Führerschein B oder C1?

    • Erster Beitrag

    Hallo zusammen,


    ich würde mich gerne im Geld- und Werttransport bewerben. Allerdings bin ich mir unsicher ob die Führerscheinklasse B dafür ausreicht, da man immer wieder unterschiedlich Meinungen dazu hört.
    Kann mir jemand Auskunft darüber geben?


    Vielen Dank

  • Zitat von Money

    Aber Vorsicht, zuviel HG geladen und schon ist es fahren ohne Fahrerlaubnis. :D :shock:


    Ähm... Nein!
    Der Führerschein bezieht sich auf das zul. Gesamtgewicht. Wenn man zu viel Hartgeld geladen hat, ist es eine Überladung. Da gibt es im Bußgeldkatalog eine Tabelle. Bis 5% ist es noch ganz billig. Bei über 30% sind es 235€ und ein Punkt.


    Wie kann man in der Praxis das Fahrzeug überladen? Die Geldverarbeitung gibt beim Beladen des Fahrzeugs (uns) immer ein Blatt heraus, wie viel kg Hartgeld wir haben. Ich denke, dass es bei anderen auch so ist. Also geht es da schon mal nicht.


    Wenn wir aber eine Bankentour haben und dort Hartgeld-Einzahlungen abholen, dann werden die Safebags (mit den roten Taschen) einfach in den Tresor geworfen. Ende Oktober ist ja Weltspartag. Da kann es schon sein, dass einige Fahrzeuge überladen unterwegs sind.


    Aber ich rate keinem ein überladenes Fahrzeug zu führen. ALLE Komponenten wie Bremsen, Stoßdämpfer, etc. sind auf solche hohen Massen nicht ausgelegt.

  • Muß ich leider widersprechen,
    wenn der Führerschein nur bis 3,5 T gilt, und dieses Gewicht wird durch Überladung überschritten, ist es fahren ohne Fahrerlaubnis. :shock:
    Es kann ganz schnell passieren, Automatentour 8 Kegas und die Karre ist Überladen.

  • Da steh: mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg.Bist du Überladen,also über diese
    3500 kg ist dies fahren ohne Fahrerlaubnis.Selber bei uns schon erlebt. :shock:

  • Zitat von Money

    Bist du Überladen,also über diese
    3500 kg ist dies fahren ohne Fahrerlaubnis.


    Nein, ist es nicht.
    Die Fahrzeugklasse, und damit auch die dafür notwendige Fahrerlaubnisklasse, ändert sich nicht mit dem an und für sich unzulässigen Überschreiten des zGG. Daher ist es auch keine FoFE.


    Anders gesagt: Aus einem PKW wird kein LKW, nur weil er statt der eingetragenen zulässigen Gesamtmasse von z.B. 2600kg tatsächlich 2800kg wiegt.



    Zitat von Money

    Selber bei uns schon erlebt.


    Glaub ich nicht.
    Da es sich beim FoFE um eine Straftat handelt, müssten so ziemlich alle an diesem Verfahren beteiligten versagt haben. Angefangen von der Polizei, die das feststellt und der StA anzeigt, über die StA, die das genannte Verhalten als Straftat annimmt, bis hin zum Gericht, das den von der StA beantragten Strafbefehl ausstellt.

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    Team_Signatur

  • Zitat von drago

    Ein Fahrzeug welches eine zulässige Gesamtmase von 3,5 to hat wiegt immer 3,5 to egal welche Panzerung es hat, oder hab ich da jetzt etwas falsch verstanden.


    Jein :wink:


    Die zulässige Gesamtmasse ist nur das Gewicht, welches die Zulassung oder der Führerschein zulässt.


    Das Leergewicht + Fahrer + Ladung = Zulässige Gesamtgewicht. Alle Punkte können variieren, nur das Ende nicht :mrgreen:


    Wiegt das Fahrzeug mehr als z.B. 3,5 t, dann darf ich dies mit Klasse B Führerschein nicht mehr fahren.

  • Also mich wundert es tatsächlich, dass viele Leute hier um den heißen Brei herum reden, aber keiner Fakten schafft. Ich habe mich heute mal etwas umgehört und im Fahrzeugschein nachgelesen.


    Es geht hier um die Transporter der T4-Klasse, egal in welcher Farbe sie fahren. Ob Gelb, Blau oder sonstwas.


    Das Leergewicht des Transporters liegt bei ca. 2,7t +/- 150kg je nach Ausstattung (zwei / dreisitzer). Die zulässige Gesamtmasse beträgt 3,4t. Damit der Transporter technisch das Gewicht fahren kann, wurde die Federung ausgetauscht und der Transporter aufgelastet.


    Zugelassen ist das Teil allerdings als LKW Geldtransporter (Ziffer 5 im Fahrzeugschein)


  • weil es nicht nur den T4 gibt.... ich kenne auch Firmen und Fahrzeuge die mehr als 3,5to wiegen (dürfen), in der Branche gabs ja auch so einige übernahmen von Niederlassungen oder Furhparks, so daß auch viele gemischte Flotten existieren. Das erklärt auch Stellenanzeigen wo ein C1 zusäzlich begrüßt wird..

  • Nennen wir es beim Namen:


    Für den Standort Berlin hat die Firma Brinks sehr oft oder nur Leute mit Führerscheinklasse bis 7,5 t (C1 ? ) gesucht.
    Das liegt daran, das der Fuhrpark sehr viele Sprinter mit Doppelachsen bzw. langem Radstand für Bankentouren gehabt hat.


    Die kleinen Transporter sind meist alle bis 3,5 t.
    Natürlich sind für den Geldtransport umbauten wie Federung usw. von Nöten.
    Aber das wisst ihr ja alle :mrgreen:

  • Zitat von plastus


    ich kenne auch Firmen und Fahrzeuge die mehr als 3,5to wiegen (dürfen), in der Branche gabs ja auch so einige übernahmen von Niederlassungen oder Furhparks, so daß auch viele gemischte Flotten existieren. Das erklärt auch Stellenanzeigen wo ein C1 zusäzlich begrüßt wird..


    Und selbst wenn man den C1 hat darf man gewerblich genutzte Fahrzeuge über 3,5 t nur dann fahren wenn man in einer Weiterbildung die erforderlichen 5 Module abgelegt hat:
    http://www.alb-donau-kreis.de/…rQualifikationsgesetz.pdf
    Das ist's wohl auch worauf Money aufmerksam machen wollte.
    Privat darf man bis mit C1 7,5t fahren, gewerblich muß man aber die 5 Module nachweisen.

    Unter den Blinden ist der Einäugige König...

  • Zitat von Tom511

    Stellt sich die Frage , ob Geld als Gut zum Güterverkehr zählt.
    Höre das erste Mal davon.


    Fakt ist, dass bei meiner Firma seit 2014 einige Kollegen zu Schulungen wegen dieser Module geschickt wurden. Die LKW-Fahrer sowieso - aber auch einige, die nur den C1 haben. Die sind in ihrer Schulung auch über Strafen informiert worden, dass es sowohl für den Fahrer als auch für die Firma teuer wird wenn einer ohne die Module mit einem Transporter über 3,5 t erwischt wird.
    Privat - kein Problem, aber ich persönlich würde mich nicht an's Steuer eines GWT über 3,5 t setzen, mal abgesehen vom Rangieren auf dem Betriebsgelände. Das verlangt aber auch keiner von uns.


    https://www.bgrci.de/fileadmin…kationsgesetz_-_Resch.pdf

    Unter den Blinden ist der Einäugige König...

  • Brink´s gibt es seit über 2Jahren nicht mehr und wie andere Firmen das handhaben.......wer weiss das schon. In der Regel reicht der B...........

    Ich bin wie bin, die einen kennen mich, die anderen können mich....

  • Ich hab mal eine ganz andere Frage, bzgl. den Führerschein Klasse B im Geldtransport. Mir wurde gesagt, daß in der nahen Zukunft auch Fahrzeuge mit Automatik Getriebe eingesetzt werden. Stimmt das, oder sind die alle mit der üblichen Gangschaltung ausgestattet?

  • Da wir nicht wissen bei welcher Firma du bist, geschweige denn was die Firma für Fahrzeuge anschafft, kann dir die Frage wohl keiner sicher, für die Firma bei der du bist, beantworten.


    Es gibt die Fahrzeuge sowohl als auch, habe ich persönlich auch im GWT schon beides gesehen.


    Meistens waren es die kleineren (Caddys, VW Transporter) die Automatik hatten. Die Sprinter und größer waren meistens Schaltgetriebe.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

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