Geprüfte/-r Meister/-in für Schutz und Sicherheit

    • Erster Beitrag

    Hier für alle die Infos zum
    Geprüfte/-r Meister/-in für Schutz und Sicherheit



    Grundlegende Qualifikation
    - Rechtsbewusstes Handeln
    - Betriebswirtschaftliches Handeln
    - Zusammenarbeit im Betrieb


    Handlungsspezifische Qualifikation
    - Schutz- und Sicherheitstechnik
    a) Bauliche und mechanische Schutz- und
    Sicherheitseinrichtungen
    b) Elektronische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
    c) Spezielle Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
    d) Kommunikations- und Informationstechnik
    - Organisation
    a) Kostenwesen
    b) Anwenden von Methoden der Planung und
    Kommunikation
    c) Arbeits- , Umwelt- und Gesundheitsschutz
    d) Recht
    - Führung und Personal
    a) Personalführung
    b) Personalentwicklung
    c) Qualitätsmanagement


    Berufs- und arbeitspädagogischer Teil



    mündlich:


    Handlungsspezifische Qualifikation
    Situationsbezogenes Fachgespräch


    Anmeldung:
    1. März
    1. Mai


    Bitte beachten:
    Die in der oben stehenden Tabelle genannte Termine sind, sofern nicht anders dargestellt, in jedem Jahr gleich!


    § 3 Zulassungsvoraussetzungen:
    (1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikation" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:


    1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
    2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einen sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
    3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis oder
    4. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft.


    (2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikation" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:


    1. das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikation", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
    und
    2. zu den in Absatz 1 Nr. 1 bis 4 beinhalteten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.


    (3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit gemäß § 1 Abs. 3 haben.


    (4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.


    Die Verordnung zum Geprüften Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit können Sie beim Bertelsmann Verlag bestellen: http://www.berufe.net


    Kosten: Prüfungsgebühr: 363 Euro (ohne Ausbilderprüfung)
    © IHK Köln
    Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.


    Ihre Ansprechpartnerin:


    Birgitt Funke
    Tel. 0221 1640-651
    Fax 0221 1640-609
    E-Mail: birgitt.funke@koeln.ihk.de

  • Zitat

    Für mich kommt das aber nicht mehr in Frage, um beruflich noch etwas zu machen. Kommt zu spät.


    Wie viele Jahre hast du denn noch bis zur Rente?

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Zitat von Eugene Vidoq

    Auf die Gefahr, dass ich mich wiederhole: Der MSS hat inhaltlich wenig mit Sicherheit zu tun. Es geht um Organisation, Führung, Betriebswirtschaft, Qualitätsmanagement etc. Es geht nicht um Einsatzmittel, Kriminalitätsprävention, Tätersoziologie oder (Straf)Recht.


    Benennen wir dann das Fach "Schutz und Sicherheitstechnik" im Handlungsspezifischen Teil um und streichen das Fach Strafrecht und am besten noch Arbeitsrecht im Fachübergreifenden Teil dazu. Vergessen wir Sonderzugangsrechte, Versammlungsrecht, Umweltschutzrecht etc. Ach streichen wir einfach die Hälfte pauschal weg, dann hat der MSS sichernichts mehr mit Sicherheit zu tun.

  • Also jetzt möchte ich auch mal meinen Senf dazu geben:


    Der erste Kurs MSS bei der IHK Stuttgart begann im September´03. Erfolgreich absolviert haben ihn am 09./10.01. 2006 zwölf Teilnehmer.
    Und dieser Meister hat sehr wohl mit Sicherheit zu tun, wenn auch QM und Führung/Personal
    sowie Planung wichtige Themen waren. Aber ohne diese Thematik kommt man heute eben kaum mehr aus. Dies sind Themengebiete ,die heute in jeder Meisterausbildung enthalten sind,
    egal ob Bäcker, Schreiner oder Maler.
    Und es soll ja mittlerweile auch Sicherheitsfirmen geben, bei denen QM schon eine Rolle spielt.



    Jörg

    Qualität ist das Gegenteil von Zufall !

  • Bescheidene Frage wer hat den Meister für Schutz und Sicherheit gemacht. Im Handlungsspezifischen Teil wird ausschließlich nach Schutz und Sicherheit gefragt. z.B. Erstellen eines Sicherheitskonzeptes und in den Fragen werden alle Bereiche nach Schutz und Sicherheit abgefragt auch das Strafrecht.

    Erfahrung und Wissen zählt um die Dienstleistung sinnvoll umzusetzen.

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.