Attentäter mit vier Aliasnamen in Deutschland registriert

  • Quelle:

    Zitat


    Der Pariser Attentäter hat in Recklinghausen in einer Asylunterkunft gelebt. Insgesamt war er in der Bundesrepublik unter vier Aliasnamen registriert. Die angegebenen Staatsangehörigkeiten waren mal syrisch, mal marokkanisch, mal georgisch. Er war in Deutschland mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten ???????


    Normalerweise ist in der BRD die Größe des Toilettenpapieres genormt, aber ein Asylant kann sich hier vier Identitäten beschaffen. Wie kann das funktionieren?


    1.) Bei einem Asylverfahren wird der Antragsteller einer ED-Behandlung unterzogen, dabei werden auch die Fingerabdrücke genommen.
    2.) Bei der Polizei gibt es das Automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungs-System (AFIS). Eine Identifikation dauert über GPRS zwischen 1 und 4 Minuten, in Bayern sind knapp 800 Mobilgeräte unterwegs.


    Ich habe jetzt zu wenig Einblick in die Arbeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, aber bin grundsätzlich schon der Meinung, dass das BAMF ähnlich ausgestattet ist bzw. ähnliche Möglichkeiten hat und diese auch genutzt werden - oder stehen sich wieder mal die einzelnen Gesetze selbst im Weg - siehe Datenschutz oder so.


    Verkehrte Welt


    LS

    Ich lebe zwar stark über meine Verhältnisse, aber immer noch weit unter meinem Niveau!

  • Leider steht in dem Artikel nicht drin, was "registriert" bedeutet.
    Ich will mal etwas aus dem Nähkästchen plaudern, möchte allerdings auch darauf hinweisen, dass es der Stand von vor fast einem Jahr ist - da ich seit einem Jahr relativ wenig mit der ganzen Asyl-Scheiße zutun habe. Es kann sein, dass heute einige Sachen geändert wurden, diese Einzelfall-Prüfung ausgesetzt wurde, etc.


    Wie einige hier wissen, habe ich in einer LEA gearbeitet. Ein 0815 Flüchtling kam entweder selbst an die Pforte, wurde vom Taxi gebracht oder von der Bundespolizei. An der Pforte wurde dann sein Personalausweis kassiert sowie Tickets oder andere Dokumente die auf seine Einreise in Deutschland zurückzuführen sind. Dann bekam der Flüchtling einen Übernachtungsausweis - ein Stück A5 Papier mit seinem Namen, Geburtsdatum und Herkunftsland sowie einem Stempel. In der guten alten Zeit hat der Flüchtling dann noch einen Schlüssel von einem Zimmer bekommen, wenn es aussichtslos war, dass er am gleichen Tag registriert wird - weil es z.B. gerade Nacht ist.


    Machen wir nun mal einen Cut und nehmen an, der Flüchtling sei bei der Registrierung. Die dauert etwa einen Tag. Dabei wird der Flüchtling ED-Behandelt und auch von einem Arzt untersucht.


    Während meiner Arbeit gab es zahlreiche Flüchtlinge, die wir rausgeworfen haben, weil deren Fingerabdrücke im System auftauchten. Die waren tatsächlich schon entweder in Deutschland oder irgendwo in Europa registriert. Die kamen aus der Behörde mit einem Zettel mit deren Anschrift raus, wo die aktuell wohnen, bis über den Antrag entschieden wurde. Es kann durchaus sein, dass aktuell bei der Masse diese Prüfung ausgesetzt wurde, aber ich glaube nicht daran. (Wobei unsere Politiker ja stets die sinnvollsten Maßnahmen zuerst absägen).


    Eine andere Frage ist allerdings, was passiert wenn der Flüchtling keine Fingerabdrücke hat. Dann kann er im System nicht wiedergefunden werden.
    Wobei ich eher denke, dass der Herr ein Mal registriert war und drei andere Übernachtungszettel hatte.

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