Arbeitgeber zahlt keine Zuschläge für Nachtarbeit !
Zudem zahlt er weder Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit, noch
leistet er die für diese Tage gesetzlich zustehenden bezahlten freien Tage.
Ich arbeite in Hamburg, gibt es dort tarifvertragliche Regelungen ?
Falls nicht, ist dann das bundeseinheitliche ArbZG rechtskräftig ?
Was kann man in diesem Fall machen, ausser zum Gewerbeaufsichtsamt
rennen und kündigen ?