Keine Zahlung von Zuschlägen !!!

  • Arbeitgeber zahlt keine Zuschläge für Nachtarbeit !


    Zudem zahlt er weder Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit, noch
    leistet er die für diese Tage gesetzlich zustehenden bezahlten freien Tage.


    Ich arbeite in Hamburg, gibt es dort tarifvertragliche Regelungen ?


    Falls nicht, ist dann das bundeseinheitliche ArbZG rechtskräftig ?


    Was kann man in diesem Fall machen, ausser zum Gewerbeaufsichtsamt
    rennen und kündigen ?

  • Hallo jaycee333,


    zunächst einmal bitte nicht "schreien" ....(Großbuchstaben werden im Internet als "Schreien" gewertet.........).


    Dann zu HH........
    Laut Tarifvertrag gilt in HH für Sonntagszuschläge 50%,Feiertag 100% und Nacht 15 %..........


    Ich empfehle dazu auch:
    http://hamburg.verdi.de/presse…bd-11da-7892-000e0c672486


    da würde ich mich daran beteiligen.......:-)


    mfg

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Ich danke für eure schnelle antworten !
    Erstmal entschuldige ich mich für mein sog. "schreien".
    Ich wollte nur etwas aufmerksamkeit erregen und mein Problem verdeutlichen.
    Leider haben eure Antworten mir bisher keine Alternative zur Kündigung gegeben.
    Wäre es möglich, das Ihr eine andere Möglichkeit seht ?
    Danke im vorraus !

  • Erst einmal guste, was in Deinem Arbeitsvertrag steht. Der AG muss nicht immer und überall Tarif bezahlen. Das steht aber dann drin. Vielleicht steht ja drin, das das Anrecht auf Zuschläge abgegolten ist durch bsw Zuschläge von xxx.


    Ansonsten mache es einfach auf die korrekte Art und Weise und spreche Deinen Chef mal drauf an, das Du irgendwier mit Deiner Abrechnung nicht klar kommst und es gerne mal von ihm aufgeschlüsselt bekommen möchtest.


    Ein AN, der mir als AG direkt mit der Keule Anwalt, Gewerkschaft und Co kommt, den werde ich ganz schnell entsorgen..... Denke mal drüber nach.


    Kommt Ihr auf keinen gemeinsamen Nenner, dann suche Dir besser was anderes. Der andere Weg kostet Nerven und kann dauern.

  • Hallo ihr beiden,


    Klaus


    Zitat


    Ein AN, der mir als AG direkt mit der Keule Anwalt, Gewerkschaft und Co kommt, den werde ich ganz schnell entsorgen..... Denke mal drüber nach.


    Mit einem Guten Anwalt wird dir das aber sehr viel Geld kosten bzw. wirst du den MA überhaupt nicht los.......:-)



    @jaycee
    das kommt auf deine Situation an........
    Bist du noch Jung,so suche dir was anderes.........

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Bissel Ärgern, bissel Mobben, Scheiss Schichten geben, Fehler unterstellen, Hausverbot vom Kunden gaben lassen und weg ist er

  • Zitat von klaus

    Bissel Ärgern, bissel Mobben, Scheiss Schichten geben, Fehler unterstellen, Hausverbot vom Kunden gaben lassen und weg ist er


    Hallo Klaus,
    ist das Deine Art von Mitarbeiterführung bzw.Motivation von Mitarbeitern ? :?:


    Jörg

    Qualität ist das Gegenteil von Zufall !

  • Zitat


    Ich arbeite in Hamburg, gibt es dort tarifvertragliche Regelungen ?


    Ja. Allerdings gelten tarifvertragliche Regelungen nur wenn a) der Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglied ist oder b) der Arbeitgeber Arbeitgeberverbandsmitglied ist. Sonst gilt ausschließlich der Arbeitsvertrag. Ausnahmen: a) wenn eine Vertragspartei organisiert ist gelten für den AN trotzdem bessere Bedingungen wenn diese im Vertrag stehen; b) wenn der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt worden ist gilt er für alle.


    In Hamburg sind sowohl Lohn- wie Manteltarifvertrag allgemeinverbindlich.




    Zitat

    st das Deine Art von Mitarbeiterführung bzw.Motivation von Mitarbeitern ?


    Es ist vollkommen unerheblich ob dies Klaus' Art der Mitarbeiterführung ist. Offensichtlich gibt es ein Hamburger Sicherheitsunternehmen, welches sich nicht an geltendes Tarifrecht hät. Ergo wird diees Unternehmen auch nicht gerade eine herausragende Stellung bezüglich "Mitarbeiterführung bzw. Motivation von Mitarbeitern" einnehmen.


    @ jaycee333


    Deine Ansprüche verjähren (erst) 3 Jahre nach Ablauf des Jahres in dem sie entstanden sind. D. h. du kannst bis Ende 2009 warten bis du sie beim Arbeitsgericht einklagst.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Offensichtlich gibt es ein Hamburger Sicherheitsunternehmen, welches sich nicht an geltendes Tarifrecht hät.
    @eugene:
    Die gibt´s ganz offensichtlich nicht nur in Hamburg.
    Das hilft unserem Kollegen aber auch nicht weiter. Ich würde ihm raten sich einen Anwalt zu nehmen, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist und sich dort beraten zu lassen. Wenn er bei verdi organisiert ist, kann er sich auch dort hin wenden, die helfen dann kostenlos. Und er sollte sich schnellsten einen neuen AG suchen.


    Jörg

    Qualität ist das Gegenteil von Zufall !

  • Wer lesen kann ist klar im Vorteil!


    Zitat

    Das hilft unserem Kollegen aber auch nicht weiter. Ich würde ihm raten sich einen Anwalt zu nehmen, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist und sich dort beraten zu lassen. Wenn er bei verdi organisiert ist, kann er sich auch dort hin wenden, die helfen dann kostenlos. Und er sollte sich schnellsten einen neuen AG suchen.


    Erstens hilft Ver.di nicht umsonst sondern kassiert von dem wenigen Geld auch noch ihren Anteil als Mitgliedsbeitrag (und sollte er eine Rechtsschutzversicherung haben holt sich Ver.di auch noch Kohle ab). Und zweitens sollte er sich nicht "schnellstens" sondern ganz in Ruhe einen neuen AG suchen, sonst kommt er vom Regen in die Traufe. Finanziell verliert er nichts, die ihm zustehenden Zuschläge kann er - wie gesagt - bis Ende 2009 einklagen.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Hallo Klaus,


    Zitat

    Bissel Ärgern, bissel Mobben, Scheiss Schichten geben, Fehler unterstellen, Hausverbot vom Kunden gaben lassen und weg ist


    Bei einem Guten Anwalt bist da aber eher du weg........*g*.......

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Finanziell verliert er nichts, die ihm zustehenden Zuschläge kann er - wie gesagt - bis Ende 2009 einklagen.[/quote]


    Hoffentlich gibt´s den Arbeitgeber dann auch noch ! Aber wenn nicht, dann kann sich der Kollege mit dem erwirkten Titel ja in 30 Jahren noch seine Kohle holen.
    @ eugene:
    mit schnellstens meinte ich natürlich nicht, daß jetzt alles überstürzt werden muss, aber der Kollege sollte sich mit dem Gedanken befassen, sich eine neue Stelle zu suchen.



    Schönes Wochenende


    Jörg

    Qualität ist das Gegenteil von Zufall !

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.