Abwehrstock/Pfefferspray/Handfessel erlaubt?

  • Guten Tag habe da mal folgende Frage,


    sollte ich nun einen Einsatz haben, und mein Chef mir keinerlei Hilfsmittel wie Pfeffer spray, Handfessel und Abwehrstock geben, darf ich mir diese selbst kaufen und Führen ?
    Oder muss der Chef das erst wo genehmigen lassen .


    Es ist ja so, das immer die Hoffnung besteht nie in eine Situation zu kommen wo man keine andere Wahl hat, sowas benutzen zu müssen
    Dennoch würde mich das einfach Interessieren, ob es reicht das ich mir das kaufe und mein Chef sagt ist ok, oder ob das eben nur geht wen mein Chef extra eine Genehmigung einholt.

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  • Zitat von Azubi75

    Guten Tag habe da mal folgende Frage,


    sollte ich nun einen Einsatz haben, und mein Chef mir keinerlei Hilfsmittel wie Pfeffer spray, Handfessel und Abwehrstock geben, darf ich mir diese selbst kaufen und Führen ?
    Oder muss der Chef das erst wo genehmigen lassen .


    Anhand deiner Frage vermute ich, daß du weder Unterrichtung noch Sachkunde oder eine andere Qualifikation im Sicherheitsgewerbe besitzt. Sonst sollte dir die Antwort bekannt sein.


    Von daher: lass das leiber gleich daheim, gerade ohne jegliche Qualifikation und dem damit verbundenen Wissen kann das ins Auge gehen...

  • Danke für deine Antwort, doch beantwortet wurde meine Frage leider nicht.
    Schau dir doch bitte einmal meinen Forennamen an.
    die Unterrichtung habe ich vor Jahren gemacht, allerdings habe ich dergleichen nicht wirklich jemals benötigt,.
    Es sollte in der DA stehen ob und was ich tragen soll/kann, es ist nun mal so das es im Bereich der Sicherheit leider immer schlimmer wird mit Übergriffen.
    Es würde mich freuen sollte meine Frage doch noch jemand beantworten können.

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  • Zitat von Azubi75


    Es würde mich freuen sollte meine Frage doch noch jemand beantworten können.


    Wenn dein Chef dir die Arbeitsmittel nicht mitgibt, dann ist er der Meinung, dass diese nicht benötigt werden. Dies hat er anhand der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Was du sonst zum Dienst mitnehmen darfst oder nicht steht in der DA. Für den Rest gilt das deutsche Recht.


    Handfessel
    In den drei Jahren Dienst in einer Landeserstaufnahme für Flüchtlinge und einer Außenstelle habe ich ein einziges Mal Handfesseln verwendet. Und auch nur als Benefit, damit ich dem Marokkaner nicht weh tun muss, damit er aufhört sich ständig gegen die vorläufige Festnahme zu wehren. Wenn dir nichts verbietet die Handfessel mitzunehmen, dann nimm die halt mit. Ich warne dich aber: Heute ist die Lage anders. Die Polizei kommt und sieht jemanden in Handschellen. Und schon bist du als SMA in Erklärungsnot gegenüber der Polizei.


    OC/CS - Spray
    Naja, hier gilt das Waffengesetz, vor allem beim Thema Veranstaltungen. Sonnst.... Niemand wird dich daran hindern ein Tierabwehrspray mitzunehmen. Kann ja sein, dass du schiss vor Hunden hast.


    Abwehrstock
    Auch hier verweise ich wieder auf das WaffG, worin steht, dass das Führen verboten ist. Außer zu Dienstzwecken. Da es aber dein privater Abwehrstock ist, hat es nix mit dem Dienst zutun. Also: Nein!


    Zusammengefasst:
    Ich kenne viele SMA, die unter GAS leiden. Über OC kann man noch reden, aber den Rest braucht man wirklich nicht.

  • Auch dir besten dank, ich glaube ich habe mich unglücklich ausgedrückt.
    Cheff sagt ist ok für den Fall der Fälle aber dan selbst bezahlen dafür ist kein geld da.
    Sicherlich bleibt es mein Eigentum aber es bleibt die Frage darf ich es mitführen , sollte es nur mündlich erlaubt sein.
    da ist ein Fremdwort leider.

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  • Zitat von Azubi75

    die Unterrichtung habe ich vor Jahren gemacht, allerdings habe ich dergleichen nicht wirklich jemals benötigt,.


    Wenn du die Unterrichtung hast, dann solltest du eigentlich wissen, das Waffen aller Art nicht zugelassen sind.


    Zitat von Azubi75

    die Unterrichtung habe ich vor Jahren gemacht, allerdings habe ich dergleichen nicht wirklich jemals benötigt,.


    Wenn solche eklatanten Lücken vorhanden sind, wirst du mit einer "falsch eingesetzten" Waffe Schwierigkeiten bekommen...


    Zitat von D_R


    Ganz dünnes Eis! Selbst Dinge wie Pfefferspray müssen zum Beispiel bei Veranstaltungen vom Ordnungsamt genemigt werden. Hat ein Mitarbeiter soetwas dabei und wird alleine beim nur "dabeihaben" erwischt, gibt es Ärger. Auch bei der Aussage "Angst vorm Hund".


    Und wenn man das Zeug noch gegen Menschen nutzen sollte... ob Notwehr oder nicht... das kann eine Menge unbequemer Fragen geben, wenn sowas nicht dabei haben darf.


    Da ich ja nur eine Stimme aus dem Internet bin, kann ich es ja nicht verbieten. Das muss jeder für sich selbst Wissen, ob er etwaige Konsequenzen in Kauf nehmen kann und will. Ist halt nur blöd, wenn man deshalb seinen Job verliert...

  • Nochmals Dank, doch hat das mit wissenslücken wenig zu tun, die Änderung bezüglich des Abwehrstock erfolgte 2008 .
    Ok ch denke habe mich hier auch unglücklich ausgedrückt, wir gehen davon aus das ich das von meinem Chef aus tragen soll, er jedoxh der Meinung ist das ich mir das selbst kaufen soll, wie prüfe ich ob mein Chef eine genehmigung hat.


    Die DA ist ein Fremdwort ergo nur mündlicher Hinweis.

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  • Zitat von mrsecurity2000

    Ganz dünnes Eis! Selbst Dinge wie Pfefferspray müssen zum Beispiel bei Veranstaltungen vom Ordnungsamt genemigt werden. Hat ein Mitarbeiter soetwas dabei und wird alleine beim nur "dabeihaben" erwischt, gibt es Ärger. Auch bei der Aussage "Angst vorm Hund".


    Aha, und nach welchem Recht müssen Tierabwehrsprays bei Veranstaltungen (und ich meine jetzt normale Veranstaltungen, die nicht unter das VersG fallen) vom Ordnungsamt genehmigt werden?


    Und was genau bedeutet denn "Ärger" und von wem?


    Zitat von Azubi75


    Die DA ist ein Fremdwort ergo nur mündlicher Hinweis.


    Autsch'n! Finde den Fehler! => § 10 BewachV, DGUV Vorschrift 23, §4

  • Normalerweise erlässt das Ordnungsamt irgendwelche Regelungen bezüglich der Dinge, die man dabei haben darf. Und dort steht eigentlich immer, das gefährliche Gegenstände wie Pfefferspray, Messer (auch §42a Waffg konforme) nicht mitgebracht werden dürfen. Dabei ist nicht von Relevanz, ob man dort arbeitet oder nur Gast ist.

  • Zitat von mrsecurity2000

    Normalerweise erlässt das Ordnungsamt irgendwelche Regelungen bezüglich der Dinge, die man dabei haben darf.


    Die man dabei haben darf? Dann dürfte die Liste lang sein. Oder die man nicht dabei haben darf?

    Zitat von mrsecurity2000


    Und dort steht eigentlich immer, das gefährliche Gegenstände wie Pfefferspray, Messer (auch §42a Waffg konforme) nicht mitgebracht werden dürfen. Dabei ist nicht von Relevanz, ob man dort arbeitet oder nur Gast ist.


    Und was macht dann das Catering? Oder der Elektriker? Die Rigger?

  • @ D_R
    Was soll ich Sagen, würde man über die Sicherheitsbranche ein Buch schreiben das würde ein Bestseller werden, oder es würde als Lüge abgestempelt werden, da vieles einfach nicht zu verstehen ist.


    Ich habe schon Einiges durch, sei es dem Inhaber der Firma zu erklären das es Dienstausweise geben muss, und was da drauf Stehen muss, eben bis hin zu der Dienstanweisung.
    Kein Mensch ist unfehlbar, ich weis sicherlich auch nicht alles, doch sollte man von einem Firmeninhaber mindestens die Sachen die Pflicht sind erwaten können.


    Bewachung eines Objektes innen wie draußen nachts keine Taschenlampe ( hab zum glück immer meine eigene dabei )
    Bewachung mit Hund Maulkorp/Stoßkorp, meine Frage warum hat der Hund keinen Maulkorb auf, Antwort es ist befriedeter Besitztum , ich daraufhin , der öffentliche Gehweg die Tankstelle und MC Donalds gehört aber nicht dazu ergo außerhalb meines Objektes.


    17 Jähriger 12 Stunden Nachtdienste Angebote für 5 Euro Schwarz usw.


    Es ist schon traurig was in der Bewachungsbranche alles so läuft , aber gut alles jammern Hilft nicht entweder man mag den Job und nimmt es hin und sucht sich schnell eine andere Firma oder man wechselt die Branche .

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