Sachkundeprüfung Krankenhaus?

  • Hallo an alle hier,


    Hab ne Frage zur Bewachung von Krankenhäusern.
    Wird da die 34a Sachkundeprüfung gebraucht. Ja oder Nein?


    Danke für eure Antworten

  • Kommt darauf an, welche Aufgaben zu erfüllen sind.


    Reine Empfangs-/Pfortentätigkeit: keine Sachkundeprüfung
    Kontrollgänge (Streifendienst) im Krankenhaus, im Hausrechtsbereich mit tatsächlich öffentlichen Verkehr (z.B. in Bereichen zu denen Besucher Zugang haben): Sachkundeprüfung erforderlich.


    Ganz abgesehen davon würde ich als Auftraggeber im Krankenhausbereich immer die Sachkundeprüfung fordern, wie es auch inzwischen häufig der Fall ist.

  • Hallo Nemere,


    Hab ja Bewachung geschrieben hat nichts mit der Pforte zu tun.
    Kontrollgänge sind vorgegeben,und man wird gerufen wenn ein Patient aggressiv gegen
    Arzt oder Schwester ist. Sachkundeprüfung vorgeschrieben ja oder nein????


    Danke vorab

  • Wenn die Kontrollgänge in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentllichem Verkehr stattfinden, ist die Sachkundeprüfung vorgeschrieben.


    Außerdem kann wie schon gesagt, sowohl der Auftraggeber, wie auch die zuständige Aufsichtsbehörde auf jeden Fall die Sachkundeprüfung.


    Weiter muß doch die Sicherheitsfirma, die diesen Auftrag annehmen will, wissen welche Qualifikationen sie hier von ihren Mitarbeitern verlangt.



    BTW: Der Begriff "Bewachung" umfasst sehr wohl auch Pforten- und Empfangsdienst


    Die DIN 15602 versteht unter "Bewachung durch Personen" u.a. auch Zugangs- und Ausgangskontrollen sowie den Empfangsdienst (DIN 15602 - Sicherheitsdienstleister - Terminologe, Nr. 2.3),

  • Hallo Nemere,


    Der Sicherheitsmitarbeiter hat mit dem Empfang dort in dem Krankenhaus
    nichts am Hut die rufen den nur wenn ein Arzt oder Schwester Probleme hat
    mit einem Patient. Ein Krankenhaus gehört doch zu tatsächlich öffentlichem Verkehrsraum,
    oder ist das eine Grauzone??.

  • Bei einem Krankenhaus gehören nur Teile zum tatsächlich öffentlichem Verkehrsraum, nämlich die Teile, wo sich jeder Besucher ohne vorherige Kontrolle frei bewegen kann. Wenn Kontrollgänge dort stattfinden, ist die Sachkundeprüfung erforderlich.
    Bereiche wie Op-Säle, Apotheke, der Logistikbereich, die Pathologie usw. gehören dagegen sicher nicht zum öffentlichen Verkehrsraum.


    Wenn z.B. der Sicherheitsmitarbeiter irgendwo im Krankenhaus in einem Zimmerchen auf Abruf wartet, bis er von der Prforte gerufen wird, braucht er keine Sachkundeprüfung, weil er dann ja keine Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum macht.

  • Danke Nemere,
    Es werden Kontrollgänge von den Technik Räumen, bis hin wo die Ärzte arbeiten alles Kontrolliert,
    sowie ein Kompletter Aussenrundgang absolviert. Ich denke da ist die Sachkundeprüfung pflicht.

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