Prüfungsantworten

  • Hallo, habe morgen Prüfung und würde gerne mein Wissen testen. Hat jemand eine Idee, wo es Prüfungsantworten gibt, damit man sich selbst überprüfen kann. Lieben Dank

    Wer nicht handelt, handelt nicht Richtig - Denken ist nicht handeln.................

  • Hallo Sindarell,


    Prüfungsantworten aus Originalprüfungen gibt es im Internet wohl kaum, da diese Fragen erst ein Paar Tage vorher in Berlin ausgedruckt werden und selbst die Prüfer erst kurz vor der Prüfung sehen welche Fragen dran sind.
    bei der IHK kann man sich sogenannte Übungsbögen bestellen, die kosten ein bisschen Geld und damit kann man lernen. Aber da du bereits morgen die Prüfung hast, bringt dir das herzlichst wenig.
    Mein Tip wäre dir keinen Kopf zu machen, wenn du dich gut vorbereitet hast dann kann dir morgen nicht viel passieren, wenn du in den Rechtskundebereichen fit bist, hast du zumindest im schriftlichen die halbe Miete, denn die Rechtsfragen werden mit 2 Punkte gewertet.
    ein Tip noch von mir, lese dir die Fragen und die passenden Antworten sehr genau durch, es ist pro Frage nur eine maximal 2 Antworten möglich.


    Aaragorn

  • Lieben Dank für Deine Resonanz. Ich glaube schon gut vorbereitet zu sein, aber Du weißt ja..... Habe bei der IHK ein paar Fragen gefunden und bin nun mit den Antworten unsicher, somit natürlich noch nervöser wegen morgen. Danke nochmal für die Tipps, wird schon schief gehen - hoffendlich :lol:

    Wer nicht handelt, handelt nicht Richtig - Denken ist nicht handeln.................

  • klar ist man nervös, aber sehe es so, was du heute nicht kannst lernst du bis morgen auch nicht mehr.
    Das Unsichere legt sich meiner Erfahrung nach wenn du in der Prüfung sitzt, du hast 2 Stunden Zeit für 72 Fragen, also kannst du dir Zeit lassen beim genauen durchlesen.
    Und klingt jetzt abgedroschen, aber der erste Gedanke ist meist der Richtige, und du brauchst *nur* 51 Punkte um schriftlich zu bestehen.


    Aaragorn

  • Du hast ja Recht, aber es sind schon manchmal unverständliche Fragen bzw. unklare..... z.B. Welche Konsequenzen können Verstöße gegen die Bewachungsverordnung haben?
    A Keine Konsequenzen
    B In bestimmten Fällen können Verstöße gegen die Bewachungsverordnung als Straftat geahndet werden
    C Nur als Ordnungswidrigkeit, wenn dies ausdrücklich bestimmt ist
    D Verstöße gegen Bewachungsverordnung sind regelmäßig arbeitsrechtliche Verstöße und können mit Abmahnung / außerordentlicher Kündigung geahndet werden.
    So normal C, aber wenn ein Mitarbeiter z.B. keine geeignete Ausbildung für die Tätigkeit (34a hat) und trotzdem eingesetzt wird und nun in Ausführung seiner Position zur Durchsetzung eine Handlung begeht die er nur aufgrund seiner Position ausüben würde, dann hat er sich evtl. einer Straftat schuldig gemacht und somit doch auch B - oder?
    Weißt Du jetzt warum ich ein wenig verwirrt bin?
    In diesem Fall wird zwar nicht der Verstoß gegen die Verordnung direkt mit einer Straftat geahndet, aber es heißt in B in bestimmten Fällen.... Ist das ein bestimmter Fall oder nicht?
    So nun habe ich Dich genug zugetextet, aber so sieht es im moment bei mir aus - Tschuldigung :roll:

    Wer nicht handelt, handelt nicht Richtig - Denken ist nicht handeln.................

  • Lach, na kannst mich ruhig noch mehr zutexten.. Wichtig ist das du ein gutes Gefühl beim ankreutzen hast.
    zu der Frage müsste ich mich erst selbst schlau machen.. sorry :-(


    Aaragorn

  • Das freut mich zu lesen Sindarell dann wünsche ich dir viel erfolg für deine mündliche Prüfung. du kannst ja dann mal schreiben ob du es geschafft hast.


    Aaragorn

  • Nu wer möchte kann Fragen zur Sachkundeprüfung erhalten......Antworten auch......
    Heft I Fragen
    Heft II die Antworten zu Heft I
    ca. 150Seiten pro Heft


    Jedoch würde ich empfehlen erst einmal Heft I und dann versuchen die Fragen zu beantworten!
    oder Halt Heft I wieder mit Antworten einsenden und Prüfen lassen!


    ......Selbsstudium.......

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