Nur eine Person bewaffnet?

  • Hallo,


    kann mir von euch jemand sagen, ob es tatsächlich üblich ist, dass bei GWT nur eine Person bewaffnet ist? Derjenige, der im Fahrzeug verbleibt, ist nicht bewaffnet. In der Regel ist es bei zwei Leuten der Fahrer, bzw. auch mal eine Person, deren einzige Aufgabe es ist, die ganze Zeit auf dem Beifahrersitz zu sitzen und Knöpfchen zu drücken.

  • Heute hat mich mein Chef zu einer anderen Wachfirma geschickt, für die wir ab und an als Subler arbeiten. Ausgestattet mit einer Waffe + Waffenschein + WBK. Vor Ort stand ich in der ZBV-Liste und musste erst einmal warten. Währenddessen tauchten im Pausenraum immer mehr SMA auf, die ebenfalls Transporte durchführten. Komischerweise war die Hälfte der Leute unbewaffnet, egal ob Stammpersonal oder Subler.


    Irgendwann kam dann der Gruppenleiter und hat mich angequatscht, was das denn soll und wieso ich eine Waffe hätte. Ende der Geschichte war, dass ich die Tour mitgefahren bin, danach mich mein Chef angerufen hat und mir mitgeteilt hat, dass der Generalunternehmer SMA ohne Bewaffnung angefordert hat. Ich kann entweder ja oder nein sagen.


    Ich müsste dann also darauf vertrauen, dass der Opa mit seinem ca. genauso alten Revolver mit 5 Schuss (wenn 1. die uralt Patrone überhaupt losgeht und 2. beim ersten Schuss nicht sofort die Waffe zerlegt) in dem labbrigen Lederholster uns verteidigen kann.

  • Sorry ich muss jetzt mal provokant fragen:


    Der Mitarbeiter welcher im Fahrzeug verbleibt, der schießt im Ernstfall von innen durch die Windschutzscheibe?


    Wenn ich die wenige Beiträge schon lese komme ich mir vor als ob jeden Tag ein meher Schußwechsel sind.



    Mal ehrlich das Ding dienst doch nur zur Abschreckung.
    Natürlich werden die Panzer ab und zu mal überfallen, keine Frage, ein gewisses Risiko ist da.
    Die Täter haben aber heute kein kleines Kaliber mehr.



    Also ich denke man sollte einfach auf dem Boden bleiben und das Ding auch realistisch sehen.

    Gruß saw1977


    wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten ^^
    hier noch ein paar Satzzeichen ....,,,,,!!!!!!??????

  • Zitat von saw1977

    Sorry ich muss jetzt mal provokant fragen:


    Ich antworte mal provokant zurück:
    Womit soll denn der nicht bewaffnete Mitarbeiter mögliche Täter abschrecken, wenn er z.B. in einer Pause aufs Klo muss?

    Zitat von saw1977


    Der Mitarbeiter welcher im Fahrzeug verbleibt, der schießt im Ernstfall von innen durch die Windschutzscheibe?


    Der Mitarbeiter kann ja das Fahrzeug verlassen.

    Zitat von saw1977


    Wenn ich die wenige Beiträge schon lese komme ich mir vor als ob jeden Tag ein meher Schußwechsel sind.


    Das nun nicht, aber wenn mich jemand bedroht, dann möchte ich mich auch effektiv zur Wehr setzen können.

    Zitat von saw1977


    Mal ehrlich das Ding dienst doch nur zur Abschreckung.


    Zur Abschreckung vor wem? Vor Max Mustermann, der es sich zwei Mal überlegt, ob er mit seiner Sportschützen-Waffe einen Geldtransporter überfällt? Ja! Bei hoch-kriminellen sieht es anders aus, die werden den überfall professionell durchziehen.

    Zitat von saw1977


    Natürlich werden die Panzer ab und zu mal überfallen, keine Frage, ein gewisses Risiko ist da.
    Die Täter haben aber heute kein kleines Kaliber mehr.


    Genau, als sollte man die gesamte Besatzung auch entsprechend ausstatten. Und wenn ich das Posting von Verleger gerade so lese, dann ist es wohl unüblich, dass der "Fahrer" unbewaffnet ist.

    Zitat von saw1977


    Also ich denke man sollte einfach auf dem Boden bleiben und das Ding auch realistisch sehen.


    Realistisch ist, dass ich im Panzer relativ große Begehrlichkeiten mit mir führe. Und wenn ich oder mein Partner tatsächlich mal angegriffen werden, dann muss ich für mich entscheiden, was ich mache. Und da finde ich es einen Fehler, wenn man mir eine Option wegnimmt!

  • Zitat von Frank.R


    Ich antworte mal provokant zurück:
    Womit soll denn der nicht bewaffnete Mitarbeiter mögliche Täter abschrecken, wenn er z.B. in einer Pause aufs Klo muss?


    Lass mich mal überlegen, muss da nicht sogar die Waffe im Fahrzeug verbleiben??????

    Gruß saw1977


    wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten ^^
    hier noch ein paar Satzzeichen ....,,,,,!!!!!!??????

  • Jup, saw hat recht.


    Pause (Klo gehen) ist keine berufliche Ausübung und hierfür wäre die Waffentrageerlaubnis gültig.
    Also benötigt der Fahrer hierfür keine Bewaffnung.


    Man kann dies natürlich aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten:
    A: Bote geht es gesundheitlich nicht gut und der Fahrer (mit Waffe) könnte die Tour weiter übernehmen.
    Sofern "nicht gut" weiter arbeiten bedeutet.
    B: Ich kann einem Boten jederzeit irgendeinen Mitarbeiter (ohne Waffe) aufs Auto setzen und die Tour kann losgehen.
    C: Selbst bei 3 Mann Touren wird theoretisch nur eine Waffe benötigt und dies für den Sicherer.


    Tom

  • Neue Leute haben in der Regel erstmals keine Waffe. Zum einen wegen der fehlenden Sachkunde und zum anderen sind manche Behörden nicht die schnellsten.

  • Da finde ich die Regelung von Ziemann Sicherheit eigentlich ganz gut.
    Dort wurde im Bewerbungsgespräch beantragt und mit Zusendung der Waffentrageerlaubnis hat man dann auch seinen Arbeitsvertag mit Einstellung bekommen.
    Ablehnung der WTE dann auch keinen Job.
    Gebühr musste ich damals vorstrecken, wurde/wird aber erstattet.


    Teilweise brauchen Waffenbehörden bis zu 6 Monate.
    Bei mir einmal 5 Wochen und einmal 4 Wochen Berlin\Bayern.

  • Zitat von Tom511


    Pause (Klo gehen) ist keine berufliche Ausübung und hierfür wäre die Waffentrageerlaubnis gültig.
    Also benötigt der Fahrer hierfür keine Bewaffnung.


    Der Waffenschein selbst ist ja nur in dem Rahmen gültig, in dem er ausgestellt wurde => Beschränkungen. In meinem steht z.B. dass der Waffenschein für Geld- und Werttransporte im Rahmen meines Beschäftigungsverhältnisses bei Fa. XY gültig ist. Der Transport wird deshalb irgendwann begonnen und irgendwann ist er zu Ende. Und alles dazwischen ist Arbeitszeit und wird auch bezahlt.


    Ich denke auch, dass die Problematik mit dem Weglegen einer geladenen Waffe bzw. dem entladen der Waffe ohne Ladeecke hier im Forum schon ausführlich besprochen wurden.


    Und du sprichst hier wahrscheinlich auch den Fall an, wo ein GWTler (in der Version, in der ich die Geschichte gehört habe, sah er auch nicht besonders Vertrauenserweckend aus) gerade an der Pommesbude stand, als ihn ein Zivil-Polizist angesprochen hat und er darauf pampig antwortete, dass es ihn nichts angeht, wieso er gerade bewaffnet herumläuft.


    Eine andere Geschichte, die ich von einem anderen Unternehmen gehört habe ist, dass die Leute die Waffe entladen und die dann in der Bauchtasche verschlossen und von der Munition getrennt transportieren.


    Zitat von Tom511

    Da finde ich die Regelung von Ziemann Sicherheit eigentlich ganz gut.
    Dort wurde im Bewerbungsgespräch beantragt und mit Zusendung der Waffentrageerlaubnis hat man dann auch seinen Arbeitsvertag mit Einstellung bekommen.
    Ablehnung der WTE dann auch keinen Job.


    Sorry, aber ich finde genau dieses Vorgehen ehrlich gesagt unverschämt. Ich kenne es auch von anderen Firmen, vor allem aus dem Bereich Kernkraft-Sicherheit. Die Firmen nutzen den Vorwand "Waffenschein" für eine Sicherheitsüberpfügung des SMA, unabhängig davon ob der SMA dann mit einer Waffe ausgestattet wird oder nicht. Und dadurch haben dann die anderen Antragsteller bei der Waffenbehörde das Nachsehen, weil deren Anträge nicht bearbeitet werden.

  • Zitat von Frank.R

    Ich kenne es auch von anderen Firmen, vor allem aus dem Bereich Kernkraft-Sicherheit. Die Firmen nutzen den Vorwand "Waffenschein" für eine Sicherheitsüberpfügung des SMA, unabhängig davon ob der SMA dann mit einer Waffe ausgestattet wird oder nicht. Und dadurch haben dann die anderen Antragsteller bei der Waffenbehörde das Nachsehen, weil deren Anträge nicht bearbeitet werden.


    Äh... nö. Falsch.


    Wenn ein Mitarbeiter in kerntechnischen Anlagen arbeiten soll, braucht es keinen Vorwand "Waffenschein", um ihn zu überprüfen.
    Alleine die beabsichtigte Tätigkeit als Wachmann in kerntechnischen Anlagen reicht völlig aus, um eine entsprechende Überprüfung des Mitarbeiters zu veranlassen.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Frank


    Ich möchte hier keine weitere Diskussion über die Trageerlaubnis von Waffen starten,
    aber meine persönliche Meinung ist, dass die Pause bzw. der Toilettengang keine
    Aufgabe im Rahmen des Geldtransportes ist und hierdurch auch nicht abgedeckt ist.


    Wie das im einzelnen Fall gehandhabt ist, steht auf einem anderem Blatt.


    Tom

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