Führerschein B oder C1?

  • Hallo zusammen,


    ich würde mich gerne im Geld- und Werttransport bewerben. Allerdings bin ich mir unsicher ob die Führerscheinklasse B dafür ausreicht, da man immer wieder unterschiedlich Meinungen dazu hört.
    Kann mir jemand Auskunft darüber geben?


    Vielen Dank

  • Die Geld- und Wert Fahrer haben alle in der Regel nur einen B Führerschein. Deshalb beschaffen sich die Inhaber der entsprechenden Firmen auch Fahrzeuge, die bis 3,5t zugelassen werden. Hat den Vorteil, dass die Fahrzeuge auch von jungen Fahrern gefahren werden können, die einen B-Schein haben.


    In der Regel geht man davon aus, dass das Fahrzeug inkl. Panzerung ca. 2.5t wiegt. 2-3 Mann Besatzung + 750kg Geld. Und wenn es nicht gerade Weltspartag ist, liegt man (weit) drunter. Sonnst gibt es auch Schwerlastfahrzeuge speziell fürs Hartgeld.

  • Hallo,


    entschuldigung, aber :

    Zitat

    Die Geld- und Wert Fahrer haben alle in der Regel nur einen B Führerschein. Deshalb beschaffen sich die Inhaber der entsprechenden Firmen auch Fahrzeuge, die bis 3,5t zugelassen werden. Hat den Vorteil, dass die Fahrzeuge auch von jungen Fahrern gefahren werden können, die einen B-Schein haben


    das ist Dummfug hoch drei.


    Das man im G+W-Transport fast ausschließlich Fahrzeuge der KEP -Branche einsetzt, hat gar nichts mit jungen Fahrern zu tun.


    Der Hauptgrund ist, das man mit Fahrzeugen mit einem zulässigen GG von 3,5 Tonnen in der Regel auf allen Straßen in der Stadt und noch wichtiger auch in die meistens Parkgaragen einfahren kann.


    Wer sich noch an die alten Brikett-Panzer erinnnern kann, die hatten ja 5 Tonnen, weiss was da für Probleme in Fußgängerzonen lauern. Denn das man mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen nicht auf dem Bürgersteig parken darf,hat seinen Grund 8)

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat von Frank


    das ist Dummfug hoch drei.


    Kann ich nur zurückgeben!

    Zitat von Frank


    Das man im G+W-Transport fast ausschließlich Fahrzeuge der KEP -Branche einsetzt, hat gar nichts mit jungen Fahrern zu tun.


    Da hast du natürlich recht. Damit hat es absolut nichts zutun. Nur wie häufig trifft man Leute unter 30 an, die neben der §34a und der Waffensachkunde noch einen C1 schein haben?

    Zitat von Frank


    Der Hauptgrund ist, das man mit Fahrzeugen mit einem zulässigen GG von 3,5 Tonnen in der Regel auf allen Straßen in der Stadt und noch wichtiger auch in die meistens Parkgaragen einfahren kann.


    Hmm.. wie viele Straßen gibt es denn, die nicht von Fahrzeugen mit einem zul. GG von über 3,5t befahren werden können? Und was hat es mit Parkgaragen zutun? Wenn das Auto da rein passt, dann passt es rein. Fertig!


    Zitat von Frank

    Denn das man mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen nicht auf dem Bürgersteig parken darf,hat seinen Grund 8)


    Stimmt, die Grenze liegt nämlich bei 2,8t

  • Zitat von D_R

    Stimmt, die Grenze liegt nämlich bei 2,8t


    [ Klugscheiss ]


    Grundsätzlich darf gar kein Kfz auf dem Bürgersteig parken, egal welches Gewicht.


    [/ Klugscheiss ]

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Ich möchte dazu noch bemerken das die MB Sprinter die als G&W Fahrzeug eingesetzt werden ein Leergewicht von ca. 3to haben, 2,5 ist Wunschdenken der AG. Das Leergewicht der VW T5 etc. kenne ich nicht.

    Ich bin wie bin, die einen kennen mich, die anderen können mich....

  • Hallo,


    der Herr EX-Cop ist wohl zu Lange aus dem Dienst ??? :)


    Ich darf einmal bescheiden an:

    Zitat

    § 46 StVO
    Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis


    erinnern.


    gegen Quanta Kosta obula....im Falle eines Geldtransporters bei uns in der Region 350,- € pro Jahr
    sowohl auf dem Bürgersteig parken als auch in der Fußgängerzone und natürlich auch fahren.


    Handwerker haben es übrigens noch "Billiger" ,weil die kriegen das ganze Ruhrgebiet für nen Appel und ein Ei.
    siehe hier:
    https://www.bochum.de/C12571A3001D56CE/vwContentByKey/N26R22GR474HGILDE/$file/handwerkerpark.pdf

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Hallo D-R


    Zitat

    Frank hat geschrieben:
    Das man im G+W-Transport fast ausschließlich Fahrzeuge der KEP -Branche einsetzt, hat gar nichts mit jungen Fahrern zu tun.
    Da hast du natürlich recht. Damit hat es absolut nichts zutun. Nur wie häufig trifft man Leute unter 30 an, die neben der §34a und der Waffensachkunde noch einen C1 schein haben?


    Also Leute unter 30 sind im G+W wohl kaum die Masse :lol:


    Und die Älteren Semester dürfen ohnehin mit der alten Klasse 3 7,5 Tonner fahren :!:



    Zitat

    Der Hauptgrund ist, das man mit Fahrzeugen mit einem zulässigen GG von 3,5 Tonnen in der Regel auf allen Straßen in der Stadt und noch wichtiger auch in die meistens Parkgaragen einfahren kann.
    Hmm.. wie viele Straßen gibt es denn, die nicht von Fahrzeugen mit einem zul. GG von über 3,5t befahren werden können? Und was hat es mit Parkgaragen zutun? Wenn das Auto da rein passt, dann passt es rein. Fertig!


    Wenn es nicht schon 16 Jahre her wäre,würde ich sagen DU warst das in Hattingen mit dem steckengebliebenen Brikett-Panzer :mrgreen:


    Weil da hat nämlich eine Bodenluke unter dem Gewicht des Panzers nachgegeben.......

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat von Frank

    Hallo,


    der Herr EX-Cop ist wohl zu Lange aus dem Dienst ??? :)


    Nö. Aber Du hast offenbar ein Lese- bzw. Verständnisproblem.
    Vielleicht liest Du noch mal gaaaaanz genau meine geschriebenen Worte.


    Ob Du es allerdings dann auch verstehst, was da genau steht (oder besser: was nicht), darf aufgrund Deiner sonstigen Beiträge hier im Forum gerne bezweifelt werden.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Hallo,


    das

    Zitat

    Nö. Aber Du hast offenbar ein Lese- bzw. Verständnisproblem


    hast wohl eher du.... :)


    Die Straßenverkehrsbehörde kann Ausnahmen von allem genehmigen.


    Was genau findest du dann in der Genehmigungsurkunde.



    Und dazu:

    Zitat

    Ob Du es allerdings dann auch verstehst, was da genau steht (oder besser: was nicht), darf aufgrund Deiner sonstigen Beiträge hier im Forum gerne bezweifelt werden.


    verkneife ich mir jetzt mal einen bösen Kommentar, denn das ist ja genau deine Intention,damit du mich endlich rauswerfen kannst :mrgreen:

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat von Frank


    Die Straßenverkehrsbehörde kann Ausnahmen von allem genehmigen.


    Stimmt (zumindest fast, aber das jetzt auszuführen würde den Rahmen sprengen).


    Aber: Wo habe ich denn das Gegenteil behauptet?
    Wie vermutet, Du verstehst einfach nicht, was ich da geschrieben habe und warum das in keinem Widerspruch zu Deinen Äusserungen steht.


    Kundige (Du gehörst offensichtlich nicht dazu) werden wissen, was ich meine. Das reicht.




    Ach ja, ich hätte schon mehrfach Gelegenheit gehabt, bei Dir den roten Button zu drücken. Aber warum sollte ich das tun, Du erheiterst immer wieder mit Deinen Beiträgen. So viel Möchtegernwissen auf einem Haufen, das hat doch was.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • also ich geh mal ganz langsam zurück zur Eingangsfrage:


    klasse B erlaubt das fahren von kfz bis 3,5ton ZULÄSSIGES GESAMTGEWICHT


    dabei ist es wöllig egal was das ding tatsächlich oder leer wiegt, oder wie dick fahrer und beifahrer sind, denn wenn es voll 3,6to wiegen darf benötigt man dazu nen C1 . Ein einfacher Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 hilft da also mehr als jede Diskussion. je schwerer die Fahrzeuge gepanzert sind desto mehr gewicht ist halt auch da.. ein B6/B7(oder mehr) -fahrzeug liegt immer drüber, teils sogar erheblich. ein b3/b4 kann auch drunter liegen.. BMW hatte mal im limousinenprogramm die protection-serie mit hohem anteil an kevlar/aramid statt stahl und auch damit gute ergebnisse bei akzeptablem gewicht. bei nem transporter wird da eher billig (also mit mehr stahl) gebaut, und das macht dann halt schwer..


    zu den lustigen Nebenthemen: es sieht mit oder ohne Sondergenehmigung scheisse/lustig aus, wenn ein GWT-Fahrzeug in nen Gehweg sinkt... (je nachdem ob man drin sitzt oder danebensteht)


    auch steckenbleiben in ner TG kommt oft nich so gut an.. aber meist unproblematisch da die hiesigen Firmen eher auf flache Transporter setzen.

  • Ein Fahrzeug welches eine zulässige Gesamtmase von 3,5 to hat wiegt immer 3,5 to egal welche Panzerung es hat, oder hab ich da jetzt etwas falsch verstanden.

    Ich bin wie bin, die einen kennen mich, die anderen können mich....

  • Also schauen wir uns mal einen Fahrzeugschein an. Unter G steht die Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeuges in kg (Leergewicht). Damit ist nur das Fahrzeug gemeint, also bei einem Panzer das Auto + Panzerung, inkl. aller Betriebsstoffe und vollem Tank.


    Unter F.1 ist die technisch zulässige Gesamtmasse in kg festgesetzt. Bei einem Transporter können das auch schon mal 4-5.000kg sein. Spielt auch keine so große Rolle.


    Jetzt kommen wir zum Punkt F.2
    Dort ist die im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg angegeben. Dort stehen dann die 3.500kg drin.


    Also nimmt man F.2, zieht davon G ab und hat dann die Masse, die zusätzlich in das Fahrzeug geladen werden darf, inkl. Menschen.

  • Beim Leergewicht hast du den Fahrer vergessen der wird mit 75kg eingerechnet. Einen Unterschied im Eintrag zwischen F1 und F2 habe ich noch nie feststellen können, kommt wohl auch nur vor wenn in der EU und D-Land unterschiedliche Vorschriften bestehen.
    Letztendlich ist aber Schnuppe wieviel die Panzerung wiegt, die zul.Gesamtmasse, hier 3,5to, darf nicht überschritten werden.

    Ich bin wie bin, die einen kennen mich, die anderen können mich....

  • Nach den ganzen unterschiedlichen Meinungen bin ich jetzt etwas irritiert.
    Bei den namhaften Geld- und Werttransportfirmen liest man meistens in den Stellenanzeigen das die Führerscheinklasse B, also der neue 3er bis 3,5 Tonnen ausreicht um in der Brance zu arbeiten. Manchmal liest man auch "Führerscheinklasse C1 wünschenswert und B erforderlich".


    Ich habe den neuen B. Also bis 3,5 Tonnen. Wie sind meine Chancen dort einen Job zu bekommen?


    34a Sachkundeprüfung und Waffensachkunde sind vorhanden.

  • Du hast alles was du brauchst. Der C1 würde dich auch nur dann weiter bringen wenn du den 95er Eintrag im Führerschein hättest damit du die Fahrzeuge über 3,5 to auch fahren darfst.

    Ich bin wie bin, die einen kennen mich, die anderen können mich....

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.