Revierfahrer zum Lohn eines Objektschützers
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Hallo,
hier mal der LInk zur Bundesagentur für Arbeit
http://jobboerse.arbeitsagentu…ihADJeT%2FMPDY%2F1rfm8%3D
Dort heisst es:
ZitatVergütung und Zusatzleistungen
übertariflich
Bei der Besetzung des Stellenangebotes findet kein Tarifvertrag Anwendung.Insoweit bedürfte deine Überschrift also erst einmal eines konkreten Beweises.
Abwegig wäre es aber nicht, da ja auch rennomierte Firmen der Sicherheitsbranche mit Tricks die Bezahlung des Revierfahrerlohnes umgehen.
Unter dem Deckmantel der Verbundbewachnung zum B. wird die Bezahlung des MA umgegangen. -
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