedeutet, ich muss mich an die StVO halten.


    Nun, die erste Frage, die sich mir stellt, ist wie ich als verantwortlicher auf dem Gelände mir am schnellsten "freie Bahn" verschaffen kann. Oder überhaupt anderen verdeutlichen kann, dass ich es eilig habe. Nun, eine Möglichkeit aus dem KatS ist eben das Blaulicht. Oder ein Gelblicht. Martinshorn wird bei den Situationen idR wegfallen.


    Jetzt ist natürlich die Frage, wie es rechtlich aussieht. Da das Gelände ein öffentlicher Verkehrsraum ist, muss ich mich an die StVO halten. Das würde bedeuten, wenn ich auf dem Gelände mit irgendwelchen Blinklichtern herumfahre, könnte ich eins aufn Deckel bekommen.


    Ich könnte aber eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wobei ich keine Ahnung habe, ob es durchgeht oder nicht


    oder


    mich auf § 34 StGB bzw. § 16 OWiG


    Ich persönlich kenne jetzt viele Unternehmen, deren Einsatzleiter bei sich im Fahrzeug zumindest blaue Frontblitzer (diese Dinger an Saugnäpfen) im Auto haben.

  • Zitat von Berliner

    Willst du festlandet unwerden kannd gesenkt wrrden jann.


    Hat die Worterkennung verrückt gespielt?


    Sorry, ich kann mir beim besten Willen keinen Reim auf den Buchstabensalat machen... erneuter Versuch? Wäre nett.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
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  • Zitat von Berliner

    Zum Thema Blaulicht das fahre ich beruflich. Sobald man es einschaltet ist man in Schuld und Haftung was immer vor Gericht gesenkt werden kann.


    Nö, also wenn das Blaulicht eingeschaltet ist, ist man nicht gleich immer Schuld, wenn es zu einem Unfall kommt. Und was meinst du mit Haftung? Solange du einen Unfall nicht absichtlich baust, dürfte die Haftung auch wegfallen. Wenn ich mich nicht irre, fällt bei uns die private Haftung auch bei grober Fahrlässigkeit weg.


    Zitat von Berliner

    Seit einigen Monaten und verurteilten Kollegen lasse auch ich das Horn durchlaufen wenn auch nur ansatzweise mit Verkehr zu rechnen ist.


    Ich weiß zwar nicht, in wie weit du beruflich mit Blaulicht unterwegs bist, aber für mich klingt es irreal, das Horn während der Anfahrt durchlaufen zu lassen. Nach wenigen Minuten wird die ganze Mannschaft unter Kopfschmerzen leiden. Außerdem gibt es gewisse Stellen, da ist das Horn absolut nicht gerne gesehen bzw. gehört, vor allem in der Nacht. Z.B. an Krankenhäusern oder in Wohngebieten. Aber vor allem in Wohngebieten, wo irgendwelche verf*** Politiker, Anwälte oder Richter wohnen.

  • D_R
    Also was Sondersignalfahrten mit Musik betrifft bist Du ein absolutes Greenhorn.


    An deinen Bemerkungen merke ich, daß Du leider gar keine Ahnung hast.


    Ich war, wie schon geschrieben, stellv. Bereitschaftsleiter und Leiter in Kat Schutz. Bin Zugführer usw.


    Zum Thema Sondersignalfahrt:
    Ich schreibe hier nicht den Gesetzestext hin. Aber die Fahrt unter Sondersignal, stellt eine besondere Aufgabestellung, für den Helfer/Fahrer, da. Sonderrecht bedeudet nicht nur freie Fahrt. Sondern setzt den Fahrer unter Druck. Warum? Da der, der für sich Sondersignalfahrten in Anspruch nimmt, hat dafür zu sorgen, daß keine weiteren Personen geschädigt werden, bzw. Sachschäden entstehen.
    Es gibt z.B. die irrige Annahme, daß man mit Blaulicht 200 KM/H fahren wenn z.B. 100 KmH erlaubt sind.
    Das Risiko bei überschreiten der Höchstgeschwindigkeit liegt beim Fahrer.
    Auch kenne ich bisher keinen Fahrer, der bei einem Unfall unter Nutzung der Sondersignalanlage, mit 0% Mitverschulden, rausgekommen ist. Wer sollte Dir eigentlich das Recht zur Sonderfahrt erteilen?????
    Bei Feuerwehr und Rettung ist das ein Disponent. In Deinem Fall?


    Zu der Anmerkung Signal durchlaufen lassen. Es gibt in unserem Landkreis viele Feuerwehren, auch Fahrer im Rettungsdienst, die egal an welchem Tag und Uhrzeit mit Horn und Licht fahren. Das liegt an der rechtl. Sachlage. Aber wenn ich Dir das nun wieder erkläre, weißt Du es eh wieder besser. Daher lies einfach Google.....


    Und noch zu deinem Skaterpark, wenn es zu einem Unfall kommt, hast ja die Rettungskette gelernt. Also als erstes kurze Sichtung, als "Fachkraft mit Kurs hier und da" weist Du ja sofort welches Verletzungsmuster. Also dann telefonieren, und bist Du dann deinen Krempel aus dem Auto hast, wobei man den Patienten dann nicht mehr alleine läst, ist die Profitruppe da.

    Sicherheitsfachwirt i.A.
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  • nun vermisse ich das Like!


    Hart aber meiner Meinung nach richtig wiedergegeben.

    Gruß saw1977


    wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten ^^
    hier noch ein paar Satzzeichen ....,,,,,!!!!!!??????

  • Zitat von D_R


    Nö, also wenn das Blaulicht eingeschaltet ist, ist man nicht gleich immer Schuld, wenn es zu einem Unfall kommt. Und was meinst du mit Haftung? Solange du einen Unfall nicht absichtlich baust, dürfte die Haftung auch wegfallen. Wenn ich mich nicht irre, fällt bei uns die private Haftung auch bei grober Fahrlässigkeit weg.


    Zur Frage der Haftung:
    Wenn Du nur Blaulicht eingeschaltet hast, und kein Horn dazu: Wegerecht fällt weg und in dem Moment in dem ein Verkehrsteilnehmer aus der bevorrechtigten Strasse ausfährt und in Dein Auto kracht, bist Du voll in der Haftung.
    Aber selbst mit Horn wirst Du noch immer mindestens eine Teilschuld bekommen.


    Und nein: Bei uns fällt die Haftung bei grober Fahrlässigkeit nicht weg - wo soll denn das geschrieben stehen?



    Zitat von D_R


    Ich weiß zwar nicht, in wie weit du beruflich mit Blaulicht unterwegs bist, aber für mich klingt es irreal, das Horn während der Anfahrt durchlaufen zu lassen. Nach wenigen Minuten wird die ganze Mannschaft unter Kopfschmerzen leiden. Außerdem gibt es gewisse Stellen, da ist das Horn absolut nicht gerne gesehen bzw. gehört, vor allem in der Nacht. Z.B. an Krankenhäusern oder in Wohngebieten. Aber vor allem in Wohngebieten, wo irgendwelche verf*** Politiker, Anwälte oder Richter wohnen.


    Was für Dich irreal klingt und was tatsächlich Realität ist, dürfte sich in manchen Dingen weit unterscheiden.
    Was absolut nicht gerne gesehen wird, interesssiert nicht. Natürlich nehmen viele Fahrer Rücksicht auf Anwohner, aber nur soweit das möglich ist. Nachts um drei ist die Wahrscheinlichkeit, dass kreuzender Verkehr im Wohngebiet herrscht, eher niedrig. Da wird man einfach auf das Wegerecht verzichten können und lässt das Horn aus.
    Tagsüber sieht das ganz anders aus. Da kann aus jeder Hofeinfahrt jemand rausfahren wollen - und da wird dann auch keine falsche Rücksicht auf Politiker, Richter oder Anwälte genommen.


    Ja, das Horn nervt im Auto. Stimmt. Bin selbst einige Jahre Mitglied der Blaulichtfraktion gewesen und kenne das sehr gut. Deshalb aber ausschalten ist keine Option, solange man mit Verkehr zu rechnen hat.

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  • Das mit der Haftung lass ich so stehen :-D


    Wer schon mal mit Sondersignal gefahren ist, weis was im Auto schon los ist.
    Der Fahrer fährt und hat sich zu konzentrieren.
    Der Beifahrer, Zug/ oder Gruppenführer Funkt, spricht mit der Mannschaft und gibt erst Info´und Anweisungen
    Somit wird das Licht und die Musik angeschaltet und keiner muß sich um das Gedanken machen.


    Gerade bei "Ehernamtlichen" dazu zähle ich D_R einfach mal, haben auch gar nicht die Routine "wenn es die überhaupt gibt" einer Blaulichtfahrt.
    Es kommen außer dem Fahrtstress unter ABSOLUT ERHÖHTER VORSICHT, hinzu, was erwartet mich an der Einsatzstelle, Verletzte, Tote usw... Auch mich beschäftigen noch einige Einsätze...


    Wie schon geschrieben, auch wenn es heist, mit Licht und Musik habe ich freie Fahrt, so stimmt das schriftlich.
    Praktisch muss ich doppelt aufpassen. Auf mich und den Autofahrer, der vor mir fährt und ich gar nicht einschätzen kann, wie der sich verhält.
    Also D_R lass es einfach sein. Oder geh zur Feuerwehr oder Rettungsdienst... Und lerne es von unten auf.


    In unserem Verein durften Mitglieder mit Führerschein auf Probe gar kein Sondersignal fahren und alle anderen nach intensiver Schulung, welche jedes Jahr von einem Polizeibeamten gehalte wurde.

    Sicherheitsfachwirt i.A.
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  • Zitat von guardian_bw

    Nachts um drei ist die Wahrscheinlichkeit, dass kreuzender Verkehr im Wohngebiet herrscht, eher niedrig. Da wird man einfach auf das Wegerecht verzichten können und lässt das Horn aus.
    Tagsüber sieht das ganz anders aus. Da kann aus jeder Hofeinfahrt jemand rausfahren wollen - und da wird dann auch keine falsche Rücksicht auf Politiker, Richter oder Anwälte genommen.

    Da fällt mir die Situation ein, in der wir in der Nacht auf dem Weg zu einem "VU mit" waren und durch ein Wohngebiet mussten. Unser Revierbereich war relativ groß, wir waren aber nur wenige Kilometer vom VU-Ort entfernt und fuhren mit "Blauhorn" durch eine größere Ortschaft.
    Irgendwann waren wir im letzten Kackdorf (den Arsch der Welt konnte man im Mondlicht schon gut erkennen) - dieses mussten wir nur noch fix durchqueren und wären dann eingetroffen. Da man ja Mensch ist und es eigentlich keinen Verkehr gab, hat man den orangenen Knopf wieder reingedrückt und fuhr nur mit Blaulicht...


    Hätte nicht noch ein zweiter Anrufer bei der Feuerwehr angerufen und mitgeteilt, dass der Fahrer klemmt...


    Der Mensch in der Leitstelle der Feuerwehr hat also seine Arbeit gemacht und seine Floriansjünger aus dem Bett gepiept - und die haben auch gedacht, dass da um diese Zeit keiner mehr kommt...


    Gefühlt wohnte in jedem dritten Haus ein Blaurock.
    Diese sind dann wie die Bekloppten und ungebremst aus ihren Einfahrten geprescht und haben auf unseren blau blinkenden Firmenwagen kein Stück geachtet... Somit blieb uns keine Wahl.
    Orangenen Knopf wieder gezogen und im Slalom um die aus den Einfahrten schießenden Floriansjünger zum Einsatzort...


    Soviel zu den Ehrenamtlern und dem Spruch "Meldeempfänger/Blaulicht an, Hirn aus"...
    (Ich weiß, es gibt auch Ehrenamtler mit Verstand!)


    Zitat von D_R

    Jetzt mal zum eigentlichen Fall.
    Heute war das Ordnungsamt bei uns auf dem Gelände und war relativ spendabel. Was das Blaulicht angeht, konnte mir der Herr nicht sagen. Da müsste er sich erkundigen. Ich habe nun aber eine personenbezogene Genehmigung für ein Gelbes Rundumlicht + gewisse Sonderrechte im Verkehr + die Erlaubnis nicht zugelassene Fahrzeuge zu führen. Und das für die ganze Stadt, wenn es mit meiner Aufgabe zutun hat.

    Hausrechtsbereich mit tatsächlich öffentlichem Verkehr?
    Personenbezogene Erlaubnis für eine gelbe Rundumleuchte?
    Erlaubnis, nicht zugelassene Fahrzeuge im Stadtgebiet zu führen?
    Vom Ordnungsamt?


    Ich will ja nicht sagen, dass ich Dir nicht glaube - aber momentan fällt es mir gerade etwas schwer...

  • Zitat von stinkefuchs

    ...Somit blieb uns keine Wahl.
    Orangenen Knopf wieder gezogen und im Slalom um die aus den Einfahrten schießenden Floriansjünger zum Einsatzort...


    Joa, so wird das halt immer und überall situationsbezogen gehandhabt.



    Auf der freien, übersichtlichen Landstraße ohne Verkehr in der eigenen Richtung wird auch eher selten mit Horn gefahren - man braucht ja dann kein Wegerecht. Egal ob Tag oder Nacht.
    Sobald aber einer kommt, der Platz schaffen muss oder auch Einmündungen/Kreuzungen auftauchen oder eben die Strasse allgemein unübersichtlicher wird, wird in der Regel eingeschalten und so lange mit Horn gefahren, bis es die Situation wieder zulässt es auszuschalten.


    Btw: "Orangener Knopf gezogen" - gefühlte Jahrhunderte her, oder? :mrgreen:

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  • Gefühlt, ja.
    Aber in einigen Fahrzeugen auch heute noch vorhanden.


    Ich finde die Bedienung auch heute noch gut, weil extrem intuitiv.


    Variierende Bedienteile können auch irritieren.
    In einem Wagen ´ne RTK6, im nächsten ein Bedienteil von Hänsch, im anderen Fahrzeug Pintsch-Bamag, im nächsten Auto wieder was ganz anderes,...
    Da ist die Bedienung mit dem Drehzugschalter schon echt gut.
    Nach rechts = nur Blaulicht
    Nach links = Blaulicht und Hornbereitschaft (Hupe drücken = eine Abfolge)
    Ziehen = Krach


    Ganz lustig waren die Schweinehupen.
    Und wenn man dann mal mit einem Zivilwagen und SoSi mit Schweinehupen fahren musste... Eieiei...
    Da war jeder Ritt ein Abenteuer... 8)


    Aber wir schweifen schon wieder ganz leicht ab.

  • Aber nur leicht :mrgreen:


    Ja, die lustigen Schweinehupen.. auch sehr beliebt im T3 der Bepo (bundeseinheitlich da vom Bund). War auch immer abenteuerlich, die Fahrt in diesem T3 mit SoSi.


    Im letzten Zivilwagen den ich fuhr, waren gscheite Hörner verbaut.


    Back to topic...

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  • Zitat von guardian_bw


    Joa, so wird das halt immer und überall situationsbezogen gehandhabt.


    Ja, und genau so kenne ich es auch. Nichts mit dem, was K.J. schreibt mit ganzer Anfahrt mit Musik und auch bei Nacht.


    Außerdem sind jetzt viele Sachen total durcheinander gewürfelt worden.


    Das eine ist die Fahrt mit Sonder- und Wegerechten. Wenn ich mit Blaulicht und Musik fahre und es kommt zu einem Unfall, dann bin ich nicht automatisch schuld an dem Unfall, wie es hier behauptet wurde. Wenn ich beim durchsetzen meiner Wegerechte einen Unfall baue, dann kann ich eine Teilschuld bekommen. In der Regel von 50%.


    Fahre ich nur mit Blaulicht und es kommt zu einem Unfall, weil ich Wegerechte eingefordert habe, dann habe ich komplett Schuld. Wenn ich aber mit Blaulicht fahre bedeutet es aber nicht automatisch, dass ich Schuld an einem Unfall bin. Nehmen wir mal an, ich fahre mit Blaulicht einem Auto auf der Autobahn hinterher und sichere es ab. Jetzt knallt mit hinten einer drauf, dann wird es in der Regel die Schuld des anderen sein.


    Das nächste ist das Thema Haftung. Nur weil jemand schuld an einem Unfall ist, bedeutet es nicht gleich automatisch, dass er am Ende derjenige ist, der haftbar gemacht wird. Und da hat das Blaulicht oder eine Fahrt mit Sonder- und Wegerechten keinen besonderen Einfluss auf die Haftung.


    K.J., also für mich hört es sich so an, als wärst du mit Blaulichtfahrten überfordert, wenn ich das lese, was du von dir gibst. Und wer ein Jahr braucht, um mit SoSi fahren zu können, dem gehört meiner Meinung nach der Führerschein entzogen (Führerscheinneulinge ausgenommen). Und wer sich als Kraftfahrer Gedanken über den Einsatz macht, der macht eindeutig etwas falsch. Im KatS sieht der Kraftfahrer in aller Regel relativ wenig vom Einsatz. Und in anderen Organisationen kehrt nach kürzester Zeit Routine ein. Einzige Ausnahme sind aber immer noch irgendwelche Einsätze mit Kindern.

  • Sehr geehrter Herr D_R
    nein ich war nicht überfordert.
    Aber ihnen würde ich den Platz hinter dem Steuer gänzlich verbieten!
    Das was sie hier abgeben, sind sie ne fahrerische Zeitbombe.
    Blaulicht an und Musik dazu und ab geht es...
    Sie haben Wegerechte...ich bezweifle sie wissen nicht was das bedeutet!
    Sie sind auch noch nie SoSi gefahren. Vielleicht bei ner Übung beim THW... :D
    Aber ich belasse es dabei. Sonst wird das hier nun ja ich sag mal nicht den Weg gehen den man möchte.
    Ich schätze sie als Typ von allem was wissen, ich nen das gefährliches Halbwissen.
    Wie schon geschrieben... Das www ist darüber voll.
    Es gibt Kollege die sind mit Licht und lüla bei Grün über die Ampel und haben bei Crash ne Teilschuld bekommen.


    So bin raus...

    Sicherheitsfachwirt i.A.
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  • Zitat von D_R

    Ja, und genau so kenne ich es auch. Nichts mit dem, was K.J. schreibt mit ganzer Anfahrt mit Musik und auch bei Nacht.


    Doch, gibt es auch. Rechtlich auch absolut ok, auch vor Krankenhaus oder dem Haus des Generalbundesanwalts.
    Wenn der Fahrer das Horn ausschaltet, dann aus eigener Entscheidung und auf eigene Verantwortung.


    Lässt er es an, ist er auf der sichereren Seite. Gerade bei den Feuerwehren und Rettungsdiensten ist diese Vorgehensweise weit verbreitet.




    Zitat von D_R

    Nehmen wir mal an, ich fahre mit Blaulicht einem Auto auf der Autobahn hinterher und sichere es ab. Jetzt knallt mit hinten einer drauf, dann wird es in der Regel die Schuld des anderen sein.


    Völlig andere Sachlage, die weder mit Sonder- noch mit Wegerechte zu tun hat.


    Zitat von D_R

    Und wer ein Jahr braucht, um mit SoSi fahren zu können...


    Ich glaube, K.J. hat hier was anderes geschrieben.


    Fakt ist: Nur mit dem einfachen Führerschein wird es nicht reichen, mit SoSi sicher fahren zu können.
    Ich hatte 6 Wochen Vollzeitfahrschule 8 Stunden pro Tag.
    Das werden Ehrenamtler nicht schaffen, da würde teilweise mehr als der Jahresurlaub für drauf gehen.


    Zitat von D_R

    Und sich als Kraftfahrer Gedanken über den Einsatz macht, der macht eindeutig etwas falsch.


    Ich glaube nicht, dass Du das beurteilen kannst. Natürlich macht sich auch der Fahrer Gedanken, was ihn am Einsatzort erwartet.

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  • Zitat von guardian_bw


    Fakt ist: Nur mit dem einfachen Führerschein wird es nicht reichen, mit SoSi sicher fahren zu können.
    Ich hatte 6 Wochen Vollzeitfahrschule 8 Stunden pro Tag.
    Das werden Ehrenamtler nicht schaffen, da würde teilweise mehr als der Jahresurlaub für drauf gehen.


    Müssen die auch nicht.
    Die Praxis zeigt, dass es auch ohne geht. Oder glaubst du, dass ein Notarzt 6 Wochen Vollzeitfahrschule macht? Bestes Beispiel aus eigener Erfahrung waren Organtran- und Ärzte-Transporte, die unter anderem von einem Taxiunternehmen durchgeführt werden.


    Und andere sind nie draußen...

  • Auja, die Blut- und Organtransporte durch Taxifahrer.
    Waren damals schon meine Lieblinge auf den Strassen. Und mehr als einem erfolgreich OWi-Anzeigen mit Fahrverbot angehängt.


    Und Notärzte haben sicher keine 6 Wochen Fahrschule, aber eine Schulung bekommen sie trotzdem.
    Dazu: Nicht jeder, der mit SoSi fährt oder fahren darf, kann es auch wirklich. Egal bei welcher Organisation. Dass es nicht öfter zu Unfällen kommt liegt nicht selten eher an den anderen Verkehrsteilnehmern.
    Praxis ist daher nicht unbedingt das beste Beispiel.

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  • Doch noch mal hier:
    Ein Notarzt fährt nicht selbst... Zumindest in unserem RD Bereich
    D_R die Bemerkungen sind langsam dilettantisch.
    Lassen sie es nun hier beruhen....

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  • Zitat von K.J.


    Ein Notarzt fährt nicht selbst... Zumindest in unserem RD Bereich.


    Bei uns auch nicht (bis auf zwei Ausnahmen), das ist aber offensichtlich nicht überall so. War doch erst vor ein paar Wochen der Hype um den Notarzt, der während ner Einsatzfahrt wohl übertrieben hatte und von 2 Verkehrsteilnehmern angezeigt wurde.

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  • Hallo,


    was zerbrichst du dir den Kopf über sachen,dei vom Kunden (Auftraggeber) zu klären sind......


    Wenn der eine medizinische Notfallversorgung auf seinem Gelände haben will,soll er auch dafür in die Tasche greifen.


    Als Firma bekommst du ohne Probleme ein Hilsfahrzeug mit Randale-Leuchte zugelassen.....kostet halt nur.


    Wenn der AG dafür zu geizig ist,hat er halt Pech gehabt.....




    Meine Persönliche Ansicht wäre übrigens :


    -einfach einen Notfallrucksack
    -Motain-Bike
    -Handy


    und gut ist,denn damit kommst du auf so einem Gelände schneller weg als jedes Fahrzeug.


    Denn Randale-Leuchte und Orchester schaffen dir meistens nur die Gaffer heran.......

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

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