Kaufhaus: Taschenkontrolle durch AGB / Hausordnung

  • Moin,


    habe kürzlich das Objekt gewechselt.
    Das Kaufhaus bei dem ich nun als Doorman arbeite, hat ein Schild im Eingangsbereich:


    "Zum Schutz unserer Kunden werden wir beim Verlassen des Hauses im konkreten Verdachtsfall Rucksäcke und Trolleys kontrollieren. Mit dem Betreten des Hauses erklärst Du Dich mit dieser Regelung einverstanden."


    Halte ich für keine rechtlich durchsetzbare Regel und habe mich bisher geweigert irgendwen "auf Verdacht" zu kontrollieren.

  • Wie bei der Bundeswehr gelernt, gibt es ebenso im Sicherheitsdienst einen klaren Unterschied zwischen einem Befehl, also einer Aufforderung und einer Bitte / einen persönlichen Gefallen.


    Rein Theoretisch kannst Du sagen, Du wünschst Dir bitte einen Salto rückwärts zu der Tasche Kontrolle. Wichtig ist jedoch, niemals mit den Händen in Taschen greifen, niemals, auch wenn es erlaubt wird. Nie nie niemals.

  • Zitat von Gromsaft

    Wichtig ist jedoch, niemals mit den Händen in Taschen greifen, niemals, auch wenn es erlaubt wird. Nie nie niemals.


    Hier interessiert mich im Detail: Warum nicht?


    Insbesondere unter der Vorraussetzung das der Besitzer es gestattet.

  • Zitat von BGinner


    Hier interessiert mich im Detail: Warum nicht?


    Insbesondere unter der Vorraussetzung das der Besitzer es gestattet.


    Aus diversen Gründen:


    1) Die Tasche eines Kunden ist oft eine Zaubertasche. Entweder verschwinden Dinge, die in der Tasche vorher drin waren oder es tauchen Dinge auf, die der Kunde da nie Mals reingelegt hat. War der SMA in der Tasche, so wird er der Zauberei bezichtigt und brennt im Worst Case auf dem Scheiterhaufen.


    2) Auch wenn die Tasche sauber erscheint, weißt du nicht, was da vorher drin war. Und wenn du mit Handschuhen rein gehst, dann weißt der Kunde nicht, wo du mit den Handschuhen vorher drin warst.


    3) In der Regel bist du bei einer solchen Kontrolle alleine, bestenfalls mit einem Partner. Stell dir nun vor, dass der Kunde nun abstreitet, dir erlaubt zu haben, in die Tasche zu greifen.


    4) Einfach nur aus Respekt

  • Hallo D.R.


    also diese Sätze verdienen es, in ein Lehrbuch für Sicherheitskräfte aufgenommen zu werden 8)



    Vor allem:

    Zitat

    Und wenn du mit Handschuhen rein gehst, dann weißt der Kunde nicht, wo du mit den Handschuhen vorher drin warst.


    der weckte bei mir Erinnerungen die ich jetzt kurz vor dem Mittagessen überhaupt nciht haben wollte :mrgreen:

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Ich habe nen besseren Grund:


    Du greifst in die Tasche und derjenige hat dort eine Spritze hinterlegt.
    Du stichst dich und infizierst dich damit :mrgreen:
    Ergebnis: Jackpot bei Lohn im 10 Euro-Bereich.....


    Alleine aus Selbstschutz sollte man dies nicht machen.


    Frage freundlich und lasse dir die Dinge in der Tasche zeigen.
    Bei einen Fällen bei mir, habe ich die Tasche einmal leerräumen lassen und auf links gedreht.
    Dies natürlich nur mit Zustimmung der Person. Andernfalls gibt es ja noch die Polizei.

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