Handschellen mit Gelenk Erlaubt oder nicht?!

  • Servus zusammen,


    ich hatte mit einem Kollegen eine Diskusion über Handschellen, dabei meinte er: " Handschellen mit Gelenk sind für den Sicherheitsdienst nicht erlaubt, nur im Strafvollzug!"


    Jetzt wollte ich mal euch Fragen wie es aussieht damit, ob man diese "nutzen" darf, wenn die grundlagen für den einsatz geschaffen sind?! Weil ich mir eigentlich nicht vorstellen kann (aber eben nicht sicher bin) warum man Handschellen mit Gelenk nicht "nutzen" darf.


    Logisch ist sie haben nicht die gleiche bewegungsfreiheit wie "Normale" Handschellen...


    Ich bin bis Dato noch nicht in den zwang gekommen Handschellen anlegen zu müssen (ausser zu übungszwecken).



    Mit freundlichen grüßen
    TJ

  • Wir hatten die auch mal in Verwendung, aber die Nachteile im Handling überwogen und wir sind wieder auf Kette gewechselt.... von einem Verbot wäre mir nichts bekannt.... der Kollege kennt dann sicherlich auch entsprechende gesetzliche Quellen...

  • Zitat von tjkojak


    ich hatte mit einem Kollegen eine Diskusion über Handschellen, dabei meinte er: " Handschellen mit Gelenk sind für den Sicherheitsdienst nicht erlaubt, nur im Strafvollzug!"


    Also mir fällt beim Besten Willen kein Grund gegen die Fesselung mit Handschellen mit Gelenk ein. Ich würde eher sagen, dass bei der Polizei und im Vollzugsdienst irgendwelche Regeln und Normen gibt. Aber nicht bei uns, wenn wir jemanden nach § 127 StPO bzw. § 229 BGB vorläufig festnehmen.


    Da spielt es keine Rolle, ob wir jemandem Handschellen anlegen, ihn mit Kabelbindern fesseln oder einfach nur einen Knoten mit einem Seil - ein Gruß an Jürgen Wedding an der Stelle. :mrgreen:


    Leider besteht beim Anlegen von Handschellen mit Gelenk eine Verletzungsgefahr für den festgenommenen, wenn er sich wehrt. Wir handhaben es mittlerweile so, dass die Bereichsleiter vorsichtshalber ein paar Handschellen mit Gelenk mithaben, der Rest bekommt Kunststoff-Handschellen, die mit einem Schlüssel geöffnet werden können. Zusätzlich hat jeder aber auch ein Seil mit den oben bereits gezeigten Handschellen. Das hat den Vorteil, dass man gegenüber der Polizei im Worst Case besser argumentieren kann.

  • Würde ich mir gar kein Kopf drüber machen. Im Dienst getragene Handschellen fallen unter die Gegenstände die vom Arbeitgeber ausgehändigt werden müssen (DGUV Vorschrift 23 § 10). Dieser wird mit Sicherheit vorher prüfen was er ausgiebt oder nicht.


    Wird ja wohl keiner private mit zum Dienst nehmen und somit gegen Vorschriften verstoßen. :P

    Der Ungebildete glaubt das, was ihm paßt.
    (Ludovico Ariosto)

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