Dienstbuch und elektronisches Dienstbuch (PC)

  • Hallo ..,
    ich habe da eine Frage.
    Wo steht geschrieben, in welchem Gesetzestext oder .. oder .. oder, dass man 2 Dienstbücher führen muss, eines handschriftlich und eines elektronisch, s.h. am PC ?
    Danke für Eure Antwort ...

  • Mittag,


    hast du dich mit dem Vorgesetzten in den Haaren?


    Worauf zielt deine Frage hin?


    Wie meine Vorredner bereits sagten kann der AG dir das einfach anweisen und fertig.
    Theoretisch auch das du es malen musst :mrgreen:

  • Hallo,



    nein willkürlich natürlich nicht, aber was viele wohl immer wieder vergessen, wir sind Lohnsklaven


    von 2 Sklavenhaltern 8)



    Es ist zu unterscheiden zwischen für die Security-Firma geführten Unterlagen (Wachbuch zum B.)
    und den für den Auftraggeber der Security-Firmen zu führenden Unterlagen.

    Es gab und gibt viele Objekte, wo man 2 Unterlagen führt(e) und zwar aus dem ganz einfachen Grund, das in den meisten Objekten das Objekteigene Protokoll (Schichtbericht oder wie immer es genannt wird) dort am Tagesschluß von der Pforte oder Wachstelle an einen AP im Betrieb weitergeleitet wird und somit in der Pforte nicht mehr zur Verfügung steht.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

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