Waffenschein+Eintrag im POLAS

  • Hallo,
    aufgrund meiner jetzigen Tätigkeit wurde von meiner Firma ein Waffenschein beantragt.
    Nun zu meiner Frage:vor ca. 9 Jahren wurde bei ich mal mit ner geringen Menge Haschisch erwischt (sch...Jugendsünde).Von einer Straferhebung wurde jedoch wegen geringer Menge und Therapienachweis abgesehen.Allerdings blieb ein Eintrag im POLAS zurück.Mein BZR ist allerdings sauber.Seitdem ist auch nie wieder was vorgefallen.
    Kann die Behörde nun aufgrund des Eintrages im Polas die Ausstellung eines Waffenscheins verweigern???


    Gruß schnickes

  • Zitat

    Kann die Behörde nun aufgrund des Eintrages im Polas die Ausstellung eines Waffenscheins verweigern???


    Kann, muss aber nicht. Wenn, dann nicht wg. fehlender Zuverlässigkeit (§5 WaffG) sondern wg. fehlender persönlicher Eignung (§6 WaffG). Denn mit 29 Jahren ist man wahrlich nicht mehr Jugendlicher (von wg. Jugendsünde).


    § 6


    Persönliche Eignung


    (1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie


    1. ...,


    2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder


    3. ...


    [...]


    (2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, ..., so hat die zuständige Behörde dem Betroffenen auf seine Kosten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.


    Sollte die Behörde zucken, sollte das Problem mit einer MPU zuerledigen sein. Wenn der Gutachter das auch so sieht.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Nunja,genau genommen 28 Jahre :D
    Ne,Spaß beiseite,genau dieser § 6 ist es,der mir Kopfweh bereitet.Denn da hat die Behörde in meinem Fall ziemlich Spielraum.
    Auf der anderen Seite ist halt die Frage,ob das nach so langer Zeit noch in Betracht kommt.
    Strafrechlich gesehen sind doch eher die letzten 5 Jahre ausschlaggebend
    Zudem hab ich ja damals vorsichtshalber noch nen Therapienachweiß erbracht,sodass die Staatsanwaltschaft von meiner Resozialisierung ausging und das Verfahren eingestellt hat
    Achja,bei der Waffensachkunde,die ich letztes Jahr gemacht hatte,gab es keine Schwierigkeiten

  • Zitat von schnickes

    Nunja,genau genommen 28 Jahre :D
    Achja,bei der Waffensachkunde,die ich letztes Jahr gemacht hatte,gab es keine Schwierigkeiten


    Moin,
    naja für die Sachkunde ist auch keine Eignung nachzuweisen, aber, wie Eugene schon richtig schrieb, wenn die Behörde zuckt (was sie nicht muss, aber kann) sollte das Problem mit einer MPU zu beseitigen sein.
    Probieren und abwarten wäre meine Empfehlung, und je nachdem, wie gut Du mit dem Arbeitgeber kannst, würde ich vielleicht auf das drohende Problem schon im Vorfeld aufmerksam machen. Letzteres kann man IMHO aber nicht pauschal raten, denn schlechtenfalls könnte das auch nach hinten losgehen (falls die Behörde nämlich nix sagt, der Arbeitgeber aber etwas uneinsichtig ist, hätte man seinen Job unnötigerweise in einen Schleudersitz verwandelt).
    Just my food for thoughts. :)


    Gruß
    BigBlock

    Hüte Dich vor dem Zorn eines sanftmütigen Mannes.

  • Nur mal aus Interesse - warum einen Therapienachweis bei einer geringen Menge?


    Um das Verfahren bzw. die Einstellung zu "erwirken"?


    Oder wurde der Nachweis als "Auflage" von der StA gefordert um das Verfahren einstellen zu können?

  • @ stinkefuchs,


    der Therapienachweiß wurde von mir vorsorglich auf Anraten eines Anwalts erbracht, um eine Einstellung schon im Vorfeld zu bewirken.
    Die StA hat dies akzeptiert und dies anschließend als Bedingung für die Einstellung des Verfahrens vorausgesetzt.Daher hatte ich auch keine Geldstrafe oder sonstiges.
    Lediglich der Eintrag im Polas ist zurück geblieben,da ich im Vorfeld ED behandelt wurde.
    Meinen Arbeitgeber werde ich mal nichts davon sagen,denn wie schon BigBlock geschrieben hat,könnte das nach hinten los gehen.
    Übrigens hab ich seit Anfang dieses Jahres schon 2 Überprüfungen nach dem SÜG ohne Beanstandung hinter mich gebracht und mir einen Einblick bei meinem Amtsgericht in das große BZR gegönnt,auch dort alles sauber.


    Gruß schnickes

  • In der Regel werden nur Straftaten beachtet, die die letzten 5 Jahre vorgefallen sind. Meine Erfahrungen mit Mitarbeitern im allzu strengen Bayern zeigen, dass der 5 Jährige Resozialisierungs-Gedanke tatsächlich Anwendung findet.


    Bei schwereren Straftaten ist natürlich die Frist hinfällig und die erforderliche Zuverlässigkeit kann Lebens nicht mehr zugesprochen werden.


    Leider wird die Zuverlässigkeit nur im behördlichen Gesamtprozeß entschieden und kann oftmals nicht einzeln abgefragt werden.
    Also muß Gleichzeitig die Erforderlichkeit, Sachkundenachweis etc.. vorliegen. Man kann aber sein Umfeld abtasten und sich danach ein wenig orientieren; Liegt eventuell bereits eine Abmahnung seitens der Behörde vor wegen vorrausgegangener Straftaten, wurde die Zuverlässigkeit beim Arbeiten in Kerntechnischen Anlagen abgesprochen etc.


    Beziehungen zu einzelnen Behörden Angestellten helfen auch sehr viel. In ländlichen Gemeinden habe ich sogar regelrechte "Spezelwirtschaften" beobachten können.


    Viel Glück

  • Zitat

    Beziehungen zu einzelnen Behörden Angestellten helfen auch sehr viel. In ländlichen Gemeinden habe ich sogar regelrechte "Spezelwirtschaften" beobachten können.


    Kann ich nur bestätigen, auch z.B preisliche Gestaltung der Gewerbeanmeldungen Bereich Bewachungsgewerbe wird oft nach Bekanntheitsgrad bei den "Behördenheinern" veranschlagt!
    Ich erinnere mich dass damals vor 6 jahren in Mannheim über EUR 1500.- genommen wurde/wird, dagegen in Nussloch bei Heidelberg gerade mal EUR 700.- weil dort der Vater eines Kumpels das Sagen hatte!!


    Schau dich doch mal um "schnickes"ob Du nicht irgendwo nen Schwippschwager oder ne Cousine 5.Grades auf der Behörde sitzen hast, wirkt oft Wunder. :wink:


    In diesem Sinne

    Dienstleistungsgruppe securaPLAN "Wir PLANen Ihre Bedürfnisse"

  • Soweit ich weiß, bezieht sich im neuen Waffenrecht die Annahme der unzuverlässigkeit nicht mehr nur auf die Art der Straftat, sondern an der konkreten Strafhöhe wie Jugendstrafe, Freiheitsstrafe und Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder zweimal eine geringere Geldstrafe.


    Sonnige Grüsse
    Jörg

    Qualität ist das Gegenteil von Zufall !

  • wenn Haschisch gleichgesetzt wird wie z.B.


    2 mal Führerscheinentzug wegen Alkohl


    wird dir fehlende Zuverlässigkeit unterstellt,


    dann bekommst du keinen Waffenschein

  • Zitat von JörgK.

    Soweit ich weiß, bezieht sich im neuen Waffenrecht die Annahme der unzuverlässigkeit nicht mehr nur auf die Art der Straftat, sondern an der konkreten Strafhöhe wie Jugendstrafe, Freiheitsstrafe und Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder zweimal eine geringere Geldstrafe.
    <Stimmt soweit, allerdings werden einmalige Straftaten erst ab 90 Tagessätzen geführt. >


    Sonnige Grüsse
    Jörg

  • Moin,
    um die Begrifflichkeiten kurz zu umreissen, hier ist nicht die Zuverlässigkeit möglicherweise nicht gegeben, sondern die Behörde könnte (muss aber nicht) die persönliche Eignung anzweifeln.
    Die Eignung ist regelmässig nicht gegeben, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Betreffende mit den Waffen nicht sicher umgeht oder sie gar missbräuchlich benutzen könnte.
    Das hat mit den angeführten Strafen, Tagessätzen und Fristen erstmal so gut wie nichts zu tun.


    Gruß
    BigBlock

    Hüte Dich vor dem Zorn eines sanftmütigen Mannes.

  • Zitat von schnickes

    Nunja,genau genommen 28 Jahre :D
    Ne,Spaß beiseite,genau dieser § 6 ist es,der mir Kopfweh bereitet.Denn da hat die Behörde in meinem Fall ziemlich Spielraum.
    Auf der anderen Seite ist halt die Frage,ob das nach so langer Zeit noch in Betracht kommt.
    Strafrechlich gesehen sind doch eher die letzten 5 Jahre ausschlaggebend
    Zudem hab ich ja damals vorsichtshalber noch nen Therapienachweiß erbracht,sodass die Staatsanwaltschaft von meiner Resozialisierung ausging und das Verfahren eingestellt hat
    Achja,bei der Waffensachkunde,die ich letztes Jahr gemacht hatte,gab es keine Schwierigkeiten


    Dann hast du auch nichts zu befürchten, wenn dann hättest du die Sachkunde Prüfung nicht ablegen dürfen, man hätte sie dir verweigert! ;) Hatte ein ähnliches Problem, da musste mein Prüfer (Ordnungsamt) Antrag auf Löschung stellen, und dann habe ich die Prüfung anerkannt bekommen weil ich mir 4 Jahre nichts habe zu schulden kommen lasse!

  • Zitat


    Selbverständlich hängt die Zuverlässigkeit unmittelbar mit begangenen Straftaten und deren Schwere zusammen, auferlegte Tagessätze stellen einen unmittelbaren Zusammenhang zur Straftat dar.


    Daraus, und unter weiteren Faktoren, leitet die zuständige Behörde die Zuverlässigkeit des Antragstellers ab. Leider kann ich nicht nachvollziehen wie du solche Schlußfolgerungen anführen kannst.

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