(ausländischer) Reisepass als Pfand

  • Hallo Leute,


    ich war letztens einkaufen und bei der Information habe ich folgende Geschichte mitbekommen. Offensichtlich war dort ein kaum deutsch sprechender Mitbürger (Russe) und wollte seinen Russischen Reisepass auslösen, den der Detektiv (Fremdfirma) als Pfand für die Fangprämie 100€ einbehalten hat. Die Dame an der Info gibt ihm den Pass wieder und greift sich das Geld, zählt nach - sind nur 70€. Dann reißt die dem Herren den Pass aus der Hand und schmeißt ihm das Geld entgegen. Wie es weiter ging, kann ich nicht sagen. Aber mir sind so ein paar Fragen aufgekommen.


    Zunächst einmal finde ich es ein Unding, den Reisepass wahrscheinlich inkl. Aufenthaltstitel als Pfand einzubehalten.


    Doch wie sieht es rechtlich aus?


    In Deutschland haben wir ja § 1 AuswG, der sagt, dass man nicht verlangen darf einen Personalausweis (sowohl der alte als auch der neue) zu hinterlegen. Bei einem deutschen Reisepass konnte ich so eine Regelung nicht finden, allerdings wäre der Reisepass ohnehin nicht als Pfand geeignet, da er der BRD gehört.


    Die spannende Frage ist nun aber, wie es mit einem ausländischen Reisepass aussieht.

  • Hey,


    also für den neuen Personalausweis besteht lt. § 1 PAauswG ein Hinterlegungsverbot.


    " Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung."


    Die Diskussion dazu findest du hier:
    http://www.securitytreff.de/viewtopic.php?f=7&t=11861


    Hier das ganze PaßG:
    http://www.gesetze-im-internet…JNR105370986BJNG000100319


    Theoretisch wäre die Hinterlegung für den "Probanden" eine Ordnungswidrigkeit, da er sich, mal davon ausgehend er besitzt nur diesen Pass, nicht öffentlich ausweisen kann.


    Vielleicht hilft dir das erstmal weiter.


    Schönen Sonntag noch.
    Tom

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