Hallo Leute,
ich bin bei einem Sicherheitsdienstleister eingestellt und bin dauerhaft in einem Objekt (Werkschutz) eines Kunden tätig.
Wir 6 Werkschützer haben keinen Objektleiter o.ä., der uns Weisungen gibt. Die Weisungen zur Durchführung kriegen wir direkt vom Kunden.
Bei einer Schulung durch unseren Arbeitgeber wurde uns mitgeteilt, dass man normalerweise Weisungen vom Kunden nicht direkt annehmen dürfte, da dies eine Arbeitnehmerüberlassung wäre. Der Kunde müsse normalerweise erst die Sicherheitsfirma informieren, der widerum seine Mitarbeiter beim Kunden vor Ort benachrichtigen muss, welchen Tätigkeiten man ausüben soll etc.
KANN DAS ÜBERHAUPT SEIN ?
Er gab als Beispiel an, dass ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter an einem anderen Standort sich gerichtlich in ein Arbeitsverhältnis mit dem Kunden einklagen lies. Also so, dass er direkt beim Kunden eingestellt wird und kein Mitarbeiter mehr des Sicherheitsunternehmens ist. Der Kunde war davon bestimmt nicht begeistert... Einfach aus dem Grund, weil er direkte Anweisungen vom Kunden erhielt und nicht von dem Sicherheitsunternehmen.
Was haltet ihr davon... ????