Hallo,
eine kurze Frage.
Nehmen wir mal an eine Person X beantragt einen WS nach §19 WaffG. Waffenbörde holt Stellungnahme Kripo / LKA ein. Ergebnis nach Unterredung und Aktenlage mit Person X. "Ein bewaffneter Angriff kann nicht ausgeschlossen werden." Gefährdungsstufe 2
"Ich werde den Teufel tun und etwas anderes reinschreiben. Was wenn Sie morgen mit einer Kugel im Kopf gefunden werden...."
Meine Frage ist, ab wann, Gefährdungsstufen 1, 2, 3 darf PS nur noch bewaffnet ausgeführt werden? Z.B. aus Berufsgenossenschaftlichen oder sonstigen Haftungsgründen?
Besten Dank