Hier für alle die Infos zum
Geprüfte/-r Meister/-in für Schutz und Sicherheit
Grundlegende Qualifikation
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Zusammenarbeit im Betrieb
Handlungsspezifische Qualifikation
- Schutz- und Sicherheitstechnik
a) Bauliche und mechanische Schutz- und
Sicherheitseinrichtungen
b) Elektronische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
c) Spezielle Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
d) Kommunikations- und Informationstechnik
- Organisation
a) Kostenwesen
b) Anwenden von Methoden der Planung und
Kommunikation
c) Arbeits- , Umwelt- und Gesundheitsschutz
d) Recht
- Führung und Personal
a) Personalführung
b) Personalentwicklung
c) Qualitätsmanagement
Berufs- und arbeitspädagogischer Teil
mündlich:
Handlungsspezifische Qualifikation
Situationsbezogenes Fachgespräch
Anmeldung:
1. März
1. Mai
Bitte beachten:
Die in der oben stehenden Tabelle genannte Termine sind, sofern nicht anders dargestellt, in jedem Jahr gleich!
§ 3 Zulassungsvoraussetzungen:
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikation" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einen sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis oder
4. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikation" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikation", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
und
2. zu den in Absatz 1 Nr. 1 bis 4 beinhalteten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit gemäß § 1 Abs. 3 haben.
(4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Die Verordnung zum Geprüften Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit können Sie beim Bertelsmann Verlag bestellen: http://www.berufe.net
Kosten: Prüfungsgebühr: 363 Euro (ohne Ausbilderprüfung)
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Ihre Ansprechpartnerin:
Birgitt Funke
Tel. 0221 1640-651
Fax 0221 1640-609
E-Mail: birgitt.funke@koeln.ihk.de