Moin,
habe kürzlich das Objekt gewechselt.
Das Kaufhaus bei dem ich nun als Doorman arbeite, hat ein Schild im Eingangsbereich:
"Zum Schutz unserer Kunden werden wir beim Verlassen des Hauses im konkreten Verdachtsfall Rucksäcke und Trolleys kontrollieren. Mit dem Betreten des Hauses erklärst Du Dich mit dieser Regelung einverstanden."
Halte ich für keine rechtlich durchsetzbare Regel und habe mich bisher geweigert irgendwen "auf Verdacht" zu kontrollieren.