Subunternehmer nimmt Den Auftrag weg

  • Moin,


    in letzter Zeit habe ich mehrere Fälle beobachtet, in denen eine Sub-Firma sich den entspr. Auftrag direkt beschafft hat.


    In einer Unterhaltung mit einem Arbeitskollegen sagte ich, dass dies doch komisch sei, da in fast allen Sub-Verträgen steht, dass diese nicht direkt für den Auftraggeber tätig werden dürfen.
    Mein Arbeitskollege meinte jedoch, dass diese Klausel unwirksam sei, da man niemandem verbieten könne Werbung für seine Firma zu machen.


    Eure Meinung?

  • Ich hatte das Anfang der Neunziger auch mal. Bei mir ist das gescheitert, weil mein damaliger Auftraggeber im Subunternehmervertrag zwar dieses nachvertragliche Wettbewerbsverbot verklausuliert hatte, jedoch die Sperrfrist nicht an eine Abfindung gekoppelt hatte. Eine Sperrfrist von 3 Jahren beinhaltet eine Abfindung in etwa eines Dreijahresverdienstes.


    Auch heute scheint dies nach kurzem Einlesen ein differenziert zu betrachtendes Thema zu sein. Ich hab hier mal zwei Webseiten von Kanzleien, die das Thema beleuchten:


    http://www.it-recht-kanzlei.de/subunternehmer-vertraege.html


    und


    https://www.rosepartner.de/rec…erbot-subunternehmer.html


    Abschließende Antwort: Es kommt darauf an :wink:

  • Hey,


    kenne ich das Thema :mrgreen:


    Aber theoretisch simpel:
    Kunde kündigt den Vertrag auf Grund vom Nichteinhaltung des Vertrags. (Ist oftmals leicht umzusetzen).
    Sub bekommt neuen Vertrag und los geht's.


    Der Anstand und das Miteinander lässt bei vielen bei 10 Cent mehr in Tasche leider das Hirn ausschalten....


    Tom

  • Hallo Tom,


    also mit 10 Cent wird sich wohl kein Chefe zufrieden geben, das werden wohl eher TEUROS sein :-)


    Aber ansonsten beschreibst du die Wirklichkeit genau und die Leidtragende sind die AN, weil man natürlich bei Ihnen das Geld einspart.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Es ist nicht selten, das nur EIN Einziges Subunternehmen kurzzeitig aushelfen darf.


    Bedauerlicherweise sieht es im Alltag und der Praxis anders aus.


    Da nimmt eine etablierte Sicherheitsfirma den Auftrag an und stellt nur einen Einsatzleiter der auf 3 oder 5 Subunternehmer aufpassen muss, damit diese mit ihren Billiglohnarbeitern keinen Mist bauen.


    Beispiel DB Sicherheit, der Dienstleister und Subunternehmer darf nur im Notfall auf ein weiteres Subunternehmen kurzzeitig zugreifen, in der Praxis mischen diese aber mit Sub Sub Sub mit bis hin zum Scheinselbstständigen Mitarbeiter der Rechnungen schreibt.


    Dies ist nur ein Beispiel, ich würde der DB nie so etwas unterstellen. :-)


    Die Wettbewerbsklausel unter den in einem solchen Fall geschlossenen Vertrag, wird nur unter den kleinen versüfften Subs geschlossen die sich um die abfallenden Krümmel streiten.


    Das die Mitarbeiter, die deren Auftrag ausüben, der letzten Güteklasse entsprechen, sollte wohl einleuchten.

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