Also wie genau sieht es jetzt aus mit der Haftbarkeit gegenüber dem AG und der BG wenn man selber eine "Mangelhafte" GA erstellt hat? Wobei Mangelhaft subjektiv ist. Wenn ich eine GA nach bestem Wissen und Gewissen erstellt habe aber trotzdem etwas passiert könnte es trotzdem so ausgelegt werden das ich der Schuldige bin.
Aber meine Firma wird immer mit drin hängen oder?