Hallo, der MTV Bayern vom 1.8.2006 ist allgemeinverbindlich.
dieser MTV wird in "Ergänzung zum Mantelrahmentarifvertrag abgeschlossen."
Bei den allgemeinverbindlichen Tarifverträgen findet sich der Mantelrahmentarifvertrag aber nicht.
Die Kündigungsfristen bei kürzeren Beschäftigungszeiten sind nur im MRTV und nicht im MTV Bayern geregelt.
Folgende Situation:
Mitarbeiterin A ist noch in der laut AV sechsmonatigen Probezeit.
Der Arbeitsvertrag (eines BDWS-Unternehmens) berücksichtigt den MTV Bayern und den MRTV überhaupt nicht und verweist auf die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Diese wären in der Probezeit 2 Wochen. Laut MRTV ist die Kündigungsfrist in der Probezeit aber nur 4 Tage.
Welche Kündigungsfrist gilt nun für Mitarbeiterin A?