Hallo Leute,
zunächst einmal entschuldigt bitte meine schwammige Formulierung. Ich habe gerade eine Auseinandersetzung mit einigen Leuten hier. Es geht um das Thema Zwang. Die behaupten doch felsenfest, dass wir im Sicherheitsdienst unmittelbaren Zwang anwenden und dass für uns das UZwG gilt. Ich denke mal, dass hier uns hier im Forum einig sind, dass es nicht so ist.
Doch wie nennt man das, was wir anwenden?
Und ja, ich weiß, ich müsste es besser wissen. In meiner § 34a mündlichen Prüfung war folgende Situation:
Ich bin auf Streife in einem Einkaufszentrum. Auf dem Boden sitzt eine Person mit ausgestreckten Beinen, so dass andere ihm umgehen müssen. In der Prüfung habe ich dann gesagt, dass der Herr weg muss, weil andere über ihn stolpern könnten und bei Gefahrsituationen über seine Beine fallen, wenn er nicht schnell genug wegkommt. Okay, jetzt ist die Frage, wie man den Herren rechtlich da wegbekommt.
Wenn ich es richtig verstehe, entweder über §34 oder 35 StGB oder mit Erteilung des Hausverbotes über § 32 StGB. Oder gibt es noch etwas?