Dienstleistung gegen Spende - kann das rechtens sein ?

  • Auf den ersten Blick wahrscheinlich rechtens:
    "Gewerbeordnung § 34a Bewachungsgewerbe


    (1) Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe),..."


    Gewerbsmäßig heißt mit der Absicht Gewinn zu erzielen. Eine Spende für einen Verein fällt nicht darunter. Solange die Genehmigungsbehörden für die Veranstaltungen bei dieser Verfahrensweise mitspielen, wird es wohl so zu machen sein.

  • wobei mir hier der klare Vermerk / Hinweis auf e.V. fehlt

    Gruß saw1977


    wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten ^^
    hier noch ein paar Satzzeichen ....,,,,,!!!!!!??????

  • Hallo,



    nein,aber das werden die schon vom Finanzamt "erlärt" bekommen.......... :mrgreen:


    Außerdem unterschätzen die Experten da wohl die Gefahren......interessant wird das ganze nämlich,wenn einer von denen was aufs Maul bekommt und die Krankenkasse zahlen soll.
    Dann kommt das große Erwachen........

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat von Spielverderber

    Lustiger Zeitungsartikel zu dem "Verein"...


    http://m.rp-online.de/nrw/stae…t-ihr-hobby-aid-1.3137277



    genial hier mal zwei Auszüge aus dem Artikel:


    "Hallo, darf ich mal bitte in Ihre Handtasche schauen", fragt Kai Schöllgen


    Dennoch hat Kai Schöllgen als Vorsitzender die "Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe" absolviert, das ist Pflicht. Dabei hat er den Umgang mit Menschen, rechtliche Hintergründe und Grundkenntnisse zum Umgang mit Waffen gelernt.


    Naja wer findet den Fehler?

    Gruß saw1977


    wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten ^^
    hier noch ein paar Satzzeichen ....,,,,,!!!!!!??????

  • Moin,


    e.V. heisst nicht zwangsläufig gemeinnützig, da muss eine gesonderte Anerkennung durch das Finanzamt erfolgen.


    Ansonsten würde ich die Merkmale der Gewerbsmäßigkeit vertieft prüfen, da die Bezeichnung einer Tätigkeit als ehrenamtlich nicht unbedingt mit der Auffassung der Gewerbebehörde übereinstimmen muss. Und Maßstab ist erstmal 34a GewO.


    Da drücken die Verantwortlichen der Stadt Neuss m. E. aber mehr als zwei Augen zu. Citystreife haben sie ja mal gleich abgelehnt. Da war jemand wach :mrgreen:

  • Auch interessant das sich nirgends eine Satzung von dem "Verein" finden lässt... :roll:

    Der Ungebildete glaubt das, was ihm paßt.
    (Ludovico Ariosto)

  • Hallo,



    dazu:

    Zitat

    Ansonsten würde ich die Merkmale der Gewerbsmäßigkeit vertieft prüfen, da die Bezeichnung einer Tätigkeit als ehrenamtlich nicht unbedingt mit der Auffassung der Gewerbebehörde übereinstimmen muss. Und Maßstab ist erstmal 34a GewO.


    Nicht unbedingt......grundsätzlich kann jeder Verein (siehe alle Fußballvereine zum B.) einen eigenen
    "Ordnungsdienst" betreiben.Sollte natürlich so auch in der Vereinssatzung stehen.


    Was aber nicht geht,ist für Dritte tätig werden,hier greift die GewO und damit auch die Sonderbestimmungen für Sicherheitsunternehmen.


    Die Ordnungsämter interessiert das allerdings weniger,weil dafür nur geringe Geldbußen verhängt werden können.


    Die Jungs vom Finanzamt haben da schon wesentlich mehr interesse.....:-)



    Ich vermute allerdings,das die ganze Klitsche sehr wohl als Bewachunsgunternehmen angemeldet ist und das ganze ein guter PR-Auftritt ist......denn shcließlich ist er ja n den Medien für NULL € präsent...... :)

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Bussgeld wäre maximal 5.000 €.


    Allerdings lässt sich der Betrieb auch schliessen gem. 15 GewO und das auch zwangsweise durchsetzen, wenn die Behörde denn wollte .....


    Und der Verein wird für Dritte tätig ....


    Mir kann das ja egal sein, aber als Unternehmer in Neuss würde ich beim zuständigen RP Krawall schlagen, was denn die Stadt Neuss da duldet oder abmahnen, weil die Erlaubnis im Impressum genannt sein müsste :mrgreen:

  • Zitat


    Ich vermute allerdings,das die ganze Klitsche sehr wohl als Bewachunsgunternehmen angemeldet ist


    Ist klar :D


    Besonders natürlich der Umstand, dass er früher schonmal mit einer Detektei einen Sicherheitsdienst an Schulen anbieten wollte, spricht sehr dafür :D

  • Noch so ein Fall: N-O-C Event Sicherheitsdienst http://n-o-c.jimdo.com/



    Klingt fasst so als wäre das der gleich Club... Oder war das der Sicherheitsdienst vom 1. Vorsitzenden?
    Auf jeden Fall mehr als eine Grauzone... das ist dunkelgrau bis schon fast schwarz. :mrgreen:

    Der Ungebildete glaubt das, was ihm paßt.
    (Ludovico Ariosto)

  • Ich weiß nicht, was ihr alle habt.
    Rot-Weiß bietet schon seit Jahrzehnten Sicherheit gegen Spende an und darüber regt sich keiner auf 8)

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