Führungszeugniss

  • Da man theoretisch gar kein Führungszeugnis braucht, hat die Kosten der Arbeitgeber zu erstatten.


    Kommt aber auch auf die vertragliche Ausgestaltung an.


    Grundsätzlich überprüft die Behörde in eigener Zuständigkeit einmal bei der Anmeldung. Das reicht(-e) aus.
    Zukünftig wird durch die Behörde regelmäßig neu überprüft.


    Wenn dem AG das nicht reicht, muß er zahlen.

  • Ich habe nur von meinem AG die Info das es nicht älter als 2 Jahre sein sollte.


    Die Frag ist jetzt ob es sich Lohnt wegen 13 Euro mit dem AG rumzustreiten. :/

  • Hallo Kampfkraut,


    eventuell kann es ja sein, das der Kunde sowas verlangt, ansonsten gibt es so eine Frist (noch) nicht.


    Daher

    Zitat

    Die Frag ist jetzt ob es sich Lohnt wegen 13 Euro mit dem AG rumzustreiten.


    würde ich mir das auch überlegen, ob man da ein Faß aufmacht oder alle 2 Jahre in den sauren Apfel beißt.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Was gibt's da mit dem Arbeitgeber zu streiten? Man reicht die Quittung ein und bekommt die 13 € überwiesen. In einem seriösen Unternehmen ist das kein Problem.

    Unter den Blinden ist der Einäugige König...

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