Geld und Namensgeber für eine Firmengründung

    • Erster Beitrag

    Hallo zusammen.
    Zu meiner Frage


    Ein Bekannter von mir, möchte als Namensgeber und die finazellen mittel für eine Firma eintretten.
    Da er selbst nicht im bestitz einer Sachkundeprüfung nach § 34 a der GewO ist, oder anderen Qualifikation.
    Möchte er einen Geschäftsfüher einstellen der eine entsprechenden Nachweis erbringt.
    Dazu soll es als Kleingewerbe laufen.
    Die nächste frage ist wie viel finazelle mittel mindestns in Euro aufgebracht werden sollten.


    Kann mir da einer helfen, ob seine Vorstellungen überhaupt in die Tat umgesetzt werden können.?


    Um Antworten und Tipps bin ich sehr dankbar.


    Viel grüße
    TB SECURITY

  • Zitat von Frank


    Gerade im Bereich des Wachgewerbes ist diese Form ( sogenannte Holding) weit verbreitet.


    Aha, wäre mir jetzt neu. Und ja, ich habe beim Bewachungsgewerbe eine GmbH die zu 100% einer Holding gehört. Hat allerdings mit dem Bewachungsgewerbe an sich nichts zutun. Im Bewachungsgewerbe sehe ich immer öfter Unternehmen mit UG (haftungsbeschränkt) als Rechtsform. Wieso? Weil sich Hans und Franz möglichst ohne Kapital selbstständig machen wollen. Und da fehlt dann einfach das Geld für eine Gründung einer Holding.


    Zitat von Frank


    Da gibt es zum B.die Holding Großer Bello , die über mehrere GmbH`s das Sagen hat.
    Die einzelnen GmbH agieren auf dem Markt und sind nach außen hin rechtlich selbstständig.


    Und nach innen sind die rechtlich unselbstständig? Eine GmbH ist eine juristische Person. Ich frage mich aber immer noch, wie eine juristische Person sich selbstständig machen kann.


    Zitat von Frank

    Das ganze hat natürlich steuerliche Vorteile 8)


    Ja? dann nenne die mal. Ich liste derweil die Nachteile auf:


    2x Gründungskosten und zwar nicht nach Musterprotokoll, sondern normal.
    2x Bilanz erstellen und veröffentlichen
    2x Steuerkram machen
    2x IHK Gebühr zahlen


    und das sind noch nicht alle Nachteile. Die Liste ist lang. Aber jetzt darfst du mal deine steuerlichen Vorteile einbringen. Vor allem Bezogen auf das Bewachungsgewerbe.

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