Geprüfte/-r Meister/-in für Schutz und Sicherheit

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    Hier für alle die Infos zum
    Geprüfte/-r Meister/-in für Schutz und Sicherheit



    Grundlegende Qualifikation
    - Rechtsbewusstes Handeln
    - Betriebswirtschaftliches Handeln
    - Zusammenarbeit im Betrieb


    Handlungsspezifische Qualifikation
    - Schutz- und Sicherheitstechnik
    a) Bauliche und mechanische Schutz- und
    Sicherheitseinrichtungen
    b) Elektronische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
    c) Spezielle Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
    d) Kommunikations- und Informationstechnik
    - Organisation
    a) Kostenwesen
    b) Anwenden von Methoden der Planung und
    Kommunikation
    c) Arbeits- , Umwelt- und Gesundheitsschutz
    d) Recht
    - Führung und Personal
    a) Personalführung
    b) Personalentwicklung
    c) Qualitätsmanagement


    Berufs- und arbeitspädagogischer Teil



    mündlich:


    Handlungsspezifische Qualifikation
    Situationsbezogenes Fachgespräch


    Anmeldung:
    1. März
    1. Mai


    Bitte beachten:
    Die in der oben stehenden Tabelle genannte Termine sind, sofern nicht anders dargestellt, in jedem Jahr gleich!


    § 3 Zulassungsvoraussetzungen:
    (1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikation" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:


    1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
    2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einen sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
    3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis oder
    4. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft.


    (2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikation" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:


    1. das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikation", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
    und
    2. zu den in Absatz 1 Nr. 1 bis 4 beinhalteten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.


    (3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit gemäß § 1 Abs. 3 haben.


    (4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.


    Die Verordnung zum Geprüften Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit können Sie beim Bertelsmann Verlag bestellen: http://www.berufe.net


    Kosten: Prüfungsgebühr: 363 Euro (ohne Ausbilderprüfung)
    © IHK Köln
    Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.


    Ihre Ansprechpartnerin:


    Birgitt Funke
    Tel. 0221 1640-651
    Fax 0221 1640-609
    E-Mail: birgitt.funke@koeln.ihk.de

  • Ich persönlich halte den Techn. Betriebswirt für zu weit weg vom Sicherheitsthema. Ein Kollege von mir wollte das machen. Dachte, es liefe genauso weiter wie beim Meister, den er gut abgeschlossen hatte Ist dann aber gescheitert.


    Im Übrigen braucht man meines Wissens nach eine Ausbildung in einem technischen Beruf (Ausbildungsberuf) für die Zulassung. Was ist mit denen, die aus einem kaufmännischen Beruf kommen?


    Was ich vermisse ist der Sicherheitsfachwirt oder Werkschutzfachwirt (IHK), von dem schon vor 20 Jahren die Rede war. Der war schon vor dem Meister im Gespräch. Relevant ist das aus meiner Sicht aber tatsächlich nur in Funktionen mit Sicherheitsverantwortung (Security, nicht unbedingt Safety) in Großbetrieben, nicht aber im Dienstleistungsbereich.

    Die beste Möglichkeit, seine Träume zu verwirklichen, ist aufzuwachen.

  • Hallo Rolf,


    ich hatte einen Dozenten in meiner Ausbildung der auch diesen Weg gemacht hat mit dem Technischen Betriebswirt, hat vorher auch den
    WS- Meister gemacht, der sagte uns das auch das es mit einer Meisterausbildung nicht zu vergleichen sei und es sehr hart war.


    Der von dir erwähnte Sicherheitsfachwirt oder Fachwirt für Schutz und Sicherheit wird noch kommen, also nicht der Sicherheitsfachwirt den es jetzt schon gibt in Altenholz sondern einen IHK Sicherheitsfachwirt.


    Wegen deiner Frage zum TB: Zulassungsvoraussetzung ist Meister, Techniker oder Dipl. Ing


    Für Leute mit kaufmännischer Ausbildung gibt es den Betriebswirt IHK,
    den können dann Fachwirte aller Fachrichtungen machen.

  • Zitat

    Der von dir erwähnte Sicherheitsfachwirt oder Fachwirt für Schutz und Sicherheit wird noch kommen, also nicht der Sicherheitsfachwirt den es jetzt schon gibt in Altenholz sondern einen IHK Sicherheitsfachwirt.


    Es gab/gibt einen Sicherheitsfachwirt (TüV), großer Nonsens. Aber der Sicherheitsfachwirt (IHK) wird kommen, weil für den IMHO mehr Nachfrage sein würde als für den MSS. Wobei: so kaufmännisch wie der MSS ist, was soll dann der Fachwirt lernen :cry:

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Der Sicherheitsfachwirt (IHK) ist auch keine höhere Qualifikation als der MSS. Und ich denke bis der kommt bis ich in Rente. Das alles ist schon vor 20 Jahren diskutiert worden.


    Mich interessiert aber immer noch, weshalb man als langjährige Führungskraft mit Meisterausbildung bei der FH Altenholz eine Eignungsprüfung in Mathe ablegen muss, wenn man jedes Modul sogar einzeln buchen kann.

    Die beste Möglichkeit, seine Träume zu verwirklichen, ist aufzuwachen.

  • Hallo,


    was dann der Sicherheitsfachwirt IHK alles lernen soll frage ich mich auch, ich kann mir vorstellen das der Rahmenstoffplan dann mehr
    auf administrative Ausbildung ausgelegt wird, also eine reine kaufmännische Ausbildung die halt auf die Belange der Sicherheitsbranche zugeschnitten wird.


    Ob der MSS schon zu kaufmännisch ausgebildet wird glaube ich eher nicht.


    Den Sicherheitsfachwirt TÜV kann man vergessen, das ist ein Zertifikatsabschluss ohne Wert und ist noch sauteuer, des weiteren
    erhalte ich mit so einem Abschluss nicht mal eine Anerkennung für
    den 34a oder die Sachkundeprüfung für das Wachgewerbe. :!:

  • Hallo Rolf,


    diese Frage kann dir wohl nur die FH in Altenholz selber beantworten!


    Ich halte diese Zulassungsbedingung für übertrieben wenn man als Meister mit Führungserfahrung dort studieren möchte, wie ich bereits
    schon geschrieben habe kann man mit Meisterabschluss in einigen
    Bundesländern ohne Zusatzprüfung studieren, das sollten sich die
    Herrschaften in Kiel / Altenholz mal zu Gemüte führen.


    Ein Fachwirtabschluss IHK entspricht der Meisterebene :!:

    kollegiale Grüsse
    Diagolos

    Einmal editiert, zuletzt von Diagolos ()

  • Ja Rolf, mit einer kaufmännischen Ausbildung später in den Werkschutz und dort sich dann weiterqualifizieren ist schon gut, da ergeben sich dann auf jeden Fall Chancen, aber halt ohne Studium und Abschluss keine Werkschutzleiter Stelle, bei mittelständischen Firmen ggf. schon.


    Also ein ABI alleine ohne Berufsausbildung und ohne Studium bringt in der freien Wirtschaft gar nichts, und im Werkschutz oder Sicherheitsdienst
    Abiturienten für normale Sicherheitsaufgaben einstellen, ich weiß nicht ob das auf Dauer gut geht, die fühlen sich doch früher oder später unzufrieden und demotiviert wenn sich keine Chancen ergeben.


    Deshalb verstehe ich auch nicht das manche Großunternehmen für Azubi Stellen als Fachkraft für Schutz und Sicherheit Abi oder Fachabi fordern.

  • Ich schon, da diese Leute meisst schon bissel Älter sind und das Abi dafür steht, das laut Papier schon etwas mehr IQ vorhanden ist

  • Ja das mit dem Alter stimmt schon, denn mit ABI ist man sicher schon 18 oder 19 Jahre alt und darf deshalb auch Nachtdienst und Schichtarbeit machen, aber das andere halte ich für völlig überzogen, eine mittlere Reife oder ein guter Quali wäre angemessen für eine Azubi Stelle zur Fasus. Abgesehen davon gibts auch gute und schlechte Abiturienten, genauso wie bei anderen Schularten, und ob die sehr guten Abiturienten
    eine Berufsausbildung zur Fasus machen wollen bezweifle ich sehr.

  • Diagolos:


    in der privaten Bewachungsbranche magst du recht haben. Da ist jemand schon aufgrund der Bezahlung frustriert, wenn er nur Hauptschulabschluss hat.
    Aber in großen Wirtschaftsunternehmen wird eben anders bezahlt. Die Kollegen mit Abi hier fühlen sich auch wohl. Und ich bin zufrieden mit Ihnen.
    Ich habe gerade zwei Meldungen auf dem Tisch liegen von Leuten mit 'Mittlerer Reife'. Ich musste sie dreimal durchlesen, um überhaupt zu verstehen, um was es geht. Ich meine jetzt nciht einmal die Rechtschreibung. Aber ein paar einfache Sätze in einem verständlichen Deutsch zusammen zu bringen: da sind manche echt überfordert.

    Die beste Möglichkeit, seine Träume zu verwirklichen, ist aufzuwachen.

  • Sie befinden Sich hier: Studieren ohne Abitur Zulassungsvoraussetzungen



    Hochschulzugangsprüfung



    Andere Bildungsnachweise (als allgemeine, fachgebundene, Fach-Hochschulreife oder Meisterprüfung) berechtigen zum Studium, wenn sie gleichwertig sind. Hierüber entscheidet bei inländischen Nachweisen das Kultusministerium, im Übrigen das Ministerium; es kann d. Zuständigkeit auf d. Hochschulen übertragen. Bei Bewerber/innen ohne deutsche Hochschulreife oder einen gleichwertigen Bildungsnachweis kann der Hochschulzugang vom Bestehen eines Eignungstests abhängig gemacht werden.


    (HHG § 63) **



    Zulassungsvoraussetzungen:


    staatlich anerkannter Ausbildungs­berufsabschluss mit engem fachlichen Zusammenhang zum angestrebten Studium + anschließende, mind. 4jährige hauptberufliche Tätigkeit im erlernten od. e. verwandten Beruf (Anrechnung von Erziehung bzw. Pflege von mind. 1 Person bis zu 2 Jahren) + Nachweis von Abschlüssen einschlägiger Weiterbildungsmaßnahmen.



    Bei Meister/innen, Techniker/innen u. Bewerber/innen mit von den IHK/HK als gleichwertig anerkannten Abschlüssen, staatl. gepr. Betriebswirt/inn/en, Erzieher/innen, Heilpädagog/inn/en, Teilneh­mer/inn/en an betrieblichen Weiterbildungsangeboten in Zusammenarb. mit e. Hochschule u. mit Bescheinigung d. erfolgreichen Abschlusses durch die Hochschule:


    Verzicht auf Ablegung eines Prüfungsteils (i.d.R. des schriftlichen)


    (Verordnung § 2+7) ***



    Probestudium oder Direktzugang



    Die Qualifikation für ein Studium, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt, wird nachgewiesen durch ... die Meisterprüfung. Andere Bildungsnachweise (als allgemeine, fachgebundene, Fach-Hochschulreife oder Meisterprüfung) berechtigen zum Studium, wenn sie gleichwertig sind. Hierüber entscheidet bei inländischen Nachweisen das Kultusministerium, im Übrigen das Ministerium; es kann d. Zuständigkeit auf d. Hochschulen übertragen. (HHG § 63, 2 4) **



    Die/der Minister/in für Wissen­schaft und Kunst regelt durch Rechtsverordnung den Hochschulzugang für Bewerber/innen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder einer sonstigen geeigneten Vorbildung.


    (HHG § 63, 6) **



    Der Prüfungsausschuss stellt auf Antrag fest, inwieweit von Gasthörerinnen und Gasthörern erbrachte benotete Studienleistungen die schriftliche Prüfung ersetzen können. Davon unabhängig haben folgende Bewerber/innen ohne Prüfung eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung zu Fachhochschulen u. Universitäten: Meister/innen, staatl. geprüfte Techniker/innen, Bewerber/innen mit Abschlüssen, die von der IHK od. HWK als gleichwertig eingestuft werden, staatl. gepr. Betriebswirt/inn/e/n, staatl. anerk. Erzieher/innen sowie staatl. anerk. Heilpädagog/inn/en auf Antrag Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses führt mit d. Bewerber/in ein Beratungsgespräch durch; es kann dieses delegieren.


    (HessVO § 7, 2+3) ***



    Art der durch die Zulassung erhaltenen Hochschulreife



    Universitäten:


    für einen bestimmten Studiengang nach Prüfung an hessischer Universität, Entscheidung durch Prüfungsausschuss


    Fachhochschulen:


    für einen bestimmten Studiengang nach Prüfung an hessischer Fachhochschule, Entscheidung durch Prüfungsausschuss


    (KMK-Synopse 2003) ****


    Die Meisterprüfung berechtigt zum Studium an allen Hochschulen


    (HHG § 63,2 4) **



    Eine der allgemeinen Hochschulreife entsprechende Qualifikation hat auch, wer ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen hat, ohne die allgemeine Hochschulreife zu besitzen. Eine der fachgebunden Hochschulreife entsprechende Qualifikation hat auch, wer das Grundstudium in einem Fachhochschulstudiengang, einem gestuften Studiengang an einer Universität od. einen vergleichbaren Studienabschnitt abgeschlossen hat.


    (HHG § 63, 3) **



    Zulassung in NC-Studiengängen



    möglich in Universitäten und Fachhochschulen nach ZVS-Verordnung vom 13.6.00 bzw. Vergabeverordnung Hessen vom 7.6.01, beruflich qualifizierte BewerberInnen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung: Sonderquote 0,2% in bundesweiten Zulassungsverfahren, in hessischen keine Sonderquote


    (KMK-Synopse 2003) ****



    * Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Rheinstr. 23-25, 65185 Wiesbaden, Tel: 0611/3232-01, Fax: 0611/3232-66, e-mail: Poststelle@hmwk.hessen.de


    ** Hessisches Hochschulgesetz v. 1998 in der Fassung v. 2000 http://www.hessenrecht.hessen.…_Lehre/70-205-HHG/HHG.htm


    *** Verordnung über den Zugang besonders befähigter Berufstätiger zu den Hochschulen im Lande Hessen v. 13.6.02 http://www.hessenrecht.hessen.…3-ZugangsVO/ZugangsVO.htm



    **** Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen / KMK März 2003


    http://www.kmk.org/hschule/Synopse2003.pdf

  • 2 unsere Leute haben sogar Studiert, sind aber nicht in der Lage, vernünftige Meldungen abzufassen und sind auch überfordert, wenn man was kommt, was ausserhalb der Routine ist

  • In Berlin reicht die mittlere Reife und ein fürs Studium passender Berufsabschluss, als FSS könnte man also an der FHVR studieren.


    @ Rolf: da du schreibst, dass du Englisch sprichst, solltest du bei Interesse an einem berufsbegleitenden Studium diese Seite mal angucken.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Niveaustufe B2 :arrow: Ob das für ein berufsbegleitendes Studium ausreicht :?:

    Die beste Möglichkeit, seine Träume zu verwirklichen, ist aufzuwachen.

  • Zitat von rolf0404

    Niveaustufe B2 :arrow: Ob das für ein berufsbegleitendes Studium ausreicht :?:


    Was ist B2? Um zugelassen zu werden braucht man einen IELTS mit mindestens 6.5, TOEFL geht wohl auch.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • B 2 leigt etwas unterhalb des TOEFL. Entspricht ca. Englischkenntnisse Fachabi. Müsste ich eh alles auffrischen.


    Habe mich heute Nacht im Netz mal kundig emacht. Studieren ohne Abi funktioniert schon. Für mich kommt das aber nicht mehr in Frage, um beruflich noch etwas zu machen. Kommt zu spät.


    Was Weiterbildung betrifft, mache ich zur Zeit nur das, was mich persönlich interessiert und Spass macht, ohne Leistungsdruck. Beispielsweise Französisch and der VHS - locker und wie ich eben Zeit hab.
    Man wird halt älter :wink:


    Aber es gibt ja genug jüngere Kollegen, für die ist das alles interessant. Nur Studiengänge speziell für die Sicherheitsbranche sind - abgesehen von diesem Kompaktstudium in Altenholz - zur Zeit noch rar.


    Gruß
    Rolf

    Die beste Möglichkeit, seine Träume zu verwirklichen, ist aufzuwachen.

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