Ausbildung in der Ruhezeit

  • Hallo Freunde,
    ich arbeite im 12h Schichtsystem von 06:00 bis 18:00 oder eben von 18:00 bis 06:00 Uhr.
    Seit einem Monat ist bekannt das heute um 15 Uhr eine Übung geplant ist.
    Bis auf einen Mitarbeiter kamen alle zur Übung.
    Dieser eine Mitarbeiter muss nun eine Stellungnahme schreiben warum er nicht an der Übung teilnahm.
    Er behauptet dass er zwischen zwei Nachtschichten aufgrund der Ruhezeit nicht an der Übung teilnehmen muss.
    Ich bin der Meinung das der AG die Ruhezeit auf 9h verkürzen kann. Was ist richtig?
    Muss der Mitarbeiter überhaupt eine Stellungnahme schreiben?
    Ich habe leider keinen BR den ich sowas fragen kann.

  • Hey,


    bist du selbst betroffen?
    In welchem Bundesland arbeitest du denn?
    Was für eine Übung was es denn?
    Wie wurde der Mitarbeiter informiert?
    Wären mehrere Termine möglich gewesen?


    Also der AG kann durchaus unter gewissen Umständen die Ruhezeit verkürzen.
    Dies trifft aber in diesem Fall m.M.n. nicht zu, da diese "Übung" im Vorfeld planbar
    ist/war.
    Dem Unternehmen wäre zumutbar, Ersatzpersonal zu beschaffen usw usw.


    Aber dies ist nur die Theorie und hierzu bräuchten wir mehr Input :wink:


    Hier mal eine Infobroschüre des Bundes:
    http://www.bmas.de/SharedDocs/…df?__blob=publicationFile
    Für dich Seite 32.

  • Warum sollte keine Stellungnahme geschrieben werden?
    Die Abgabe einer Stellungnahme ist ja für sich genommen noch keine arbeitsrechtliche Massnahme, daraus kann auch nicht zwangsläufig eine abgeleitet werden.


    Im Grunde stellt das lediglich eine schriftliche Niederlegung eines Sachverhalts dar, nicht mehr und nicht weniger.


    Davon abgesehen: Wenn ein solcher Termin bereits über Wochen feststeht, dann erwarte ich von dem Mitarbeiter, dass er sich im Vorfeld meldet wenn ihm was nicht passt - und nicht einfach weg bleibt.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat von guardian_bw

    dann erwarte ich von dem Mitarbeiter, dass er sich im Vorfeld meldet wenn ihm was nicht passt - und nicht einfach weg bleibt.


    Genau das ist welches, mit dem die Mitarbeiter Probleme haben.
    Was spricht dagegen, rechtzeitig über eventuelle Hindernisse zu sprechen?


    Wie war das nochmal mit der Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers :mrgreen:


  • Ich bin nicht selbst betroffen.
    Das Bundesland heißt Bayern.
    Die Übung dient zur Vorbereitung auf das MAD Szenario.
    Der Mitarbeiter wurde durch eine schriftliche Mitteilung informiert.
    Eine Übung wärend der Dienstzeit ist jederzeit möglich.

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