Schießleiter für Firmenschießen

  • Hallo zusammen,


    könnt ihr mir mal bitte weiterhelfen.
    Gibt es eine Trennung von Lehrgängen zum Schießleiter zwischen privatem Sportschützen
    und Berufswaffenträger?
    Ich finde bei meiner Suche nur Lehrgänge für Schießleiter in Schützenvereinen.
    http://www.waffenwesen.com/?path=content&contentid=41


    Habt ihr solche Kurse besucht und vielleicht einen guten Anbieter im Raum Berlin/Brandenburg
    für mich?
    Möchte in Zukunft das Dienstschießen begleiten.


    Tom

  • Kurz zur Gesetzeslage:


    Für die Beauftragung der verantwortlichen Aufsichtsperson nach §10 AWaffV muss diese "die erforderliche Sachkunde" besitzen. Was dabei "erforderlich" ist, wird nirgends genauer definiert.
    Grundsätzlich reicht die "normale" Waffensachkunde dafür aus.


    Da aber viele Waffensachkundeschulungen zu wünschen übrig lassen und selbst bei den brauchbaren Schulungen - aus meiner Sicht vernünftigerweise - häufig die Pflichten der Schiessaufsicht beherzt ausgeklammert werden, um die wenige verfügbare Zeit mit wichtigeren Themen des Berufswaffentragens zu verbringen, ist eine Auffrischung bzw. ein Aufbaulehrgang keine dumme Idee.


    Das muss aber kein Lehrgang für Schießleiter in Schützenvereinen sein (eher im Gegenteil), da dort häufig auf Inhalte und Abläufe von Sportdisziplinen eingegangen wird. Grade diese Abläufe sind teilweise komplex und die Zahl der Disziplinen groß, so dass hier ein gesonderter Lehrgang durchaus eine gute Idee ist.
    Aber auch die Sicherheitsvorkehrungen und -verhaltensweisen für Sportschützen unterscheiden sich dann doch noch von denen für Mitarbeiter von Sicherheitsunternehmen bzw. Berufswaffenträger, auch wenn die grundsätzlichen Sicherheitsregeln die gleichen sind bzw. sein sollten.


    Meineserachtens würde es also Sinn machen, einen Anbieter zu kontaktieren, der Waffensachkundelehrgänge für Berufswaffenträger anbietet und mit diesem abzuklären, ob er einen Lehrgang zum Thema anbieten kann und möchte. Wenn sich 2-5 Teilnehmer finden, sollte sowas schon realisierbar sein und ein Zertifikat/Nachweis dabei herauskommen, das/der die vermittelten Inhalte ausführlich (für die Behörde) beschreibt.



    Was noch zu bedenken ist:


    Du solltest mit dem Betreiber der Schiessstätte Kontakt aufnehmen, auf der Ihr Eure Schiessen durchführt (wenn denn kein firmeneigener Schiessstand).
    Grundsätzlich muss nämlich der Inhaber der Erlaubnis für die Schießstätte die Erfordernisse eines sicheren Schießbetriebs sicherstellen und dafür die verantwortlichen Aufsichtspersonen stellen.


    Wenn Ihr Euch also einmietet, wäre zu klären, ob und wenn ja wie der Betreiber/Erlaubnisinhaber die durch seine Mieter gestellten Aufsichten/Schiessleiter weitermeldet.
    Grundsätzlich hat er der zuständigen Behörde die Personalien der verantwortlichen Aufsichtspersonen zwei Wochen vor der Übernahme der Aufsicht schriftlich anzuzeigen. Der Anzeige sind Nachweise beizufügen, aus denen hervorgeht, dass die Aufsichtsperson die erforderliche Sachkunde besitzt.


    Das kann z.B. auch ein Schreiben Deines Arbeitgebers sein, dass Du im Besitz der Waffensachkunde bist, selber als Berufswaffenträger eingesetzt und ausgebildet bist und im Auftrag der Firma als Aufsichtsperson bzw. Schiessleiter für Dienstschießen bestellt bist.
    In Rücksprache mit der VBG reicht das zumindestens für die Berufsgenossenschaftsseite aus und im Gespräch auf dem SUW B Semninar gab es keinen Fall, dass der zuständigen Behörde so ein Schreiben nicht ausgereicht hätte. Was natürlich nicht heisst, dass ein Stück Papier reicht. Der Bestellte sollte natürlich auch wirklich wissen, wie man so ein schiessen sicher durchführt.


    Kleiner, gut gemeinter Rat:


    Abhängig von der Anzahl der Teilnehmer an solchen Schiessen macht es unter Umständen Sinn, wenn man die Funktion des Schießleiters und die des Schiessausbilders (sofern ihr denn ausbildet und nicht nur 'ne Handvoll Schuss, z.B. für 'ne Wertungsübung abgegeben werden sollen) trennt.


    Dabei hat der Leiter nur administrative Funktion und achtet auf die Sicherheit, während der Ausbilder sich um die jeweils Schiessenden kümmert. Bei kleinen Gruppengrößen kann man das in Personalunion machen, bei größeren Gruppen wird das im dümmsten Fall unübersichtlich und wenn jeder eine Waffe am Mann hat und der Ausbildungsstand noch verbesserungswürdig ist, kann das doof sein.
    Grundsätzlich ist auch §11 Abs. 3 AWaffV zu beachten, d.h. eigentlich darf die Aufsichtsperson selbst gar nicht schiessen, wenn sie Aufsicht führt. Wenn ich ordentlich ausbilden möchte, sollte ich aber auch etwas vorführen können. Mit beiden Funktionen in Personalunion muss man da schon ein bisschen tricksen, daher sind 2 Durchführende und die o.g. Aufteilung recht zweckmässig.

  • Nachtrag bzw. Ergänzung:


    Wenn das Dienstschiessen auch Elemente des Verteidigungsschiessens enthalten soll (was dringend anzuraten ist), dann muss man noch die zusätzlichen Regularien aus §§22-25 AWaffV an Lehrgänge zur Ausbildung in der Verteidigung mit Schusswaffen oder Schießübungen dieser Art beachten.


    §22 AWaffV Abs. 2:


    Zitat

    Wer Lehrgänge zur Ausbildung in der Verteidigung mit Schusswaffen oder Schießübungen dieser Art veranstalten will, hat die beabsichtigte Tätigkeit und den Ort, an dem die Veranstaltung stattfinden soll, zwei Wochen vorher der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist ein Lehrgangsplan oder Übungsprogramm vorzulegen, aus dem die zu vermittelnden Kenntnisse und die Art der beabsichtigten Schießübungen erkennbar sind. Die Beendigung der Lehrgänge oder Schießübungen ist der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen ebenfalls anzuzeigen. Der Betreiber der Schießstätte darf die Durchführung von Veranstaltungen der genannten Art nur zulassen, wenn der Veranstalter ihm gegenüber schriftlich erklärt hat, dass die nach Satz 1 erforderliche Anzeige erfolgt ist.


    §22 AWaffV Abs. 3:


    Zitat

    In der Anzeige über die Aufnahme der Lehrgänge oder Schießübungen hat der Veranstalter die Personalien der volljährigen verantwortlichen Aufsichtsperson und der Ausbilder anzugeben. § 10 Abs. 2 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden. Die spätere Einstellung oder das Ausscheiden der genannten Personen hat der Veranstalter der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.


    Dazu gibt's dann noch eine Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht, um Teilnehmer, Aufsichtspersonen und Ausbilder (das wird hier explizit getrennt) und deren Berechtigungen zu dokumentieren.


    Aber selbst hier wird nicht genau definiert, welche über die "normale" Qualifikation einer Aufsichtsperson hinausgehenden Kenntnisse die Aufsichtspersonen und Ausbilder für Verteidigungsschiessen mitbringen müssen. Der Gesetzgeber will aber dokumentiert haben, in welchem Zeitraum (Monat und Jahr) diese Personen als Aufsichtsperson oder als Ausbilder tätig waren oder an einer Veranstaltung teilgenommen haben.


    Wo die Grenze zwischen "normalem" Schiessen und Verteidigungsschiessen gezogen wird, kann man aus §7 AWaffV in Verbindung mit den Anmerkungen zu § 15a WaffG in der WaffVwV herauslesen.

  • Hallo Peter,


    erstmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Werde mir den nun mehrmals durchlesen und
    entsprechende Abschnitte nachschlagen.
    Aber soweit erstmal die ersten Antworten meinerseits:
    - kein eigener Schießstand
    - "nur" Quartalsschießen für die Waffenträger :roll:
    - Ausbildung findet nicht oder nur wenig statt
    - meist kleine Gruppen von bis max. 4 Mann pro Durchlauf


    Ansonsten kommen mir bestimmt noch weitere Fragen an dich :mrgreen:

  • Die Gruppengrösse ist zumindest schonmal supervernünftig. Das bekommt man auch gut alleine gestemmt.


    Erfahrungsgemäß ist bei vernünftigen Leuten die Grenze irgendwo zwischen 8 und 12 Mann.
    Da kann man das noch gut in 2 oder 3 Teilgruppen aufteilen, behält die Übersicht und es entsteht trotzdem keine unnötig lange Wartezeit.
    Wenn man noch nicht so viel Erfahrung damit hat und die Leute vielleicht nicht die optimalsten sind, dann weniger als das. Insofern geht man bei 4 Teilnehmern echt auf Nummer sicher.



    Zitat von Tom511


    Ansonsten kommen mir bestimmt noch weitere Fragen an dich :mrgreen:


    Gerne, kein Thema.


    Entweder hier im Thread (dann haben vielleicht auch andere etwas davon, wenn sie nach ähnlichen Informationen suchen) oder wenn es zu firmenintern wird, natürlich alternativ per PN.

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