Aussehen einer Dienstanweisung ?

  • Hallo liebe Forenmitglieder,


    ich arbeite in einem kleinen Sicherheitsunternehmen, das für einen privaten Wohnheimbetreiber für Flüchtlinge, die Sicherheitskräfte stellt.


    Mal ganz abgesehen davon, dass wir SMA nicht nach dem ETV fürs Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe für Berlin / Brandenburg samt Zuschläge bezahlt werden ... -.-



    Mir ist bekannt, dass es eine allg. Dienstanweisung und eine objektbezogene Dienstanweisung gibt.
    Grundsätzlich wird diese den Kundenwünschen entsprechend angefertigt und durch die Sicherheitsfirma aufgesetzt, so dass doch ersichtlich ist, dass die Dienstanweisung von der Sicherheitsfirma angefertigt wurde oder ?


    Letztens wurde eine Dienstanweisung angefertig und ich möchte wissen, ob diese so rechtens ist und ich verpflichtet bin sie zu unterschreiben ? Da jeder x - beliebige sie angefertigt haben könnte. Schaut am besten selbst und urteilt darüber.


    Besten Dank :)


    http://www.fotos-hochladen.net/view/imageneuuk7iw8yce0.png

  • Das ist allenfalls ein kleiner Ausschnitt einer objektbezogenen Dienstanweisung.
    In eine solche Dienstanweisung gehören auch Dinge wie:
    - Einzelaufträge
    - Weisungsbefugnis
    - Streifenwege
    - Verfahren beim Besucherempfang / Besetzen der Pforte
    - Verhalten bei Notfällen
    - Innerbetriebliche Kommunikation und Meldewesen, Führen des Wachbuches usw.
    - Betriebsvereinbarungen,
    - Gefahrenstellen
    - Besondere Ausrüstung
    - Gefahrenmeldeanlagen
    usw., usw.

  • Wie Nemere hier schon richtig geschrieben hat ist das bestenfalls eine Einzelanweisung aber keine objektbezogene Dienstanweisung. Die ist in der Regel mal so 30-??? Seiten stark.


    Dazu kommt dann noch die allgemeine Dienstanweisung.

    Der Ungebildete glaubt das, was ihm paßt.
    (Ludovico Ariosto)

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