Die Strafmilderung und die Ausländereigenschaft

  • ... nur leider zeigt die Forderung zum Anspruch schon, wohin die Reise geht. Diese Klientel ERWARTET ja schon die Strafmilderung :-( Warum wohl :?:

  • "...Vor diesem Hintergrund kann sich der Angeklagte aber nicht darauf berufen, er sei als Ausländer besonders haftempfindlich, da er der deutschen Sprache nicht mächtig sei..." :?::!:
    Muaaahhh... :(:):D

    Unter den Blinden ist der Einäugige König...

  • So lustig ist das leider nicht.
    Es gab tatsächlich schon ein entsprechend mildes Urteil in einem Vergewaltigungs-Prozess.
    Das milde Urteil hatte exakt diese Begründung...

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