urlaubsentgelt und umfang

  • hallo und guten abend,


    nun muss ich auch mal eine frage stellen....


    ich bin im streifendienst taetig, habe teilzeitvertrag muss aber trotzdem regelmäßig 3-4 tage die woche los, immer je 12 stunden.


    jetzt bin ich 11 monate im betrieb und wollte mal urlaub nehmen. da sagt mein chef, das ich nun urlaubsanspruch auf 10 tage habe a 8 stunden.


    was mich aber zum gruebeln bringt... das urlaubsentgelt richtet sich dich nach der regelarbeitszeit, oder irre ich da. bexeutet, wenn der arbeitstag staendig 12 std betraegt, muss doch auch der urlaubstag so berechnet werden oder? kennt sich wer aus?? auch gern eine meinung zu den 10 tagen, kommen mir arg wenig vor bei im durchschnitt 165 std/monat.


    waere arg dankbar fuer meinungen


    gruss, krissi

  • Hallo Bonzel.


    Du hast aufjedenfall mehr Urlaubsanspruch als dir dein Chef vorgaukelt.
    Schau die einfach den Tarifvertrag an.
    http://wasi-hessen.de/wp-conte…w-HN-01-07-07-30-0910.pdf


    Nach dem Tarifvertrag dürftes du im Jahr 32 Tage Urlaub haben.
    Du must da halt pro woche 7 Tage Urlaub einreichen, auch wenn du Teilzeit bist.


    Und per Gesetz dürftest du min. 20 Tage habe bzw. 4 Wochen wenn mich nicht alles Täuscht.


    Die Stunden pro Urlaubstag werdem im Durchschnitt gerechnet.
    Und zwar wird da der Tagesdurchschnitt der letzten 3 Monate gerechnet.
    Irgendwie so.
    Aber 10 Tage habe ich noch nie gehört.


    MFG

  • nun hab ich es schriftlich...
    12 tage urlaub mit einer Vergütung je arbeitstag von 48,25.


    versteh ich nicht so ganz, weil meine arbeitstage immer 12 std betragen zu je 10,88.


    das passt so gar nicht zum §11, wo steht, das urlaubsentgelt entspricht der regelarbeitszeit

  • Es ist nichts ungewöhnliches daran, daß ein Chef beim Urlaubentgeld rumtrickst. Es gibt sogar Chefs die sagen "Google mal nach, du hast keinen Anspruch auf Urlaubsgeld" das es aber Urlaubsentgeld gibt, wird natürlich verschwiegen.


    In deinem Fall rate ich dir, schnappe dir deine Lohnab-Rechnungen und lass diese mit deinem Arbeitsvertrag vom Finanzamt vor Ort prüfen. Dort sitzen meistens auch freundliche und hilfsbereite Typen rum.

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