Wie geht man gegen schuldunfähige / geistig behinderte vor?

  • Hallo Leute,


    wir hatten bei einem Einsatz im GWT-Bereich letztens ein Problem. Offensichtlich hatte ein Mädchen / Frau mit Down-Syndrom einen Gefallen an den (vollen) P-Behältern gefunden und wollte einen Koffer gerne behalten.


    Dabei sind zwei Probleme aufgetaucht:


    1) Notwehr gegen Schuldunfähige ist schon mal fraglich.
    2) Die SMA haben sich dann entschieden den Koffer (mit Geld und ETS) zu schützen und mit körperlicher Gewalt gegen das Mädchen vorzugehen.


    Aber genau das war nicht so einfach möglich. Denn sobald die SMA etwas machten, verkrampfte das Mädel irgendwie alle Muskeln, sodass sie total steif wurde. Und sie schien auch keine Schmerzen zu spüren. Kein Griff, kein Schmerzpunkt, nichts funktionierte. Und so mussten die SMA deutlich mehr Gewalt anwenden, als nötig, da vor allem zum Schluss das Mädel den Eindruck machte, die SMA beißen zu wollen. Die Lage beruhigte sich erst dann, als die Betreuerin / Pflegerin kam und das Mädel wegzog.


    Dennoch frage ich mich momentan, wie denn genau die Rechtslage wäre, denn eine Notwehr ist gegen schuldunfähige relativ schwierig. Und im Worst Case sagt der Richter "Sie wollte doch nur mit dem Koffer spielen".

  • Natürlich ist Notwehr gegen schuldunfähige Personen zulässig, es gibt allerdings Einschränkungen in der Wahl der Mittel.


    Notwehr ist die Abwehr eines gegenwärtigen RECHTSWIDRIGEN Angriffs, von schuldunfähig ist nicht die Rede.


    Siehe dazu:
    http://www.rodorf.de/03_stgb/07.htm
    https://jura-online.de/blog/20…angreifer-gerechtfertigt/
    https://strafrecht-online.org/…%20%28KK%20200-230%29.pdf
    http://www.michaeljasch.de/src/Hand-32.pdf


    Jeweils auf der Seite nach "schuldunfähig" suchen.

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