Moin
Als Sicherheitskontrolleur sollte man ja die ihm unterstehenden Objekte bzw die Mitarbeiter an diesen Objekten in Sachen Arbeitssicherheit unterweisen korrekt?
Reicht es aus wenn man den Mitarbeitern "erzählt" wie man sich zu verhalten hat am Arbeitsplatz? (Man Unterrichtet Sie Quasi wie ein Lehrer)
Oder reicht es womöglich schon aus wenn man Sie die ganzen Dokumente durchlesen lässt (BGV C7 ect...) und diese anschließend in einem Heft vermerken lässt das Sie eben darüber Unterrichtet wurden?
Wir gehen jetzt mal davon aus das Sie es durch das lesen "verstanden haben". :mrgreen:
Außerdem wie sieht es den aus wenn wir ein Objekt im EU Ausland haben (vll Schweiz oder Frankreich) Wenn MA dort für eine Deutsche Firma arbeiten, muss man dann diese MA nach deutschen "Unfallverhütungsvorschriften" Unterrichten? Oder hat das bei einem Unfall keine Bedeutung? (Also für die Versicherung) Nicht das z.B die BG sagt: "hey das Objekt liegt ja in Frankreich - da gelten die Französischen Unfallverhütungsvorschriften" oder so :lol: