Hallo zusammen,
Ich befinde mich momentan in der Ausbildung zur Fachkraft Schutz und Sicherheit und würde danach (wenn alles so klappt wie ich es mir vorstelle) gerne direkt den Meister durchziehen. Nun treffe ich da auf mehrere Widersprüche, was die Zulassung zur Prüfung betrifft. Manche Quellen sagen 2 Jahre Berufserfahrung, manche sagen nur 1 Jahr und woanders (auf Meisterschulen.de) heißt es gar beim MSS
"Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen. Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden."
Was stimmt denn nun? Das wird ja wohl kaum von IHK zu IHK anders geregelt sein, oder? Und sollten 1 oder 2 Jahre Berufspraxis erforderlich sein, müssen die NACH der Ausbildung zur Fachkraft erfolgen oder reicht da ein Nachweis für Berufserfahrung im Sicherheitsgewerbe VOR der Ausbildung aus?
Hoffe jemand kann mir das beantworten.