Hallo zusammen, jetzt hab ich auch mal eine Frage an euch.
Hab mit einem Bekannten eine heiße Diskussion am laufen. Folgendes Szenario:
Eine aggressive Person wird kontrolliert zu Boden gebracht (warum auch immer, gehen wir davon aus es ist rechtmäßig) und diese Person kann am Boden nicht richtig fixiert werden.
Mein Bekannter meint, von dieser Person geht eine Gefahr aus. Jetzt geht von dieser Person aber noch mehr Gefahr aus, weil er ja eine Waffe oder einen anderen gefährlichen Gegenstand aus seiner Tasche ziehen könnte und gegen die Dienstkräfte einsetzen könnte, daher ist die Personendurchsuchung im Sinne des rechtfertigenden Notstandes rechtens.
Ich seh' das anders, das unfreiwillige durchsuchen von Personen hab ich immer in die Ecke hoheitlicher Rechte gepackt. Außerdem, wenn ich ihn nicht mal anständig fixiert bekomme, wie soll ich den dann auch noch durchsuchen...?