Datenschutz - Grundrecht

  • Wer weiß die genaue Antwort auf welchem Grundrecht basiert das Bundesdatenschutzgesetz?
    Meinungsfreiheit ist es meiner Meinung nach nicht
    B Dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten - welches GG ist das
    C Dem Recht auf Intimsphäre?
    D Dem Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, wohl auch nicht
    Gruß

    Wer nicht handelt, handelt nicht Richtig - Denken ist nicht handeln.................

  • Hallo,


    es wurde diesbezüglich ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht gesprochen (am 15 Dezember 1983).


    Somit ist das "allgemeine Persönlichkeitsrecht" hier betroffen (Art.2 Abs. 1GG). Dies natürlich im privaten wie auch öffentlichen Bereich.


    mfg

  • Wie der Jurist weiß, hilft ein Blick ins Gesetz:


    Zitat

    BDSG § 1


    Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes


    (1) Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Hallo Sindarel,


    natürlich immer das Grundgesetz.........
    Und hier im Besonderen der Artikel 1:


    WICHTIG ist Absatz 3 !!

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

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