• Hallo,


    ich habe in der Suche nichts gefunden deswegen hier meine Frage.
    Ich musste in letzter Zeit ein paarmal Dienstabbruch machen da es die Firma nicht geschafft hat mir einen Streifenpartner zur Seite zu stellen. Ich wurde dann nach ca. 1 Stunde von der Einsatzzentrale nach Hause geschickt da ich alleine keinen Dienst machen dürfe.
    Auf nachfragen wie das mit der Bezahlung wäre sagte man "wir finden da eine Lösung" Auf der Abrechnung fehlen aber die Stunden dieser Tage mit der Begründung "kein Dienst - keine Bezahlung"
    Eine Kollege einer anderen Sicherheitsfirma meinte nun wenn ich am Einsatzort gewesen bin und korrekt meine Dienst antretten wollte aber es auf Grund der "schusseligkeit" der Einssatzzentrale kein Partner kommt, dann stünden mir 4 Stunden bezahlten Dienst zu.
    Wie sieht das damit aus?

  • Hallo Mario1965,


    hier kann man verschiedene Ansätze und verschiedene Aussagen treffen, leider sind diese auch Abhängig von anderen Gegebenheiten.


    Was steht in deinen Arbeitsvertrag?
    Bindung an Mantelrahmentarifvertrag?


    Es gibt einen Benennung dazu im MRTV, ist die Frage ob diese zutrifft.
    Den zweiten Ansatz sehe ich BGB. Du warst geplant, bist zum Dienst erschienen und dein AG hat deine Leistung nicht in Anspruch genommen.



    Letztendlich würd eich den AG nochmals ansprechen, wenn er nein sagt, schriftlich die Stunden / den Betrag in Summe einfordern, wenn keine Reaktion, freut sich die Rechtschutzversicherung....

    Gruß saw1977


    wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten ^^
    hier noch ein paar Satzzeichen ....,,,,,!!!!!!??????

  • Hey,


    also habe das Thema kürzlich anderweitig gehabt. Dort war aber die Mindeststundenzahl bei Diensteinteilung 4 Stunden.


    Ich schau aber mal bei Gelegenheit nach. Kann aber ein paar Tage dauern.


    Tom

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